Sowohl der IASB als auch der FASB arbeiten derzeit an Projekten zu Geschäfts- oder Firmenwerten, aber einige ihrer Ideen scheinen auseinanderzugehen.
Im Juli 2019 veröffentlichte der FASB eine Einladung zur Stellungnahme Identifiable Intangible Assets and Subsequent Accounting for Goodwill, in der er festhielt, dass er erwäge, ob die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten aus Kosten-Nutzen-Gründen geändert werden sollte. Im Dezember 2020 hat der FASB während der Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen vorläufig beschlossen, die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten wieder einzuführen (siehe die Zusammenfassung der bisherigen Entscheidungen auf der Internetseite des FASB).
Der IASB hat sich ebenfalls mit der Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten auseinandergesetzt. Im Dezember 2017 beschloss der Board vorläufig, die Abschreibung nicht wieder einzuführen, und sich stattdessen auf eine Verbesserung der Werthaltigkeitsprüfung zu konzentrieren. Entsprechend heißt es in dem im März 2020 veröffentlichten Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung: "Der Board ist zu der vorläufigen Sichtweise gelangt, dass ein reiner Wertminderungsansatz beibehalten werden sollte." Der IASB hat noch nicht mit der Erörterung der eingegangenen Rückmeldungen begonnen.
In der Erklärung der IOSCO heißt es nun:
Wir stellen fest, dass die Vergleichbarkeit von Abschlüssen nach IFRS und US-GAAP größer ist, wenn die Vorschriften von US-GAAP und IFRS zur Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten so weit wie möglich angeglichen werden. Unserer Erfahrung nach wird die Wahrscheinlichkeit, ein konvergentes Ergebnis zu erzielen, stark erhöht, wenn die beiden Boards zusammenarbeiten, einschließlich ähnlicher Zeitpläne für ihre jeweiligen Projekte. Wir sind der Meinung, dass die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Konvergenz in diesem Bereich weiterhin eine wichtige Überlegung für den IASB und den FASB sein sollte.
Die IOSCO hat das Ziel eines einzigen Satzes qualitativ hochwertiger Rechnungslegungsstandards, die konsistent und rigoros angewandt werden, stets unterstützt und stellt fest, dass diese Ansicht auch von den führenden Vertretern der G20 und anderer internationaler Organisationen geteilt wird. Zuletzt hat die IOSCO in ihrer Stellungnahme zum Diskussionspapier des IASB (eingereicht im Dezember 2020) festgestellt:
Die Staats- und Regierungschefs der G20 haben betont, wie wichtig es ist, einen einzigen Satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu erreichen, die konsistent und streng angewendet werden. Wir glauben, dass die Argumentation der G20 für dieses Thema immer noch relevant ist und fordern daher den IASB und den FASB auf, ihre Bemühungen um Konvergenz zu verstärken.
Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung: