Dezember

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

13.12.2021

Der IASB wird vom 14. bis 16. Dezember 2021 virtuell tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Tagesordnungspunkte sollen erörtert werden:

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Der Stab schlägt Änderungen an IAS 32 vor. Er empfiehlt dem Board, (a) klarzustellen, dass einige Finanzinstrumente mit bedingten Erfüllungsbestimmungen zusammengesetzte Instrumente sein können, und die Bewertungsvorschriften für die Schuldkomponente solcher Instrumente klarzustellen; (b) zu präzisieren, dass sich der Begriff "Liquidation" in Textziffer 25(b) von IAS 32 auf den Fall bezieht, dass ein Unternehmen den Prozess der endgültigen Einstellung der Geschäftstätigkeit eingeleitet hat; (c) klarzustellen, dass die Beurteilung, ob eine Vertragsklausel "unecht" ist, in Textziffer 25(a) von IAS 32 keine rein wahrscheinlichkeitsbasierte Beurteilung ist; und (d) IAS 32 zu ändern, um klarzustellen, wie ein Unternehmen die Auswirkungen geltender Gesetze berücksichtigen muss, wenn es Finanzinstrumente als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital einstuft.

Der Stab beabsichtigt, auf einer künftigen Sitzung Empfehlungen zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten vorzulegen, die dem Ermessen der Aktionäre unterliegen, und zu der Frage, ob zusätzliche Angaben von Vorteil wären.

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Leasingverbindlichkeit bei Sale-and-Leaseback: Der Stab wird in dieser Sitzung empfehlen, wie mit dem Entwurf ED/2020/4 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16) weiter verfahren werden soll. Der Stab empfiehlt, die folgenden Vorschläge beizubehalten: Klarstellung, dass es sich bei der Leaseback-Verbindlichkeit um eine Verbindlichkeit handelt, auf die IFRS 16 anwendbar ist; keine Änderung der Vorschriften für die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts am Vermögenswert und des Gewinns oder Verlusts aus dem Verkauf und dem Leaseback in Textziffer 100(a) von IFRS 16; Klarstellung, dass ein Verkäufer/Leasingnehmer das Nutzungsrecht am Vermögenswert aus dem Leaseback unter Anwendung der Textziffern 29-35 von IFRS 16 nachträglich bewertet; und Aufnahme eines erläuternden Beispiels für eine Sale-and-Leaseback-Transaktion mit variablen Zahlungen. Der Stab empfiehlt, die folgenden Aspekte der Vorschläge zu ändern: Es wird nicht mehr vorgeschrieben, wie ein Verkäufer/Leasingnehmer den Anteil des früheren Buchwerts des Vermögenswerts bestimmt, der sich auf das vom Verkäufer/Leasingnehmer zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht; es wird vorgeschrieben, dass der Verkäufer/Leasingnehmer in der Folge die Leaseback-Verbindlichkeit unter Anwendung der Textziffern 36-46 des IFRS 16 bewertet; und es wird präzisiert, dass der Begriff "Leasingzahlungen" nicht der Definition in Anhang A des IFRS 16 entsprechen darf. Stattdessen würde der Verkäufer/Leasingnehmer den Begriff "Leasingzahlungen" oder "geänderte Leasingzahlungen" so anwenden, dass er keinen Betrag des Gewinns oder Verlusts erfasst, der sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht, soweit das Nutzungsrecht zurückbehalten wird.

Wirtschaftlicher Nutzen aus der Nutzung eines Windparks — Finalisierung der Agendaentscheidung: Der Board wird gefragt, ob Boardmitglieder Einwände gegen die Finalisierung der Agendaentscheidung haben.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Der Board hat sein Diskussionspapier Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle im November 2020 veröffentlicht, mit einer Frist für Stellungnahmen bis zum 1. September 2021. Der Zweck dieser Sitzung ist es, dem Board einen Überblick über die Rückmeldungen zum Diskussionspapier und detaillierte Zusammenfassungen der Rückmeldungen zu ausgewählten Themen des Diskussionspapiers zu geben. Der Board wird in dieser Sitzung nicht aufgefordert werden, Entscheidungen zu treffen.

