Februar

Zusammenfassung der Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

27.02.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat nach der Veröffentlichung ihrer endgültigen Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 'Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung' eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf erstellt.

In der Zusammenfassung werden die wesentlichen Rückmeldungen, die bei EFRAG zum Stellungnahmeentwurf eingegangen sind, vorgestellt und deren Berücksichtigung in der endgültigen Stellungnahme erläutert.

Die Zusammenfassung der Rückmeldungen ist auf der Internetseite von EFRAG verfügbar.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats

26.02.2021

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Donnerstag, den 11. März 2021 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) per Videokonferenz tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

Donnerstag, 11. März 2021 (10:00h-14:10h)

  • Begrüßung und Anleitung für die virtuelle Sitzung
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
    • Erörterung zur Anwendung von IFRS 9 und Sachverhalte, die bei der Überprüfung nach der Einführung erwogen werden sollten
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12
    • Erörterung der Frage, ob die Angaben, die ein Unternehmen in Bezug auf IFRS 12 leistet,entscheidungsnützlich sind und ob irgendwelche Informationen fehlen oder unnötig sind
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
    • Erörterung des Entwurfs
  • Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle
    • Erörterung der vorläufigen Sichtweisn des Boards

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Februar

26.02.2021

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Februar 2021.

Wie bereits berichtet, waren im Februar die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem eine Zusammenfassung der Sitzung des EFRAG-Boards am 3. Februar 2021.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

IOSCO fordert IASB und FASB auf, bei der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten zusammenzuarbeiten

26.02.2021

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat eine Erklärung veröffentlicht, in der sie den International Accouting Standards Board (IASB) und den US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) auffordert, bei der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten eng zusammenzuarbeiten.

Sowohl der IASB als auch der FASB arbeiten derzeit an Projekten zu Geschäfts- oder Firmenwerten, aber einige ihrer Ideen scheinen auseinanderzugehen.

Im Juli 2019 veröffentlichte der FASB eine Einladung zur Stellungnahme Identifiable Intangible Assets and Subsequent Accounting for Goodwill, in der er festhielt, dass er erwäge, ob die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten aus Kosten-Nutzen-Gründen geändert werden sollte. Im Dezember 2020 hat der FASB während der Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen vorläufig beschlossen, die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten wieder einzuführen (siehe die Zusammenfassung der bisherigen Entscheidungen auf der Internetseite des FASB).

Der IASB hat sich ebenfalls mit der Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten auseinandergesetzt. Im Dezember 2017 beschloss der Board vorläufig, die Abschreibung nicht wieder einzuführen, und sich stattdessen auf eine Verbesserung der Werthaltigkeitsprüfung zu konzentrieren. Entsprechend heißt es in dem im März 2020 veröffentlichten Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung: "Der Board ist zu der vorläufigen Sichtweise gelangt, dass ein reiner Wertminderungsansatz beibehalten werden sollte." Der IASB hat noch nicht mit der Erörterung der eingegangenen Rückmeldungen begonnen.

In der Erklärung der IOSCO heißt es nun:

Wir stellen fest, dass die Vergleichbarkeit von Abschlüssen nach IFRS und US-GAAP größer ist, wenn die Vorschriften von US-GAAP und IFRS zur Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten so weit wie möglich angeglichen werden. Unserer Erfahrung nach wird die Wahrscheinlichkeit, ein konvergentes Ergebnis zu erzielen, stark erhöht, wenn die beiden Boards zusammenarbeiten, einschließlich ähnlicher Zeitpläne für ihre jeweiligen Projekte. Wir sind der Meinung, dass die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Konvergenz in diesem Bereich weiterhin eine wichtige Überlegung für den IASB und den FASB sein sollte.

Die IOSCO hat das Ziel eines einzigen Satzes qualitativ hochwertiger Rechnungslegungsstandards, die konsistent und rigoros angewandt werden, stets unterstützt und stellt fest, dass diese Ansicht auch von den führenden Vertretern der G20 und anderer internationaler Organisationen geteilt wird. Zuletzt hat die IOSCO in ihrer Stellungnahme zum Diskussionspapier des IASB (eingereicht im Dezember 2020) festgestellt:

Die Staats- und Regierungschefs der G20 haben betont, wie wichtig es ist, einen einzigen Satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu erreichen, die konsistent und streng angewendet werden. Wir glauben, dass die Argumentation der G20 für dieses Thema immer noch relevant ist und fordern daher den IASB und den FASB auf, ihre Bemühungen um Konvergenz zu verstärken.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

IDW-Stellungnahme zur vorgeschlagenen Verlängerung der praktischen Erleichterung in Bezug auf Mietkonzessionen

26.02.2021

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2021/2 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' eingereicht, den dieser am 11. Februar 2021 veröffentlicht hat.

