Januar

Präsentation zu den IFRS und möglichen Forschungsthemen

29.01.2021

Der IASB hat eine Präsentation des Boardmitglieds Ann Tarca veröffentlicht, in der die Möglichkeiten für akademische Forschung als Unterstützung der Standardsetzungsaktivitäten erörtert werden. Die Präsentation konzentriert sich insbesondere darauf, wie der IASB Forschungsergebnisse im Rahmen des Prozesses der Überprüfung nach der Einführung einsetzt, und weist auf die Forschungsmöglichkeiten im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 hin.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und den Präsentationsfolien auf der Internetseite des IASB.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (Januar 2021)

29.01.2021

Der IASB hat einen Podcast mit der stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Januar zusammengefasst werden.

In dem fünfzehnminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • Rückmeldungen zum Entwurf zu primären Abschlussbestandteilen
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind
  • Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des IASB
  • Entwurf zu preisregulierten Geschäftsvorfällen
  • Kommende Konsultation zu rAngabeninitiative — Gezielte Überprüfung bestehender Angabevorschriften auf Standardebene

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Detaillierte deutschsprachige Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie hier.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (Januar 2021)

29.01.2021

Im Nachgang der Sitzung des IASB im Januar 2021 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Es gibt viele Änderungen, am größtenteils handelt es sich um die Präzisierung von erwarteten Zeitpunkten.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 18. Dezember 2020.

Stan­dardsetzung

  • Angabeninitiative — Tochterunternehmen, die KMU sind — der IASB hat entschieden kein Diskussionspapier, sondern einen Entwurf zu veröffentlichen; dieser wird im zweiten Halbjahr 2021 erwartet
  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung bestehender Angabevorschriften auf Standardebene — ein Entwurf wird jetzt im März 2021 erwartet (zuvor: erstes Quartal 2021)
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — dieses Projekt wird jetzt koreekt als Standardsetzungsprojekt ausgewiesen
  • Primäre Abschlussbestandteile — der Board hat entschieden, mit dem Projekt fortzufahren, und strebt als nächstes die Veröffentlichung eines neuen Standards an (kein erwarteter Zeitpunkt angegeben)
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle — der Board am hat 28. Januar 2021 einen Entwurf veröffentlicht, und die Erörterung der Rückmeldungen soll in der zweiten Jahreshälfte 2021 beginnen

Standardpflege

  • Mangel an Umtauschbarkeit — ein Entwurf wird jetzt im März 2021 erwartet (zuvor: erstes Quartal 2021)
  • Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion — die Erörterung der zum Entwurf erhaltenen Rückmeldungen soll jetzt im zweiten Quartal 2021 beginnen (zuvor: erste Jahreshälfte)

Forschungsprojekte

  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — die Erörterung der zum Diskussionspapier erhaltenen Rückmeldungen soll jetzt im März 2021 beginnen (zuvor: erstes Quartal 2021)
  • Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU — eine Entscheidung zur weiteren Projektausrichtung wird jetzt im März 2021 erwartet (zuvor: erstes Quartal 2021)

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Änderungen an IAS 1, IAS 8 und dem IFRS-Leitliniendokument 2 — der nächste erwartete Meilenstein wird jetzt wieder korrekt als "vorgeschlagenen Aktualisierung der IFRS-Taxonomie" ausgewiesen, der jetzt im zweiten Quartal 2021 erwartet wird (zuvor: Februar 2021)
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Änderungen an IFRS 17, IFRS 4 und IAS 16 — eine Aktualisierung der IFRS-Taxonomie wird jetzt im März 2021 erwartet (zuvor: erstes Quartal 2021)
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung — der Zeitpunkt der Erörterung der Rückmeldungen zum Konsultationsdokument der Treuhänder wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, allerdings ist der Internetseite des IASB zu entnehmen, dass die Treuhänder die Rückmeldungen erstmalig am 1. Februar 2021 erörtern werden
  • Dritte Agendakonsultation — das Projekt wurde umbenannt, und eine Bitte um Informationsübermittlung wird jetzt im März 2021 erwartet (zuvor: erstes Quartal 2021)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 18. Dezember 2020 und 29. Januar 2021 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Januar

29.01.2021

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Januar 2021.

Wie bereits berichtet, waren im Januar die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Sitzungen des EFRAG-Boards am 14. und 26. Januar 2021 und von TEG am 13. und 19. Januar 2021.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

29.01.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier DP/2020/1 'Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung' veröffentlicht.

Das IASB-Projekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten zielt darauf ab, die Informationen zu verbessern, die Unternehmen den Anlegern zu angemessenen Kosten über die von diesen Unternehmen erworbenen Unternehmen zur Verfügung stellen, und würde dazu beitragen, die Unternehmensleitung für ihre Entscheidungen zum Erwerb dieser Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen.