Fast alle Stellungnehmenden stimmen zu, dass das Projekt die Berichterstattung des übernehmenden Unternehmens für alle Übertragungen von Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle umfassen sollte. Die meisten Stellungnehmenden stimmen der vorläufigen Sichtweise zu, dass weder die Erwerbsmethode noch eine Buchwertmethode auf alle Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle angewendet werden sollte. Einige Stellungnehmende (darunter die meisten aus China) sind anderer Meinung und meinen, dass die Buchwertmethode auf alle Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle angewendet werden sollte. Einige Stellungnehmende berichten von gemischten Ansichten innerhalb ihrer Organisation/ihres Rechtskreises oder äußern keine klare Meinung.

Agendakonsultation

Der Stab empfiehlt, mit den in der Bitte um Informationsübermittlung vorgeschlagenen Kriterien für die Beurteilung potenzieller Projekte fortzufahren: ihre Bedeutung für die Anleger; ob es Mängel bei der Berichterstattung über die Angelegenheit gibt; die Art der Unternehmen, die wahrscheinlich davon betroffen sind, oder ob sie in einigen Rechtskreisen häufiger vorkommt als in anderen; wie weit verbreitet oder akut die Angelegenheit wahrscheinlich ist; die Wechselwirkung mit anderen Projekten; die Komplexität und Durchführbarkeit des potenziellen Projekts und seiner Lösungen; und ob der Board und seine Anwender über Kapazitäten verfügen und zeitnah Fortschritte erzielen könnten.

Primäre Abschlussbestandteile

Der Stab empfiehlt dem Board, mit einer Definition für ungewöhnliche Posten fortzufahren, den Verweis auf einen "begrenzten Vorhersagewert" zu streichen und Anwendungsleitlinien zu entwickeln, die klarstellen, dass die Definition Erträge oder Aufwendungen erfasst, die sich in Art oder Höhe von zukünftig erwarteten Erträgen oder Aufwendungen unterscheiden, und zu erläutern, dass ein Unternehmen bei der Prüfung, ob Erträge oder Aufwendungen ähnlich sind, die Merkmale der Erträge und Aufwendungen, einschließlich des zugrunde liegenden Ereignisses oder Geschäftsvorfalls, berücksichtigen würde.

Der Stab empfiehlt, den Vorschlag beizubehalten, Erträge und Aufwendungen aus Vermögenswerten, die einzeln und weitgehend unabhängig von anderen Ressourcen Erträge erwirtschaften, sowie Erträge und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in die Kategorie "Investitionen" einzuordnen und weitere Anwendungsleitlinien hinzuzufügen. Der Stab empfiehlt außerdem, die Bezeichnung "Investitionskategorie" beizubehalten und nicht mit dem Vorschlag fortzufahren, "Erträge und Aufwendungen aus Investitionen" zu definieren.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU

Der Stab empfiehlt, den IFRS für KMU zu ändern, um ihn enger an IFRS 3, IFRS 10 (aber nicht an Investmentgesellschaften) und IFRS 11 (aber unter Beibehaltung der IFRS für KMU-Klassifizierungen von gemeinsamen Vereinbarungen und der Rechnungslegungsvorschriften für gemeinsam geführte Unternehmen) anzugleichen. Der Board wird erörtern, ob und wie der IFRS für KMU an die Vorschriften zur Wertminderung in IFRS 9 angeglichen werden soll. Der Stab empfiehlt, die Definition einer Finanzgarantie aus IFRS 9 zu übernehmen. In den Zusammenfassungen (und Agendapapieren) sind die Änderungen aufgelistet, die er dem Board empfiehlt, in die IFRS für KMU zu übernehmen bzw. nicht zu übernehmen, sowie weitere, engere Änderungen, die der Board vornehmen sollte.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Der Stab entwickelt einen Plan für die erneuten Erörterungen zum Entwurf ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden. Der Stab empfiehlt, die zulässigen Gesamtvergütungen (Erträge aus noch nicht nutzbaren Vermögenswerten und regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden, die sich aus Unterschieden zwischen dem regulatorischen Einbringungsrhythmus von Vermögenswerten und ihrer Nutzungsdauer ergeben) und den Anwendungsbereich (einschließlich der Interaktion der Vorschläge mit IFRIC 12) zu priorisieren. Dies sind Themen, zu denen die Stellungnehmenden erhebliche Bedenken äußerten.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Mitschnitte von der 1. Sitzung des Fachausschusses Finanzberichterstattung des DRSC

