Februar

IASB wird vorschlagen, praktische Erleichterung in Bezug auf Mietkonzessionen zu verlängern

04.02.2021

In einer Ergänzungssitzung heute morgen, hat der IASB erörtert, ob die praktische Erleichterung verlängert werden soll, die es Leasingnehmern gestattet, nicht zu beurteilen, ob bestimmte Mietkonzessionen, die als direkte Folge der Coronavirus-Pandemie auftreten, Leasingmodifikationen sind, und stattdessen diese Mietkonzessionen so zu bilanzieren, als ob sie keine Leasingmodifikationen wären.

Neben anderen Bedingungen erlaubt die Änderung an IFRS 16 von 2020 einem Leasingnehmer die Anwendung der Ausnahmeregelung nur für Mietkonzessionen, bei denen eine Reduzierung der Leasingzahlungen nur Zahlungen betrifft, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig waren. Einige Interessengruppen haben jedoch auf die anhaltende Tragweite und die langwierigen Auswirkungen der Pandemie hingewiesen, die zum Zeitpunkt der Entwicklung der praktischen Erleichterung durch den Board nicht erwartet wurden. In vielen Rechtskreisen sind die Auswirkungen der Pandemie jetzt jedoch mindestens genauso bedeutend wie im Mai 2020.

Der IASB folgte dieser Argumentation und entschied, vorzuschlagen, die praktische Erleichterung auf die Reduzierung von Leasingzahlungen auszudehnen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 fällig waren. (Ein Boardmitglied stimmte gegen die Veröffentlichung des Entwurfs.) Im Entwurf soll eine rückwirkende Anwendung vorgeschlagen werden, was für Leasingnehmer, die ursprüngliche praktische Erleichterung angewendet haben, möglicherweise bedeuten kann, dass die Bilanzierung von Leasingänderungen für Mietkonzessionen, die aufgrund der ursprünglichen Frist nicht infrage kamen, geändert werden muss.

Vor dem Hintergrund der Dringlichkeit der Änderungen und mit Gestattung der Treuhänder soll der Entwurf eine 14-tägige Stellungnahmefrist haben. Der Stab geht davon aus, dass die endgültigen Änderungen bis Ende März 2021 veröffentlicht werden können.

AcSB und ASBJ halten gemeinsame Sitzung ab

04.02.2021

Am 2. Februar 2021 fand eine gemeinsame Sitzung des kanadischen Standardsetzers Accounting Standards Board (AcSB) und des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) per Videokonferenz statt. Die Sitzung war die zweite gemeinsame Sitzung der beiden Standardsetzer.

Bei der Sitzung stellten sowohl der AcSB als auch der ASBJ ihren jeweiligen Reaktionen auf die Coronavirus-Pandemie vor. Sie erörterten auch spezifische fachliche Themen, an denen beide Boards interessiert sind, darunter primäre Abschlussbestandteile, Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten und preisregulierte Geschäftsvorfälle.

Die beiden Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des ASBJ einsehen können.

Aufzeichnungen der jüngsten Internetseminare zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 und IFRS 16 und möglichen Beiträgen aus der Forschung

03.02.2021

Der IASB hat Aufzeichnungen der Internetseminare zur Verfügung gestellt, in denen erörtert wurde, wie Akademiker einen Beitrag zu den Überprüfungen nach der Einführung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' und IFRS 16 'Leasingverhältnisse' leisten können.

Die Internetseminare dauerten etwa 60 Minuten und bestanden aus einem Überblick über die Zielsetzung des Standards und die damit verbundenen Forschungsmöglichkeiten, gefolgt von Fragen und Antworten.

Zugang zu den Aufzeichnungen haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Ergebnisse der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

03.02.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 25. Januar 2021 per Videokonferenz getagt. Zu der Sitzung ist jetzt ein Ergebnisbericht verfügbar.

Während seiner 96. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Prof. Dr. Sven Morich zum Vizepräsidenten des DRSC berufen

02.02.2021

Im Oktober 2020 war beschlossen worden, die Rolle des Vizepräsidenten des DRSC nach einer dreijährigen Pause wieder zu besetzen, um das breite Aufgabenportfolio des DRSC hinsichtlich finanzieller und nichtfinanzieller Unternehmensberichterstattung im Präsidium umfassend abzudecken.

