IASB finalisiert eng umrissene Änderung an IFRS 17

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09.12.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die Verlautbarung 'Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen (Änderung an IFRS 17)' veröffentlicht, die Änderungen enthält, mit denen es Unternehmen ermöglicht werden soll, die Entscheidungsnützlichkeit der bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 dargestellten Vergleichsinformationen zu verbessern.

 

Hintergrund

Viele Versicherungsunternehmen haben IFRS 9 Finanzinstrumente noch nicht angewendet und werden den Standard erst zum gleichen Zeitpunkt anwenden, zu dem sie IFRS 17 Versicherungsverträge anwenden. Die beiden Standards haben jedoch unterschiedliche Vorschriften für die Vergleichsinformationen, die bei der Erstanwendung dargestellt werden. IFRS 17 schreibt den Unternehmen vor, eine angepasste Vergleichsperiode darzustellen. IFRS 9 erlaubt eine Anpassung der Vergleichsperioden, schreibt diese aber nicht vor, und verbietet den Unternehmen, IFRS 9 auf finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die in der Vergleichsperiode ausgebucht wurden.

Einige Versicherer haben seitdem Bedenken hinsichtlich der Entscheidungsnützlichkeit der Informationen geäußert, die bei der Erstanwendung von IFRS 17 für finanzielle Vermögenswerte in der Vergleichsperiode dargestellt würden. Sie sind der Ansicht, dass solche Informationen irreführend wären, da sie bilanzielle Inkongruenzen enthalten würden, die sich im Wesentlichen aus der fortgesetzten Anwendung von IAS 39 ergeben würden (d. h. keine wirtschaftlichen Inkongruenzen darstellen würden), was sehr schwer zu erklären wäre. Diese Versicherer baten den Board, ihnen die Möglichkeit zu geben, deutlich verbesserte Informationen über Finanzinstrumente darzustellen, die sich aus der Anwendung der Vorschriften zur Klassifizierung von IFRS 9 zum Übergangszeitpunkt von IFRS 17 ergeben würden.

Im Juli 2021 schlug der IASB daher Änderungen vor, mit denen diese Bedenken adressiert würden, und diese Änderungen wurden jetzt finalisiert.

 

Änderung

Der Hauptänderung in der Verlautbarung Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen (Änderung an IFRS 17) ist eine eng umrissene Änderung der Übergangsvorschriften von IFRS 17 für Unternehmen, die IFRS 17 und IFRS 9 gleichzeitig erstmals anwenden. Die Änderung betrifft finanzielle Vermögenswerte, für die bei der Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 Vergleichsinformationen dargestellt werden, die jedoch für IFRS 9 nicht angepasst wurden. Nach der Änderung ist es einem Unternehmen gestattet, Vergleichsinformationen über einen finanziellen Vermögenswert so darzustellen, als ob die Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von IFRS 9 bereits zuvor auf diesen finanziellen Vermögenswert angewendet worden wären. Die Anwendung des Wahlrechts ist für jedes einzelne Instrument möglich. Bei der Anwendung der Klassifizierungsüberlagerung auf einen finanziellen Vermögenswert ist ein Unternehmen nicht verpflichtet, die Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 anzuwenden.

Es wurde keine Änderung an den Übergangsvorschriften in IFRS 9 vorgenommen.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Ein Unternehmen, das sich für die Anwendung der Änderung entscheidet, wendet diese bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 an.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

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