Dezember

Anleger wollen global einheitlichen Ansatz bei der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten

07.12.2021

Das CFA Institute, ein globaler Non-Profit-Berufsverband für Investment Manager, Finanzanalysten und professionelle Anleger, hat die Ergebnisse einer Umfrage unter den Mitgliedern des Instituts veröffentlicht, die zeigen, dass die Anleger fast einstimmig einen einheitlichen globalen Ansatz bevorzugen, wobei die Mehrheit eine Verbesserung der Angaben gegenüber einer Rückkehr zur Abschreibung bevorzugt.

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) überprüfen derzeit beide die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten, insbesondere die Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten nach dem Erwerb. Der IASB strebt verbesserte Angaben an, während der FASB die Rückkehr zur Abschreibung in Erwägung zieht.

Das CFA Institute befragte seine Mitglieder über den von ihnen bevorzugten künftigen Weg. Die Mehrheit der Stellungnehmenden (58 %) befürwortet die Beibehaltung der Wertminderung, da diese als entscheidungsnützlich und informationshaltig angesehen wird. Dennoch sehen sie auch Raum für Verbesserungen. Nur 31 % der Stellungnehmenden befürworteten die Einführung der Abschreibung, die als das schlechtere Modell angesehen wird, da sie keine Unterscheidung zwischen guten und schlechten Akquisitionen ermöglicht, Finanzkennzahlen verzerrt und keine entscheidungsnützlichen Informationen für die Investitionsanalyse liefert. Dennoch weisen die Stellungnehmenden darauf hin, dass Geschäfts- oder Firmenwerte mit der Zeit erodieren, dass die Wertminderung subjektiv ist und dass die Abschreibung besser vorhersehbar ist.

Zur Konvergenz heißt es im Umfragebericht:

Die Stellungnehmenden waren sich vehement darin einig, dass der IASB und der FASB bei der Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts (90 %) und bei der Folgebewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts (94 %) denselben Ansatz verfolgen sollten.

Die Anleger wiesen auch darauf hin, dass das derzeitige Rechnungslegungsmodell aktualisiert werden muss, um die zunehmende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte widerzuspiegeln, dass der Übergang von einer Produktions- zu einer Dienstleistungswirtschaft dies noch wichtiger und offensichtlicher macht, und dass eine Lösung zwischen der Rechnungslegung für erworbene und für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte erforderlich ist.

Den vollständigen Bericht mit detaillierten Ergebnissen finden Sie auf der Internetseite des CFA Institute.

IASB veröffentlicht formale Korrekturen

07.12.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen dritten Satz formaler Korrekturen 2021 herausgegeben.

Die Korrekturen betreffen das IFRS-Leitliniendokument Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen vom September 2017, die Verlautbarung Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3) vom Mai 2020 und die Verlautbarung Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2), die im Februar 2021 herausgegeben wurde.

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

IDW veröffentlicht neues Modul zu IAS 1

07.12.2021

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat 'IDW RS HFA 50: Modul IAS 1-M1' veröffentlicht.

Das Modul ist Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen unter Berücksichtigung der im Dezember 2020 veröffentlichten Agendaentscheidung "Supply Chain Financing Arrangements - Reverse Factoring" des IFRS Interpretations Committee gewidmet.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter mit einer näheren Erläuterung der Modulverlautbarung erstellt.

Papiere für die Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Dezember

06.12.2021

Der neue Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC wird am 10. Dezember 2021 in Berlin zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen. Bereits am Tag davor werden der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung und der gemeinsame Fachausschuss, der sich neu aus den Mitgliedern der Fachausschüsse Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammensetzt, in geschlossener Sitzung tagen.

Während seiner 1. Sitzung wird der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprechen:

  • Überarbeitung DRS 20
  • IASB-Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
  • IASB-Entwurf ED 2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)
  • IASB-Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Das die anderen beiden Sitzungen nicht öffentlich stattfinden, wurden für diese keine Papiere zur Verfügung gestellt.

Ergebnisse der 80. Sitzung der Fachkommission Swiss GAAP FER

06.12.2021

Zu den Ergebnissen der 80. Sitzung der Kommission am 30. November 2021 wurde eine Medienmitteilung zur Verfügung gestellt.

