DRSC nimmt Stellung zur vorgeschlagenen Verlängerung der praktischen Erleichterung in Bezug auf Mietkonzessionen
24.02.2021
Das DRSC hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2021/2 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' eingereicht, den dieser am 11. Februar 2021 veröffentlicht hat.
In Übereinstimmung mit der Unterstützung für die ursprüngliche Standardänderung, beurteilt das DRSC die Verlängerung der Verfügbarkeit dieser Ausnahmeregelung als eine pragmatische Lösung für die anhaltenden Rechnungslegungsherausforderungen, mit denen sich Leasingnehmer konfrontiert sehen. In Anbetracht des verlängerten Zeitraums beobachtbarer auf die Coronavirus-Pandemie bezogenen Mietkonzessionen, entspricht die Verlängerung der Ausnahmeregelung auch der Absicht, die der IASB verfolgte, als er die praktische Erleichterung im Mai 2020 entwickelte. Die Verlängerung um 12 Monate schätzt das DRSC als einen angemessenen und notwendigen Kompromiss ein, um der Ungewissheit über die Dauer und den Schweregrad der laufenden Coronavirus-Pandemie angemessen Rechnung zu tragen.
Dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens und den vorgeschlagenen Übergangsregelungen stimmt das DRSC grundsätzlich zu. Zudem werden verschiedene Fallkonstellationen, für die das DRSC die Wechselwirkung der ursprünglichen Änderung mit den aktuellen Vorschlägen als kritisch ansieht, in der Stellungnahme angeführt.
Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.