13.12.2021

Der neue Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC ist am 10. Dezember 2021 in Berlin zu seiner ersten Sitzung zusammengekommen.

Während der Sitzung hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

  • Überarbeitung DRS 20
  • IASB-Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
  • IASB-Entwurf ED 2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)
  • IASB-Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

ITF ruft zur Unterstützung des ISSB auf

13.12.2021

Die branchengeführte Impact Taskforce (ITF), die von der G7-Präsidentschaft eingeladen wurde, um eine Antwort auf die Frage zu finden, wie das Volumen und die Effektivität von privatem Kapital, das eine positive soziale und ökologische Wirkung erzielen will, beschleunigt werden kann, hat ihren Abschlussbericht veröffentlicht.

Im Bericht wird festgestellt, dass die Möglichkeit, privates Kapital in einem noch nie dagewesenen Umfang für das Gemeinwohl zu mobilisieren, real ist. Während ein fragmentierter Ansatz die Dynamik untergräbt und die Angabe nicht-finanzieller Informationen derzeit noch nicht ausreichend ist, wird die Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB) der IFRS-Stiftung als gute Nachricht begrüßt. Die ITF appelliert an die Regierungen, die anstehenden Konsultationen zu unterstützen und sich daran zu beteiligen, um sicherzustellen, dass der ISSB über ein integratives Governance-Modell verfügt, soziale und ökologische Belange in Einklang bringt, die Realitäten sowohl in Schwellen- als auch in Industrieländern anerkennt und widerspiegelt, kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) entlang der Wertschöpfungskette aktiv mit einbezieht und dass diesen ersten Schritten bald einPrüfungssystem für alle Daten, die für den Unternehmenswert von börsennotierten Unternehmen relevant sind, folgt.

Die ITF fordert außerdem dringend eine verpflichtende Bilanzierung der Auswirkungen als Ziel und stellt fest, dass der Weg zu diesem Ziel Folgendes erfordert: größere Transparenz, Aufbau auf harmonisierten Standards, starke Mechanismen zur Gewährleistung der Integrität von Daten, Analysen und Governance. Der Bericht analysiert diese Aspekte wie folgt:

Transparenz

  • Verpflichtende Angaben zu den Auswirkungen sind notwendig, um die SDGs zu erreichen und Verhaltensänderungen auf den Kapitalmärkten zu beschleunigen.
  • Während verbindliche Berichtsregeln eingeführt werden, müssen die freiwilligen Angaben verbessert werden, um die dringenden sozialen und ökologischen Herausforderungen von heute zu bewältigen.
  • Auch Investoren sollten transparent sein.

Harmonisierung

  • Eine globale "Grundlinie" für die Berichterstattung sollte mindestens die sozialen und ökologischen Auswirkungen auf den Unternehmenswert abdecken.
  • Die Übernahme einer Grundlinie reicht alein nicht aus; die Regierungen sollten dringend auf der globalen Grundlinie "aufbauen" und auf Standards drängen, die die Auswirkungen auf alle Interessengruppen ausdrücklich anerkennen und einbeziehen

Integrität

  • Die Einrichtung einer sicheren, interoperablen Dateninfrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Geschichte vollständig erzählt werden kann.
  • Entscheidungsprozesse müssen die am stärksten Betroffenen einbeziehen; um die Integrität der Auswirkungen zu gewährleisten, sollte eine breite Palette von Interessengruppen in die Entscheidungsfindung einbezogen werden und an ihr mitwirken.