Der Verwaltungsrat des DRSC hat heute den bisherigen Exekutivdirektor des DRSC, Herrn Prof. Dr. Sven Morich, einstimmig zum Vizepräsidenten des Vereins ab dem 1. April 2021 gewählt. Seine Amtszeit beträgt drei Jahre.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Treuhänder kündigen nächste Schritte als Ergebnis ihrer Nachhaltigkeitskonsultation an

02.02.2021

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben am 1. Februar 2021 per Videokonferenz getagt und einen ersten Überblick über die Reaktionen auf ihre Konsultation zur Einrichtung eines Nachhaltigkeitsstandardsetzers unter dem Dach der IFRS-Stiftung erörtert.

Die Antworten auf die Konsultation deuten auf eine wachsende und dringende Nachfrage nach einer Verbesserung der globalen Konsistenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung hin und legen nahe, dass die IFRS-Stiftung in diesem Bereich eine führende Rolle übernehmen sollte.

Angesichts dieses Stimmungsbilds sind die Treuhänder übereingekommen, eine weitere detaillierte Analyse der Rückmeldungen zu den Erfolgsvoraussetzungen und anderen zu erfüllenden Bedingungen vorzunehmen, bevor sie die Gründung eines neuen Boards in Erwägung ziehen. Die Treuhänder beschlossen die Bildung eines Lenkungsausschusses, der die nächsten Arbeitsphasen beaufsichtigen soll, und fügten eine zusätzliche Schlüsselanforderung für den Erfolg hinzu — die Notwendigkeit der Dringlichkeit, globale Standards zu schaffen, vor allem im Bereich Klimawandel.

Vor dem Hintergrund der wachsenden und dringenden Nachfrage besteht die Absicht, dass die Treuhänder bis Ende September 2021 einen endgültigen Vorschlag (einschließlich eines Ablaufplans mit Zeitplanung) vorlegen, der möglicherweise zu einer Ankündigung der Einrichtung eines Nachhaltigkeitsstandardsetzers auf der Sitzung der UN-Klimakonferenz COP26 im November 2021 führt.

Eine entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASb finden Sie hier.

Aufruf zur Einreichung von Papieren — Forschung zu Unternehmensangaben, die die Arbeit des IASB unterstützen würde

02.02.2021

In Zusammenarbeit mit dem IASB haben 'Accounting in Europe' und 'The British Accounting Review' einen gemeinsamen Aufruf zur Einreichung von Forschungspapieren über Unternehmensangaben veröffentlicht. Ein Aspekt, zu dem Forschungsarbeiten erbeten werden, sind spezifische Bereiche, die für den IASB von Interesse sind.

Einreichungen werden zu drei großen Themenbereichen erbeten (Studien, die zwei oder alle Themenbereiche kombinieren, sind besonders willkommen):

  1. Einhaltung verpflichtender Angabevorschriften;
  2. Spezifische Bereiche, die für den IASB von Interesse sind;
  3. Alternative Forschungsansätze.

Diese Internetseite bietet weitere Informationen zu möglichen Fragestellungen unter jedem Thema. Die genannten spezifischen Bereiche, die für den IASB von Interesse sind, umfassen die folgenden:

  • Neue Standards und Angabevorschriften,
  • Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene,
  • Rolle der Wesentlichkeit bei hochwertigen Angaben und die Auswirkungen von Leitlinien zur Wesentlichkeit,
  • Finanzberichterstattung und narrative Angaben, und
  • Taxonomie und der Nutzen von etikettierten Abschlüssen.

Autoren werden gebeten, Entwürfe ihrer Papiere bis zum 31. Januar 2022 einzureichen. Es wird erwartet, dass die angenommenen Papiere in der ersten Hälfte des Jahres 2023 veröffentlicht werden. Angenommene Papiere werden auf der Internetseite der IFRS-Stiftung gesondert hervorgehoben. Außerdem ist die Initiative mit einem Workshop an der Universität von Glasgow verbunden. Die dort präsentierten Papiere werden frühere Entwürfe der später veröffentlichten Papiere sein.

Zusammenfassung des Agendapapiers für die Ergänzungssitzung des IASB am Donnerstag

02.02.2021

Der IASB wird am 4. Februar 2021 per Videokonferenz tagen, um ein Thema im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu erörtern. Wir haben eine deutschsprachige Zusammenfassung des Agendapapiers für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestattet, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Außerdem heben wir die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Bilanzierung von Mietkonzessionen im Kontext der Coronavirus-Pandemie: Die Änderungen an IFRS 16, die der IASB in Bezug auf Mietkonzessionen und die Coronavirus-Pandemie vorgenommen hat, sahen eine praktische Erleichterung vor, die auf Mietkonzessionen anwendbar ist, bei denen eine Verringerung der Leasingzahlungen nur Zahlungen betrifft, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig waren. Der Stab empfiehlt dem IASB, dies bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Der Stab empfiehlt eine rückwirkende Anwendung, weist aber darauf hin, dass es für einen Leasingnehmer, der die ursprüngliche praktische Erleichterung angewendet hat, möglich ist, dass er die Bilanzierung von Leasingänderungen für Mietkonzessionen, die aufgrund der ursprünglichen Frist nicht infrage kamen, ändern muss. Der Stab geht davon aus, dass die endgültigen Änderungen bis Ende März 2021 veröffentlicht werden können, wenn der IASB eine 14-tägige Stellungnahmefrist gewährt.

