Februar

Internetpräsentation zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12

09.02.2021

Am 1. März 2021 bieten EFRAG, EFFAS, ABAF/BVFA und der IASB eine gemeinsame erläuternde Informationsveranstaltung an, um die Ansichten der Anwender für die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, 11 und 12 zu ermitteln.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Ansichten der europäischen Investitionsentscheider und Informationen, die sie in diesem Bereich für wichtig halten. Das Publikum wird die Möglichkeit haben, sich durch Abstimmungsfragen und Fragen- und Antwortrunden an der Diskussion zu beteiligen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite von EFRAG.

Eine Aufzeichnung der Veranstaltung wurde am 8. März 2021 freigegeben.

Ein Bericht von der Veranstaltung wurde am 12. Mai 2021 freigegeben.

Tagesordnung für die Februarsitzung des IFRS-Beirats veröffentlicht

08.02.2021

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) wird am 23. Februar 2021 eine Sitzung per Videokonferenz abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Wir fassen die Tagesordnung nachfolgend für Sie zusammen:

Dienstag, 23. Februar 2021 (11:00h-13:45h)

  • Begrüßung aus Ausblich des Vorsitzenden
  • Aktuelles von den Treuhändern und der IFRS-Stiftung
  • Aktuelles vom Board
  • Nachhaltigkeit
  • Planung für die Zeit nach der Coronavirus-Pandemie
  • Zusammenfassung der Sitzung

Die Agendapapiere sind auf der Internetseite des IASB verfügbar.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Februar 2021

05.02.2021

Der IASB wird am 16. und 17. Februar 2021 per Videokonferenz tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Lageberichterstattung
  • Agendakonsultation
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Rohstoffindustrien

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

Mitschriften von der gestrigen Ergänzungssitzung des IASB

05.02.2021

Wie bereits berichtet hat der IASB gestern in einer Ergänzungssitzung erörtert, ob die praktische Erleichterung verlängert werden soll, die es Leasingnehmern gestattet, nicht zu beurteilen, ob bestimmte Mietkonzessionen, die als direkte Folge der Coronavirus-Pandemie auftreten, Leasingmodifikationen sind, und stattdessen diese Mietkonzessionen so zu bilanzieren, als ob sie keine Leasingmodifikationen wären. Wir haben die Mitschriftt von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt, die in größerer Tiefe über die Erörterungen des Boards bei dieser Sitzung berichten.

Bilanzierung von Mietkonzessionen im Kontext der Coronavirus-Pandemie

Die Änderungen an IFRS 16, die der IASB in Bezug auf Mietkonzessionen und die Coronavirus-Pandemie vorgenommen hat, sahen eine praktische Erleichterung vor, die auf Mietkonzessionen anwendbar ist, bei denen eine Verringerung der Leasingzahlungen nur Zahlungen betrifft, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig waren. Der Board entschied, einen Vorschlag zu veröffentlichen, diese Erleichterung bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Der Board entschied, dass diese Änderung rückwirkend anzuwenden sein soll. Ein Boardmitglied kündigte an, der Veröffentlichung des Entwurfs zu widersprechen. Es soll eine 14-tägige Stellungnahmefrist eingeräumt werden. Der Stab geht davon aus, dass die endgültigen Änderungen bis Ende März 2021 veröffentlicht werden können.

Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im Februar 2021

05.02.2021

Das IFRS Interpretations Committee hat am 2. Februar 2021 per Videokonferenz getagt und drei Themen erörtert. Dabei handelte es sich um zwei neue Themen und die Rückmeldungen zu einer vorläufigen Agendaentscheidung.

IFRS 10 und IFRS 16 — Sale-and-leaseback in einer Mantelgesellschaft: Im September 2020 diskutierte das Committee die Anwendbarkeit der Sale-and-Leaseback-Vorschriften in IFRS 16 auf eine Transaktion, bei der ein Unternehmen seinen Anteil an einem Tochterunternehmen verkauft, das nur einen Immobilienwert hält, und diesen Immobilienwert anschließend zurückleast. Der Stab kam zu dem Schluss, dass IFRS 10:25 und B97-B99 für die Bilanzierung des Verlusts der Beherrschung des Tochterunternehmens gelten und IFRS 16:100(a) für die Bewertung des Nutzungsrechts aus dem Vermögenswert und des Gewinns aus der Rückleasingvereinbarung gilt. Bei dieser Sitzung kam das Committe jedoch zu dem Schluss, dass die Vorschriften in den IFRS in komplexeren Situationen keine ausreichende Grundlage für die Analyse und Schlussfolgerung bieten. Das Committee entscheid daher, dem Board vorzuschlagen, in diesem Zusammenhang eng umrissene Standardsetzung vorzunehmen.