KMU

  • Der Erfolg von Transparenz, Harmonisierung und Integrität hängt von der Einbindung der KMU ab.

Aufstrebende Volkswirtschaften

  • Die Kapitalmärkte wollen bessere Informationen über die Auswirkungen für alle Interessengruppen – und in einer zunehmend vernetzten Welt muss dies auch wirklich globale Stimmen einschließen.

Der Bericht fasst die Kernaussagen wie folgt zusammen. Es ist dringend notwendig, die Kluft zwischen Worten und Taten zu verringern. Privatkapital und Unternehmen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Die Herausforderungen sollten nicht unterschätzt werden, aber es gibt die Möglichkeit, etwas zu erreichen.

Den vollständigen Bericht finden Sie auf der Internetseite der ITF.

IASB kündigt Forschungsforum 2023 an

13.12.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird sein Forschungsforum 2023 Anfang November 2023 zum allgemeinen Thema der Rechnungslegung für immaterielle Vermögenswerte veranstalten.

Das Forum wird in Verbindung mit den Zeitschriften Accounting in Europe und European Accounting Review veranstaltet. In der Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen wird darauf hingewiesen, dass die Forscher aufgefordert sind, Erkenntnisse über immaterielle Vermögenswerte aus verschiedenen Blickwinkeln beizusteuern. Einreichungen zu den folgenden Themen werden in der Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen als besonders interessant bezeichnet:

  • Ansatz und Bewertung
    • Selbst geschaffene Vermögenswerte
    • Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte im Vergleich zu immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden
    • Neue Arten immaterieller Vermögenswerte (z. B. Kryptowährungen, Emissionsrechte, Cloud Computing)
  • Angaben in Jahresabschlüssen
    • Selbst geschaffene und nicht bilanzierte Vermögenswerte
    • Ausgaben für Forschung und Entwicklung
  • Andere Informationsquellen
    • Lagebericht
    • Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Verwandte Projekte
    • Mechanismen zur Bepreisung von Schadstoffen
    • Kryptowährungen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht 2022 der WPK

13.12.2021

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat die Schwerpunkte für die Abschlussdurchsicht des Jahres 2022 bekanntgegeben.

Folgende Schwerpunkte werden gesetzt:

  1. Bestätigungsvermerk
  2. Gewinn- und Verlustrechnung
  3. Verbindlichkeitenspiegel
  4. Altersversorgungsverpflichtungen
  5. Angaben zu Sicherungsgeschäften
  6. Haftungsverhältnisse
  7. Risiko- und Prognoseberichterstattung im Lagebericht oder im Konzernlagebericht

Details finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite der WPK.

ESMA passt ESEF an den neuesten Stand der IFRS an

13.12.2021

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat Änderungen des neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformats (European Single Electronic Format, ESEF) veröffentlicht, die darauf abzielen, die ESEF-Taxonomie an den neuesten Stand der IFRS anzupassen.

Mit den Änderungen wird die IFRS-Taxonomie von 2020 als Kerntaxonomie im derzeitigen ESEF durch die im März 2021 von der IFRS-Stiftung veröffentlichte Fassung ersetzt. ESEF wird jährlich an die IFRS-Taxonomie der IFRS-Stiftung angepasst werden.

Zugang zu den aktualisierten Dateien haben Sie über die Pressseerklärung auf der Internetseite von ESMA.

IASB finalisiert eng umrissene Änderung an IFRS 17

09.12.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die Verlautbarung 'Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen (Änderung an IFRS 17)' veröffentlicht, die Änderungen enthält, mit denen es Unternehmen ermöglicht werden soll, die Entscheidungsnützlichkeit der bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 dargestellten Vergleichsinformationen zu verbessern.