Der Fokus der Sitzung lag auf der Überarbeitung der Fachempfehlung 28 Zuwendungen der öffentlichen Hand. Außerdem hat die Fachkommission dem Fachausschuss auch den Auftrag zur Entwicklung eines Leitfadens zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erteilt. Die Medienmitteilung steht Ihnen auf der Internetseite der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung zur Verfügung.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Dezember 2021

03.12.2021

Der IASB wird vom 14. bis 16. Dezember 2021 in seinen Räumen in London tagen und sieben Themen erörtern. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Agendakonsultation
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im November 2021

03.12.2021

Das IFRS Interpretations Committee hat am 30. November und 1. Dezember 2021 per Videokonferenz getagt und drei Themen erörtert (ein Thema wurde aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung verschoben).

Das Committee hat die Analysen der Stellungnahmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidung und zwei neuen Einreichungen erörtert.

Analyse eingegangener Stellungnahmen

IFRS 16 — Wirtschaftlicher Nutzen aus der Nutzung eines Windparks: Im Juni 2021 veröffentlichte das Committee eine vorläufige Agendaentscheidung als Antwort auf eine Einreichung zur Definition eines Leasingverhältnisses. Der Einreicher stellte die Frage, ob ein Stromeinzelhändler (Kunde) in Anwendung von IFRS 16:B9(a) das Recht hat, während der gesamten Laufzeit eines Vertrags mit einem Windenergieerzeuger (Lieferant) im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung eines Windparks zu ziehen. Das Committee kam zu dem Schluss, dass die Prinzipien und Vorschriften der IFRSeine angemessene Grundlage für die Berücksichtigung dieses Sachverhalts bieten. Viele der Stellungnehmenden zu der vorläufigen Agendaentscheidung stimmten dieser Schlussfolgerung zu. Dennoch warfen einige von ihnen weitere Fragen auf, die das Committee berücksichtigen sollte. Der Stab stellte eine Analyse dieser Fragen vor, und das Committe entschied, die Agendaentscheidung mit zwei zusätzlichen Verweisen auf frühere Agendaentscheidungen zu finalisieren, um die von den Stellungnehmenden aufgeworfenen Fragen zu behandeln.

IFRS 9 und IAS 20 — Drittes gezieltes Programm für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank: In seiner Sitzung im Juni 2021 erörterte das Committee eine Einreichung, in der es um die Frage ging, wie Banken die Gezielten Längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO) der Europäischen Zentralbank verbuchen. Insbesondere wurde in der Einreichung die Frage gestellt, ob es sich bei den TLTRO-III-Tranchen um Darlehen zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz handelt, die als Zuschuss der öffentlichen Hand bilanziert werden sollten. Der Stab hat die Stellungnahmen analysiert und empfahl die Finalisierung der Agendaentscheidung mit geringfügigen redaktionellen Änderungen. Aus Zeitgründen wurde die Erörterung dieses Tagesordnungspunktes allerdings auf die nächste Sitzung verschoben.

Neue Einreichungen

IFRS 15 — Prinzipal versus Agent: Software-Wiederverkäufer:
Das Committee erhielt eine Einreichung mit der Frage, ob ein Wiederverkäufer von Softwarelizenzen in Bezug auf die dem Kunden zur Verfügung gestellten Standardsoftwarelizenzen ein Prinzipal oder ein Agent ist. Der Stab kommt zu dem Schluss, dass es sich um einen sehr spezifischen Sachverhalt handelt und dass selbst kleine oder subtile Unterschiede in den spezifischen Fakten und Umständen die Schlussfolgerung bei der Anwendung der Vorschriften zu den Erwägungen Principal versus Agent in IFRS 15 verändern könnten. Der Stab vertritt daher die Ansicht, dass es für das Committee unangemessen wäre, bei dem vorgelegten Sachverhalt zu entscheiden, ob der Wiederverkäufer ein Prinzipal oder ein Agent ist. Das Committee beschloss die Veröffentlichung einer vorläufigen Agendaentscheidung, die lediglich die anwendbaren Vorschriften in IFRS 15 darlegt und erläutert, wie ein Wiederverkäufer diese Vorschriften anwenden könnte.

IAS 37 — Negative Kredite für Fahrzeuge mit niedrigem Energieverbrauch oder mit alternativen Energie: Das Committee erhielt eine Einreichung mit der Frage, ob ein Unternehmen mit negativen Emissionsgutschriften für Fahrzeuge eine gegenwärtige Verpflichtung hat, die die Definition einer Verbindlichkeit in IAS 37 erfüllt. Falls die Antwort auf diese Frage "nein" lautet, wollte der Einreicher wissen, ob das Committee eine andere Auffassung vertritt, wenn das Unternehmen vor dem Ende des Berichtszeitraums einen verbindlichen Vertrag über den Kauf positiver Gutschriften für neue Energien abgeschlossen hat, dieser Vertrag aber erst nach dem Ende des Berichtszeitraums erfüllt wird. Das Committee entschied, eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, die darlegt, ob ein Unternehmen mit negativen Gutschriften für emissionsarme Fahrzeuge eine gegenwärtige Verpflichtung hat, die der Definition einer Verbindlichkeit in IAS 37 entspricht.

