CSR-Studie des DRSC veröffentlicht

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11.02.2021

Im Mai 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) mit einer umfangreichen Untersuchung zur nichtfinanziellen Berichterstattung deutscher Unternehmen beauftragt. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden jetzt als Studie veröffentlicht.

Die Studie umfasste eine Erhebung und Auswertung der nichtfinanziellen Erklärungen und Berichte für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 und eine Befragung unter sämtlichen Stakeholdergruppen. Zur Beauftragung gehörte auch, Handlungsempfehlungen für die Stärkung der CSR-Berichtserstattung auf europäischer Ebene zu entwickeln.

Kernergebnisse der Untersuchungen des DRSC waren:

  • Formale Aspekte:
    • die Mehrzahl der untersuchten Unternehmen veröffentlichen die nichtfinanzielle Erklärung außerhalb des Lageberichts, am häufigsten in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht,
    • die am häufigsten angewendeten Rahmenkonzepte und Standards sind die GRI-Standards (allgemein) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (Finanzdienstleistungsunternehmen),
    • weniger als die Hälfte der nichtfinanziellen Erklärungen wird extern geprüft, dabei erfolgt eine externe Prüfung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen signifikant häufiger als bei Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen;
  • Inhaltliche Aspekte:
    • nahezu alle Unternehmen berichten über alle gesetzlich geforderten Mindestaspekte (Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung),
    • überwiegend wurde angegeben, dass für die Bestimmung der berichteten Inhalte der doppelte Wesentlichkeitsvorbehalt angelegt wird (Sachverhalt ist sowohl für die Wertschöpfung im Unternehmen als auch für die Auswirkungen auf das Umfeld des Unternehmens wesentlich),
    • in weniger als der Hälfte der nichtfinanziellen Berichte fanden sich Angaben zu quantifizierten Zielgrößen, dabei wurden die Aspekte 'Umweltbelange' und 'Arbeitnehmerbelange' am häufigsten mit nichtfinanziellen Leistungsindikatoren unterlegt,
    • bei den meisten Unternehmen ist die Risikoberichterstattung noch nicht sehr ausgeprägt.

Aus diesen Erkenntnissen leitet das DRSC folgende Empfehlungen für das BMJV ab:

  • Geltungsbereich: Für den Fall einer Ausweitung des Geltungsbereichs der nichtfinanziellen Berichterstattung auf europäischer Ebene sollte in erster Linie eine Erweiterung auch auf nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen geprüft werden.
  • Verortung: Die Veröffentlichungsform sollte durch Vorgabe einer geschlossenen Darstellung der nichtfinanziellen Informationen und einer Offenlegung im Bundesanzeiger vereinheitlicht werden.
  • Berichtspflichtige Aspekte: Die Vorgaben der EU-Bilanzrichtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung sollten präzisiert und nachgeschärft werden; für eine Übernahme der entsprechenden Inhalte von DRS 20 als Pflichtbestandteil in der Richtlinie sollte geworben werden.
  • Nichtfinanzielle Risikoberichterstattung: Bei der Berichterstattung über nichtfinanzielle Risiken sollte der Fokus auf die Darstellung der Art der Risiken, die vom Unternehmen zu deren Eindämmung beschlossenen und der tatsächlich getroffenen Maßnahmen sowie deren Zielerreichung gelegt werden.
  • Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren: Eine verpflichtende Angabe von Leistungskennzahlen aus Gründen der Vergleichbarkeit über die Zeit und zwischen Unternehmen sollte immer gegen den Grundsatz der Relevanz abgewogen werden.
  • Wesentlichkeit: Es sollte auf eine Klarstellung der Ausführungen in der Bilanzrichtlinie in Bezug auf den Grundsatz der Wesentlichkeit in Richtung einer Oder-Verknüpfung gedrängt werden, und der Wesentlichkeitsgrundsatzes sollte um das ihm vorgelagerte Prinzip der Relevanz ergänzt werden.
  • Standardisierung: Für den Fall einer Standardisierungsvorgabe in der EU-Richtlinie sollte auf globale Rahmenwerke und branchenspezifische Standards zurückgegriffen und eine eigenständige europäische Standardisierung auf Metriken zur Erfüllung europaspezifischer Rechtsnormen beschränkt werden.
  • Prüfung: Die Einführung einer Pflicht zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sollte in Stufen erfolgen (zunächst eine prüferische Durchsicht vorsehen und dieses Prüfungsniveau nach einigen Jahren evaluieren und ggf. in Richtung einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit anpassen).

Die umfassende Studie des DRSC, die sich als Alleinstellungsmerkmal nicht nur auf eine umfassende Horizontalstudie bezieht, sondern auch auf einer Stichprobe zu gleichen Teilen aus kapitalmarktorientierten Unternehmen einerseits sowie aus Kreditinstituten und Versicherungen andererseits fußt, ist von der Internetseite des DRSC abrufbar, wo sich auch eine entsprechende Presseerklärung findet. Auch das BMJV hat eine Pressemitteilung anlässlich der Veröffentlichung der Studie herausgegeben.

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter herausgegeben, in dem die wesentlichen Ergebnisse der Studie sowie die Handlungsempfehlungen des DRSC zusammengefasst werden.

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