 

Hintergrund

Viele Versicherungsunternehmen haben IFRS 9 Finanzinstrumente noch nicht angewendet und werden den Standard erst zum gleichen Zeitpunkt anwenden, zu dem sie IFRS 17 Versicherungsverträge anwenden. Die beiden Standards haben jedoch unterschiedliche Vorschriften für die Vergleichsinformationen, die bei der Erstanwendung dargestellt werden. IFRS 17 schreibt den Unternehmen vor, eine angepasste Vergleichsperiode darzustellen. IFRS 9 erlaubt eine Anpassung der Vergleichsperioden, schreibt diese aber nicht vor, und verbietet den Unternehmen, IFRS 9 auf finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die in der Vergleichsperiode ausgebucht wurden.

Einige Versicherer haben seitdem Bedenken hinsichtlich der Entscheidungsnützlichkeit der Informationen geäußert, die bei der Erstanwendung von IFRS 17 für finanzielle Vermögenswerte in der Vergleichsperiode dargestellt würden. Sie sind der Ansicht, dass solche Informationen irreführend wären, da sie bilanzielle Inkongruenzen enthalten würden, die sich im Wesentlichen aus der fortgesetzten Anwendung von IAS 39 ergeben würden (d. h. keine wirtschaftlichen Inkongruenzen darstellen würden), was sehr schwer zu erklären wäre. Diese Versicherer baten den Board, ihnen die Möglichkeit zu geben, deutlich verbesserte Informationen über Finanzinstrumente darzustellen, die sich aus der Anwendung der Vorschriften zur Klassifizierung von IFRS 9 zum Übergangszeitpunkt von IFRS 17 ergeben würden.

Im Juli 2021 schlug der IASB daher Änderungen vor, mit denen diese Bedenken adressiert würden, und diese Änderungen wurden jetzt finalisiert.

 

Änderung

Der Hauptänderung in der Verlautbarung Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen (Änderung an IFRS 17) ist eine eng umrissene Änderung der Übergangsvorschriften von IFRS 17 für Unternehmen, die IFRS 17 und IFRS 9 gleichzeitig erstmals anwenden. Die Änderung betrifft finanzielle Vermögenswerte, für die bei der Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 Vergleichsinformationen dargestellt werden, die jedoch für IFRS 9 nicht angepasst wurden. Nach der Änderung ist es einem Unternehmen gestattet, Vergleichsinformationen über einen finanziellen Vermögenswert so darzustellen, als ob die Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von IFRS 9 bereits zuvor auf diesen finanziellen Vermögenswert angewendet worden wären. Die Anwendung des Wahlrechts ist für jedes einzelne Instrument möglich. Bei der Anwendung der Klassifizierungsüberlagerung auf einen finanziellen Vermögenswert ist ein Unternehmen nicht verpflichtet, die Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 anzuwenden.

Es wurde keine Änderung an den Übergangsvorschriften in IFRS 9 vorgenommen.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Ein Unternehmen, das sich für die Anwendung der Änderung entscheidet, wendet diese bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 an.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

EFRAG-Papier zum vorgeschlagenen neuen IFRS mit reduzierten Angabevorschriften

09.12.2021

Das Sekretariat der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Hintergrundpapier als Teil der EFRAG-Strategie veröffentlicht, die Diskussion über die IASB-Vorschläge anzuregen, nach denen mit dem es qualifizierten Tochterunternehmen, die kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sind, ermöglicht werden soll, die IFRS anzuwenden, jedoch mit reduzierten Angabenvorschriften. .

Für das Hintergrundpapier hat das EFRAG-Sekretariat untersucht, wie die Vorschläge des IASB in der EU angewendet werden könnten. Insbesondere bietet das Papier auch Einblicke dazu, wie sich der vorgeschlagene Anwendungsbereich in der EU auswirken kann.

Zugang zum Hintergrundpapier haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IASB-Vorsitzender erörtert die Zukunft der IFRS-Rechnungslegungsstandards

07.12.2021

Bei der diesjährigen Jahreskonferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hielt der Vorsitzende des IASB, Andreas Barckow eine Rede zu Nachhaltigkeit, den gegenwärtigen und künftigen Prioritäten des IASB und zur Konvergenz mit dem FASB.