Laufende Arbeiten: Der Stab ist dabei, die folgenden neuen Sachverhalte zu analysieren:

  • Mietkonzessionen: Leasinggeber und Leasingnehmer (IFRS 16 und IFRS 9)
  • Zweckgesellschaften (Special Purpose Acquisition Companies, SPAC): Klassifizierung von öffentlichen Anteilen als Verbindlichkeiten oder Eigenkapital (IAS 32)

EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf eines überarbeiteten Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung

03.12.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf 'Lageberichterstattung' veröffentlicht, mit dessen Hilfe das IFRS-Leitliniendokument zur Lageberichterstattung aus dem Jahr 2010 aktualisiert werden soll.

In dem Schreiben begrüßt EFRAG das Ziel, die in den Lageberichten enthaltenen Informationen durch den Entwurf zu verbessern, schlägt dem IASB jedoch vor, die Finalisierung dieses Projekts im Zusammenhang mit den Arbeiten zu überdenken, die der ISSB in Kürze beginnen wird. Die Rolle des Lageberichts bei der Förderung der Verknüpfung von Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsinformationen könnte gestärkt werden, wenn IASB und ISSB das Projekt gemeinsam durchführen.

EFRAG unterstützt den vorgeschlagenen zielorientierten Ansatz mit den sechs Inhaltselementen und ist der Auffassung, dass die Ausarbeitung spezifischer, regelbasierter Vorschriften für den Lagebericht in erster Linie in die Zuständigkeit des Gesetzgebers, der Wertpapieraufsichtsbehörden und/oder der nationalen Standardsetzer fällt.

Schließlich schlägt EFRAG vor, dass die Leitlinien ausdrücklich auf das Thema Governance eingehen, die Diskussion von Chancen und Risiken gleichberechtigt behandeln und Angaben zu immateriellen Vermögenswerten ganzheitlich behandeln sollten.

Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Direkten Zugang zur Stellungnahme haben Sie hier. Wie die zum Stellungnahmeentwurf eingegangenen Anmerkungen berücksichtigt wurden, sehen sie hier.

IASB veröffentlicht vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie

02.12.2021

Auf der Internetseite des IASB steht eine vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2021 in Bezug auf technologische Entwicklungen zur Verfügung.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Entwicklungen in der Technologie widerspiegeln, die der IFRS-Taxonomie zugrunde liegt oder sich auf sie bezieht. Sie berücksichtigen auch Unterschiede in den Standards und Praktiken und werden die Verwendung der IFRS-Taxonomie oder vergleichbarer Taxonomien in verschiedenen regulatorischen Umfeldern unterstützen.

Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Änderungen sind in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB und im Aktualisierungsvorschlag selbst zu finden. Stellungnahmen werden bis zum 3. Januar 2022 erbeten.

Folgepapier zum IVSC-Papier zu Herausforderungen beim Marktwert

02.12.2021

Im Februar 2021 hat der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) ein Perspektivenpapier 'Challenges to Market Value' veröffentlicht, das sich mit den Herausforderungen in Bezug auf die Verfügbarkeit von Marktinformationen in einer pandemischen Welt beschäftigte. Es gab eine Vielzahl von Rückmeldungen zu diesem Papier, die das IVSC veranlassten, ein zweites Papier in dieser Reihe zu veröffentlichen.

Das zweite Papier, Market Value: An Established Basis of Value, enthält Erörterungen über folgende Themen:

  • Preis, Kosten, Wert und Nutzen
  • Wie definieren wir, was der 'Markt' ist und wie wirkt sich dies auf den Marktwert aus?
  • Was ist das Marktwertrahmenkonzept?
  • Ist der Marktwert rückwärtsgewandt?
  • Werden die 'Spitzen' und 'Talsohlen' bei der Verwendung einer Marktwertprämisse wirklich erfasst?
  • Wie verwendet der Bewerter Annahmen und spezielle Annahmen beim Marktwert?

Zugang zum Perspektivenpapier bietet die Pressemitteilung auf der Internetseite des IVSC.

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