Wir nehmen Stellung zu vier vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee
15.02.2021
Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu vier vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom Dezember 2020 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 1, IAS 19, IAS 38 und IFRS 9.
Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:
Standard und Sachverhalt |
Agendaentscheidung unterstützt? |
Dokument |
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IAS 1 — Klassifizierung von Schulden mit Klauseln als kurz- oder langfristig |
Wir sind der Meinung, dass diese Frage von so großer Bedeutung ist, dass sie vom Committee nicht durch eine Agendaentscheidung gelöst werden kann. Wir sind der festen Überzeugung, dass der Board die in der jüngsten Änderung an IAS 1 getroffene Schlussfolgerung noch einmal überdenken sollte, um sicherzustellen, dass sie ein Prinzip bietet, das zu einer relevanten Klassifizierung von Schulden mit Kreditklauseln als kurzfristig oder langfristig führt. |
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IAS 19 — Zuordnung von Leistungen zu Dienstleistungsperioden |
Ja |
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IAS 38 — Konfigurations- oder Anpassungskosten in einer Cloud-Computing-Vereinbarung |
Ja. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Formulierungen der Entscheidung präzisiert werden könnten. |
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IFRS 9 — Absicherung von Schwankungen der Cashflows aufgrund von Realzinssätzen |
Ja |
All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.