IAS 2 — Kosten für die Veräußerung von Vorräten: Die Mitglieder des Committee kamen allgemein überein, dass die Kosten, die ein Unternehmen bei der Bestimmung des Nettoveräußerungswerts von Vorräten als Teil der geschätzten, für den Verkauf erforderlichen Kosten einbeziehen sollte, nicht nur die zusätzlichen Kosten, sondern alle für den Verkauf erforderlichen Kosten sind.  sind, anstatt nur  einzubeziehen, die aufgrund der besonderen Bedingungen der Vorräte für den Verkauf erforderlich sind. Daher entschied das Committee, diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, sondern eine entsprechende vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen.

IAS 10 — Erstellung von Abschlüssen, wenn die Annahme der Unternehmensfortführung nicht mehr besteht: Das Committee kam zu dem Schluss, dass die Abschlüsse für alle früheren Perioden, die nicht veröffentlicht wurden, nicht auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt werden können, wenn die Absicht besteht, das Unternehmen anschließend zu liquidieren. Das Committee hat die Frage der Anpassung von Vergleichsinformationen in Bezug auf die vorangegangene Periode nicht analysiert, da dieses Problem nicht weit verbreitet ist.

DAs Committe stimmte der Empfehlung des Stabs zu, die Angelegenheit nicht auf seine Agenda zu nehmen, da die Angelegenheit nicht weit verbreitet ist und es keine Anzeichen für Abweichungen in der Praxis gibt.

Laufende Arbeiten: Der Stab analysiert Anfragen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Optionsscheinen, die zunächst als Verbindlichkeiten klassifiziert werden, und nicht erstattungsfähiger Umsatzsteuer auf Leasingzahlungen.

Aufzeichnung einer Internetpräsentation zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12

05.02.2021

Am 20. Januar 2021 bot der IASB eine auf nationale Standardsetzer ausgerichtetete Internetpräsentation zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12 an, die der IASB im Dezember 2020 angestoßen hat.

Eine Aufzeichnung der Internetpräsentation ist jetzt verfügbar. Sie kann hier auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Aufzeichnung der Internetpräsentation zum Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle

05.02.2021

Am 27. Januar 2021 bot der IASB eine Internetpräsentation zum Diskussionspapier DP/2020/2 'Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle' vom November 2020 an. Das Internetseminar bot einen Überblick über das Diskussionspapier, erläuterte die vorläufigen Sichtweisen des Boards und gab den Zuschauern die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Eine Aufzeichnung der Internetpräsentation ist jetzt verfügbar. Sie kann hier auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

6. Anwenderforum des DRSC zur elektronischen Finanzberichterstattung nach ESEF

04.02.2021

Am 4. Februar 2021 fand das sechste Anwenderforum des DRSC zur elektronischen Finanzberichterstattung nach dem neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) als Video- und Telefonkonferenz statt.

Das sechste Anwenderforum diente im besonderen Maße als Plattform zur Diskussion der gegenwärtigen Herausforderungen der ESEF-Umsetzung in der laufenden Abschlusssaison.

Zum den Erörterungen hat das DRSC jetzt einen Bericht veröffentlicht, den Sie hier auf der Internetseite des DRSC einsehen können.

Im April 2021 wird es ein siebtes Anwenderforum zu dem Thema geben - voraussichtlich ebenfalls als Video- und Telefonkonferenz.

Konsultationspapier zur internationalen Rechnungslegung von gemeinnützigen Organisationen

04.02.2021

International Financial Reporting for Non-Profit Organisations (IFR4NPO), eine Initiative zur Entwicklung der ersten international anwendbaren Rechnungslegungsleitlinien für gemeinnützige Organisationen, hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, um gemeinnützigen Organisationen die Möglichkeit zu geben, an der Entwicklung der Leitlinien für ihren Sektor mitzuwirken.

Die Leitlinien werden sich auf die sektorspezifischen Aspekte der jährlichen Finanzberichterstattung beziehen und sowohl Fragen der Rechnungslegung als auch der narrativen Berichterstattung adressieren. Sie zielen darauf ab, die Klarheit und Einheitlichkeit der Finanzberichte von gemeinnützigen Organisationen zu verbessern, was zu einer größeren Glaubwürdigkeit und einem größeren Vertrauen in den gemeinnützigen Sektor weltweit führen soll. Der International Accounting Standards Board (IASB) und der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) sind sich dieser Arbeiten bewusst und beobachten sie aktiv.

Das Konsutationspapier hat zwei große Abschnitte:

  • Teil 1: Allgemeine Aspekte der Finanzberichterstattung durch gemeinnützige Organisationen
  • Teil 2: Aspekte der Finanzberichterstattung, die für gemeinnützige Organisationen spezifisch sind

Stellungnahmen zu Teil 1 werden bis zum 30. Juli 2021 erbeten, zu Teil 2 bis zum 24. September 2021.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite von IFR4NPO zur Verfügung:

Papiere für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

04.02.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 9. Februar 2021 per Videokonferenz tagen. Für die Sitzung wurden jetzt die Papiere zur Verfügung gestellt.

Während seiner 97. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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