Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung veröffentlicht abschließenden Bericht
25.02.2021
Der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung wurde für die laufende Legislaturperiode eingesetzt, um die Bundesregierung bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer Sustainable Finance-Strategie. Er hat im März 2020 einen Zwischenbericht und jetzt einen abschließenden Bericht vorgelegt.
Der Bericht enthält auch ein Kapitel zu "zukunftsgerichteter und integrierter Berichterstattung" (Kapitel 3). Dort finden sich jeweils in ein bis zwei Absätzen die folgenden Themen abgehandelt:
- Berichtspflichten: Anwendungsbereich
- Berichtspflichten: Berichtsort
- Berichtspflichten: Zukunftsorientierung
- Berichtspflichten: Prüfpflicht
- Berichtspflichten: Wesentlichkeit
- Berichtspflichten: Risiko
- Dateninfrastruktur/ ESG-Rohdaten
- Transparenz in der Kreditvergabe schaffen
- Transformationsrisiken und -chancen erfassen
Der Bericht steht Ihnen auf der Internetseite des Beirats wie folgt zur Verfügung:
- Presseerklärung
- Zusammenfassung der Kernbotschaften (8 Seiten)
- Vollständiger Bericht (132 Seiten).
Für eine detailliertere Analyse, wie die CSR-Berichterstattung in Deutschland, Europa und international geschärft werden kann, verweisen wir noch einmal auf die CSR-Studie des DRSC vom 11. Februar 2021.