Barckow erörterte insbesondere folgende Punkte:

  • Nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben — Er wies darauf hin, dass das Thema Nachhaltigkeit bereits in der Finanzberichterstattung angekommen ist und dass auch die IFRS bereits genutzt werden können, um über entsprechende Chancen und Risiken zu berichten. Barckow verwies auch auf die Gründung des International Sustainability Standards Board (ISSB), der eine globale Grundlinie von anlegerorientierten, nachhaltigkeitsbezogenen Angabestandards schaffen soll. Der ISSB und der IASB werden unabhängig voneinander arbeiten, aber die "Verbindung zwischen den Vorschriften zur Rechnungslegung und den Angaben zur Nachhaltigkeit ist von wesentlicher Bedeutung", und IASB und ISSB werden darauf achten, dass es zwischen den eher rückwärtsblickenden IFRS und den in die Zukunft gerichteten Standards des ISSB keine Lücken, keine Reibungen und keine unnötigen Überschneidungen geben wird.
  • Aktuelles Arbeitsprogramm — Barckow hob drei wichtige Projekte hervor, an denen der IASB derzeit arbeitet: (1) Primäre Abschlussbestandteile mit den Kernelementen Schaffung einer besseren Struktur für die Gewinn- und Verlustrechnung, Verbesserung der Art und Weise, wie Unternehmen Informationen aggregieren und disaggregieren, und Verpflichtung zur Angabe von Informationen über einige von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen, (2) Überprüfungen nach der Einführung der Konsolidierungsstandards des IASB (IFRS 10, 11 und 12) und des Standards für Finanzinstrumente (IFRS 9), die zu ergeben scheinen, dass die Standards wie beabsichtigt funktionieren, und (3) Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten, wo er insbesondere auch auf die Frage der Wiedereinführung der Abschreibung einging.
  • Agendakonsultation und zukünftiges Arbeitsprogramm — Barckow erwähnte, dass der Stab die Rückmeldungen aus der jüngsten Agendakonsultation des IASB prüft. Einige Themen, die sich aus den bisherigen Rückmeldungen herauskristallisiert haben, seien: "Achten Sie darauf, wie viele Änderungen Sie den Interessengruppen auferlegen; reservieren Sie Zeit für die Arbeit mit dem neuen ISSB sowie für neu aufkommende Themen; und unternehmen Sie etwas in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte". Zu den von den Interessengruppen vorgeschlagenen neuen Projekten gehören Klimarisiken, Kryptowährungen und damit verbundene Transaktionen, Unternehmensfortführung, immaterielle Vermögenswerte und die Kapitalflussrechnung. Einige dieser Projekte könnten vielleicht besser vom ISSB bearbeitet werden, während andere gemeinsam mit dem ISSB durchgeführt werden könnten.
  • Konvergenz — Barckow wies darauf hin, dass die Erzielung von Konvergenz der Standards und die Aufrechterhaltung der Konvergenz zwei unterschiedliche Herausforderungen sind. Beide Boards haben eine Verpflichtung gegenüber ihren Anwendern und sonstigen Interessengruppen und wollen auf Probleme reagieren, die ihnen gemeldet werden. Darüber hinaus hat jeder Board seine eigenen Prozesse und Konsultationsschritte, die er einhalten muss. Es sei jedoch wichtig, dass sich die beiden Boards weiterhin über wichtige Themen austauschen und zum Nutzen der Interessengruppen zusammenarbeiten.

Das Manuskript der englischsprachigen Rede finden Sie auf der Internetseite des IASB.

DRSC reicht weitere Anwendungsfragen zur Taxonomie-Verordnung bei der Europäischen Kommission ein

07.12.2021

Das DRSC hat einen vierten Satz verschiedener Themenstellungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Form einer Anfrage bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Die darin aufgeworfenen Fragen waren zuvor in den DRSC-Anwenderforen zur Taxonomie-Verordnung diskutiert worden.

Zugang zur vierten Einreichung bei der Kommission haben Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Einreichung als lebendes Dokument geführt wird - die Einreichung enthält auch alle früheren Fragen - den neuen Fragen ist jeweil "NEW" vorangestellt.

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