Eine detaillierte Zusammenfassung des Agendapapiers für die Sitzung finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Kapitalmarktausschuss sucht neue Mitglieder

01.02.2021

Der beratende Kapitalmarktausschuss (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) sucht neue Mitglieder und bittet um Bewerbungen von Analysten und Anlegern aus aller Welt.

Der CMAC ist eine Gruppe von bis zu 20 professionellen Finanzanalysten, die sich mindestens dreimal im Jahr mit Mitgliedern des IASB trifft, um die Sichtweisen der Investoren zu Sachverhalten der Rechnungslegung zu übermitteln.

Neue Mitglieder werden am 1. Januar 2022 für eine Amtszeit von drei Jahren aufgenommen, die einmal um weitere drei Jahre verlängert werden kann. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Januar 2021

01.02.2021

Der IASB hat am 26. Januar 2021 per Videokonferenz getagt und vier Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des IASB: Dies war eine regelmäßige Unterrichtung über den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms. Innerhalb der nächsten sechs Monate erwartet der IASB die Finalisierung von Änderungen in Bezug auf drei Projekte und die Veröffentlichung von Konsultationsdokumenten für sechs Projekte.

Finalisierung von Änderungen:

  • Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Februar 2021)
  • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Februar 2021)
  • IAS 12 — Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (zweites Quartal 2021)

Konsultationsdokumente:

  • Entwurf zu preisregulierten Geschäftsvorfällen (Januar 2021)
  • Entwurf zur Angabeninitiative - Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene (März 2021)
  • Entwurf zum Mangel an Umtauschbarkeit (März 2021)
  • Bitte um Informationsübermittlung zur Agendakonsultation (März 2021)
  • Entwurf zur Lageberichterstattung (April 2021)
  • Bitte um Informationsübermittlung zu den Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften in IFRS 9 (drittes Quartal 2021)

Der Board wird keine verbleibenden Projekte der Forschungspipeline oder der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 5 starten. Vielmehr wird der Board, wie in der Sitzung des Boards im Oktober 2020 beschlossen, im Rahmen der Agendakonsultation 2020 aktuelle Informationen zu diesen Projekten einholen, um deren relative Priorität neu zu bewerten.

Der Board wird Anfang Februar eine außerordentliche Sitzung abhalten, um zu entscheiden, ob ein Projekt aufgenommen werden soll, um die Bedingung in der Änderung von IFRS 16 in Bezug auf auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen zu aktualisieren, dass jede Reduzierung von Leasingzahlungen nur Zahlungen betrifft, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig waren.

Standardpflege und einheitliche Anwendung:  Der Stab stellte das IFRIC Update vom Dezember 2020 vor.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der Board entwickelt derzeit einen IFRS, der es Tochterunternehmen, die kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sind, ermöglicht, IFRS anzuwenden, jedoch mit reduzierten Angabepflichten. Der Board hat bei dieser Sitzung die Angaben zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die einen Geschäfts- oder Firmenwert oder immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer enthalten, und den Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Standards erörtert. Der Board entschied, dass der Standard auf Unternehmen anzuwenden ist, die zu irgendeinem Zeitpunkt in ihrer Berichtsperiode Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens sind, das einen Konzernabschluss nach IFRS vorlegt, und dass der Anwendungsbereich nicht auf Einzelabschlüsse beschränkt werden sollte. Er entschied außerdem, dass das nächste Konsultationsdokument ein Entwurf sein sollte.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Board hat im Dezember 2019 den Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben herausgeben. Auf der Sitzung im Dezember 2020 begann der Board mit der Erörterung der zusammengefassten Rückmeldungen aus den 215 eingegangenen Stellungnahmen, den Einbindungsaktivitäten, der Feldarbeit und der Überprüfung der wissenschaftlichen Literatur. Der Board hat damals vier der elf Papiere nicht diskutiert und hat bei dieser Sitzung seine Diskussionen fortgesetzt. Der Stab stellte außerdem einen Plan für die erneuten Erörterungen vor.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.