EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle

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09.02.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier DP/2020/2 'Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle' veröffentlicht.

Das IASB-Projekt zu Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle (Common Control Transactions) ist der Bilanzierung von Geschäftsvorfällen zwischen Unternehmen gewidmet, die letztendlich von derselben Partei beherrscht werden (sogenannte 'Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle').

Im Stellungnahme-Entwurf zum Diskussionspapier vom November 2020

  • unterstützt EFRAG den vorgeschlagenen Anwendungsbereich des Diskussionspapiers, ist aber der Ansicht, dass der IASB "Konzernumstrukturierungen" besser definieren sollte, ohne sie als Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle zu bezeichnen, wenn sie nicht der Beschreibung eines Unternehmenszusammenschlusses in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse entsprechen;
  • stimmt EFRAG zu, dass eine einzige Bewertungsmethode nicht für alle Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle angemessen ist, und unterstützt die beiden Konzepte der Erwerbsmethode und der Buchwertmethode, schlägt aber einige Änderungen am Entscheidungsbaum des IASB vor, wann die einzelnen Methoden anzuwenden sind;
  • stimmt EFRAG generell mit den Vorschlägen des IASB zur Anwendung der beiden Methoden überein, konsultiert jedoch die Interessengruppen zu bestimmten Aspekten der beiden Methoden; und
  • unterstützt EFRAG die vorgeschlagenen Angabevorschriften für Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle, die nach der Erwerbsmethode oder der Buchwertmethode bilanziert werden.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 30. Juli 2021 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

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