Das IDW begrüßt die vorgeschlagene Verlängerung und bittet in seinem Schreiben an den IASB unter anderem um möglichst zeitnahe Verabschiedung.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zur vorgeschlagenen Verlängerung der praktischen Erleichterung in Bezug auf Mietkonzessionen

25.02.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/2 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' veröffentlicht.

In der finalisierten Stellungnahme unterstützt EFRAG weiterhin die Verlängerung der praktischen Erleichterung und erkennt die Ungewissheit an, die mit der Dauer und Schwere der anhaltenden Pandemie und den daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf das wirtschaftliche Umfeld verbunden ist.

Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch die endgültige Stellungnahme zugänglich.

Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung veröffentlicht abschließenden Bericht

25.02.2021

Der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung wurde für die laufende Legislaturperiode eingesetzt, um die Bundesregierung bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer Sustainable Finance-Strategie. Er hat im März 2020 einen Zwischenbericht und jetzt einen abschließenden Bericht vorgelegt.

Der Bericht enthält auch ein Kapitel zu "zukunftsgerichteter und integrierter Berichterstattung" (Kapitel 3). Dort finden sich jeweils in ein bis zwei Absätzen die folgenden Themen abgehandelt:

  • Berichtspflichten: Anwendungsbereich
  • Berichtspflichten: Berichtsort
  • Berichtspflichten: Zukunftsorientierung
  • Berichtspflichten: Prüfpflicht
  • Berichtspflichten: Wesentlichkeit
  • Berichtspflichten: Risiko
  • Dateninfrastruktur/ ESG-Rohdaten
  • Transparenz in der Kreditvergabe schaffen
  • Transformationsrisiken und -chancen erfassen

Der Bericht steht Ihnen auf der Internetseite des Beirats wie folgt zur Verfügung:

Für eine detailliertere Analyse, wie die CSR-Berichterstattung in Deutschland, Europa und international geschärft werden kann, verweisen wir noch einmal auf die CSR-Studie des DRSC vom 11. Februar 2021.

IOSCO fordert weltweit einheitliche, vergleichbare und verlässliche Nachhaltigkeitsstandards

25.02.2021

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat eine Erklärung veröffentlicht, in der sie den dringenden Bedarf an globalen Nachhaltigkeitsstandards festhält und die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsstandardsetzers (des sogenannten Sustainability Standards Board, SSB) unter der Ägide der IFRS-Stiftung ausdrücklich unterstützt.

Die IOSCO hat die im vergangenen Jahr erzielten Fortschritte seit der Veröffentlichung ihres Berichts Nachhaltige Finanzierung und die Rolle von Wertpapierregulierern und IOSCO im April 2020 überprüft. Die IOSCO kommt zu dem Schluss, dass es dringend notwendig ist, die Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern, wobei der Schwerpunkt zunächst auf klimawandelbedingte Risiken und Chancen gelegt werden sollte, was anschließend auf andere Nachhaltigkeitsthemen ausgeweitet werden würde.

Die IOSCO hat drei vorrangige Bereiche für die Verbesserung der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben von Unternehmen und Vermögensverwaltern identifiziert: 

  1. Ermutigung zu weltweit einheitlichen Standards;
  2. Förderung vergleichbarer Metriken und Darstellungen; und
  3. Koordinierung verschiedener Ansätze.

Die IOSCO bekundet ihr klares Bekenntnis zur Zusammenarbeit mit den Treuhändern der IFRS-Stiftung und anderen Interessengruppen, um diese Prioritäten voranzutreiben. Die IOSCO hält dabei fest, dass sich ihre Zusammenarbeit mit den Treuhändern auf die folgenden Ziele konzentrieren wird:

  • Einrichtung eines SSB mit einer starken Governance-Grundlage. Die IOSCO begrüßt die Ankündigung der Treuhänder der IFRS-Stiftung vom 2. Februar 2021, die als nächste Phase ihrer Arbeit die Einrichtung eines SSB unter der Struktur der IFRS-Stiftung signalisierte, da die Treuhänder auf ihre Konsultation vom September 2020 klare Rückmeldungen erhalten haben, dass die IFRS-Stiftung in diesem Bereich eine Rolle spielen sollte. Die IOSCO freut sich darauf, die endgültigen Vorschläge der Treuhänder der IFRS-Stiftung zu bewerten und die künftige Empfehlung der Übernahme des vorgeschlagenen SSB und seiner Standards in Betracht zu ziehen, ähnlich wie die entsprechende Rolle bei der Übernahme und Überwachung der internationalen Rechnungslegungsstandards des IASB war und ist.
  • Aufbau auf bestehenden Entwicklungen. Die IOSCO ermutigt den SSB, den Inhalt bestehender nachhaltigkeitsbezogener Berichtsrahmen zu nutzen. Die IOSCO begrüßt die Initiative der Allianz führender Organisationen für Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihren im Dezember 2020 veröffentlichten Prototyp für einen Ansatz für klimabezogene Angaben; die IOSCO regt an, diesen Prototyp als potenzielle Grundlage für den SSB zur Entwicklung klimabezogener Berichtsstandards weiter zu prüfen.
  • Ermutigung zu einem "Baustein"-Ansatz. Die IOSCO befürwortet einen "Baustein"-Ansatz zur Etablierung eines globalen Nachhaltigkeitsberichtssystems. Dies würde eine konsistente und vergleichbare Basis von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen schaffen, die für die Wertschöpfung von Unternehmen wesentlich sind, und gleichzeitig Flexibilität für die Koordination von Berichtsanforderungen bieten, die weitergehende Nachhaltigkeitsauswirkungen erfassen. Die IOSCO hat sich zum Ziel gesetzt, die fortlaufende internationale Koordination zu unterstützen und dazu beizutragen, dass die Vorschriften in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung weltweit einheitlich sind. Zu diesem Zweck ist die IOSCO bereit, die Einrichtung eines beratenden Multi-Stakeholder-Expertenausschusses innerhalb der Struktur der IFRS-Stiftung zu prüfen.

Abschließend wiederholt die IOSCO die Aussage in ihrer Antwort auf die Konsultation der Treuhänder, dass die Initiative der IFRS-Stiftung gemeinsam mit der parallelen gemeinsamen Initiative einer Vereinigung von Organisationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung die Bemühungen fördern, vergleichbare, qualitativ hochwertige internationale Standards zu ermöglichen, die die Inhalte liefern, die die Kapitalmärkte benötigen, und zwar innerhalb einer transparenten Standardsetzungsarchitektur mit einer robusten und inklusiven Governance-Struktur.

Die vollständige Erklärung steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der IOSCO zur Verfügung. Auch das IOSCO-Arbeitsprogramm für 2021-2022 hält die Absicht der IOSCO fest, eine führende Rolle bei der Verfolgung des dringenden Ziels zu spielen, die Vollständigkeit, Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern und die Einrichtung eines globalen, umfassenden Unternehmensberichterstattungssystems unter der IFRS-Stiftung weiter zu prüfen.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (Februar 2021)

24.02.2021

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Ergänzungssitzung am 4. Februar und bei der regulären IASB-Sitzung am 16. und 17. Februar zusammengefasst werden.

In dem zwölfminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Rohstoffindustrien
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Detaillierte deutschsprachige Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie hier: 4. Februar 2021 und 16. und 17. Februar 2021.

EFRAG beginnt Serie von Podcasts zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12

24.02.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen ersten Podcast zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen' veröffentlicht, der eine Einführung in den Prozess der Überprüfung nach der Einführung bietet.

Am 9. Dezember 2020 hat der IASB eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, mit der er die Adressaten um Rückmeldungen bittet, ob IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 entscheidungsnützliche Informationen bieten, ob es Bereiche gibt, die schwer umzusetzen sind und daher die einheitliche Anwendung der Standards gefährden können, und ob unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Durchsetzung der Standards entstanden sind.

EFRAG hat jetzt eine Reihe von vier Podcasts (jeweils etwa zehn Minuten lang) begonnen. Neben dem heute veröffentlichten ersten Podcast, der eine Einführung in den Prozess der Überprüfung nach der Umsetzung bietet, wird es drei weitere Podcasts geben, die sich jeweils auf einen der in der Überprüfung nach der Umsetzung untersuchten Standards konzentrieren. Die Podcasts werden jeden Mittwoch veröffentlicht, so dass die nächsten Folgen zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 am 3., 10. bzw. 17. März zu erwarten sind.

Weiterführende Informationen und Zugang zum ersten Podcast finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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