In der endgültigen Stellungnahme zum Diskussionspapier vom März 2020

  • unterstützt EFRAG das Ziel, zu untersuchen, ob Unternehmen zu vernünftigen Kosten Anlegern mehr entscheidungsnützliche Informationen über die von Unternehmen getätigten Übernahmen zur Verfügung stellen können;
  • weist EFRAG auf einige Praxisfragen hin, die im Zusammenhang mit der Angabe der strategischen Gründe, der Ziele der Unternehmensleitung für eine Übernahme und der Synergien zu berücksichtigen sind; fragt, ob diese Informationen im Lagebericht und nicht im Jahresabschluss enthalten sein sollten; und stellt die Frage, ob der Nutzen einiger der Angaben die Kosten aufwiegen würde;
  • schlägt EFRAG vor, dass die Leitlinien für die Zuweisung von Geschäfts- oder Firmenwert auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten möglicherweise geändert werden könnten, um die Anwendung des Wertminderungstests für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, die Geschäfts- oder Firmenwert enthalten, in der Praxis zu verbessern;
  • erkennt EFRAG die Versuche an, die Werthaltigkeitsprüfung zu vereinfachen, hat aber Vorbehalte gegen die Einführung eines reinen Indikatoransatzes; und
  • verweist EFRAG auf geteilte Meinungen in Bezug auf die Wiedereinführung und schlägt vor, dass der IASB noch weitere Untersuchungen zur Lösung der gegenwärtigen verfahrenen Lage durchführt.

Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch die endgültige Stellungnahme zugänglich.

Zusätzliche Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung am Montag

29.01.2021

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung werden am 1. Februar 2021 zu einer gemeinsamen Sitzung per Videokonferenz zusammenkommen.

Die Treuhänder werden sich mit der Genehmigung einer verkürzten Stellungnahmefrist für einen potenziellen Entwurf einer Änderung an IFRS 16 Leasingverhältnisse, in dem die Ausweitung des Zeitraums der Anwendung der praktischen Erleichterung in Bezug auf die Bilanzierung von Mietkonzessionen im Kontext der Coronavirus-Pandemie vorgeschlagen würde, und einer ersten Analyse der Antworten auf das Konsultationspapier der Treuhänder zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen.

Ein Agendapapier zur verkürzten Stellungnahmefrist ist auf der Internetseite des IASB verfügbar.

ESMA spricht sich für die Übernahme von IFRS 17 in der gegenwärtigen Fassung aus

29.01.2021

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 17 'Versicherungsverträge' genommen.

Wie bereits berichtet hat der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) den Entwurf einer positiven Übernahmeempfehlung für IFRS 17 veröffentlicht, darin aber festgehalten, dass zwar eine Mehrheit von neun Boardmitgliedern dafür stimmte, dass die jährlichen Kohorten die Übernahmekriterien erfüllen, dass es aber auch sieben Gegenstimmen gab.

In der Stellungnahme von ESMA wird angemerkt, dass IFRS 17 den Vorteil hat, Transparenz über Aspekte der Versicherungsbilanzierung zu schaffen, die lange Zeit unter IFRS ungeregelt blieben, da IFRS 4 weiterhin angewendet wurde, der ursprünglich als Übergangslösung gedacht war und de facto die Anwendung eines Bilanzierungsmodells verhindert hat, das klare Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Beträgen im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen auf der Grundlage allgemein anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze liefern könnte.

In Bezug auf die Frage der Jahreskohorten hebt ESMA hervor, dass die Grundsätze für die Zusammenfassung von Verträgen, die integraler Bestandteil des neuen Bewertungsmodells sind und die die Anforderung der Jahreskohorte beinhalten, eine Schlüsselrolle bei der Förderung einer größeren Transparenz und Konsistenz bei der Bilanzierung von Versicherungsverträgen gemäß IFRS 17 spielen. ESMA stellt fest, dass "IFRS 17 auf einer Reihe von sorgfältig entwickelten Kontrollen und Abwägungen aufbaut", und bedauert, dass EFRAG beschlossen hat, ausgewählte Vorschriften isoliert von anderen zu beurteilen. ESMA ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Alternativen nicht als wirksamer und besser als die derzeitige Vorschrift der jährlichen Kohortenbildung angesehen werden können.

ESMA unterstützt daher die Übernahme von IFRS 17 in seiner derzeitigen Form. Sollten sich weitere Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Wirksamkeit und Effizienz der Vorschriften verbessert werden können, ist ESMA der Ansicht, dass der IASB diese im Rahmen der Überprüfung von IFRS 17 nach dessen Einführung berücksichtigen sollte.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung

 

Aufzeichnungen der EFRAG-Einbindungsveranstaltungen zu möglichen europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung

29.01.2021

Wie berichtet hat EFRAG eine Reihe von internetbasierten Einbindungsveranstaltungen angeboten, mit denen die Sichtweisen der Interessengruppen aus verschiedenen Rechtskreisen zu den vorläufigen Vorschlägen in Bezug auf mögliche europaspezifische Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung eruiert werden sollten. Eine deutschsprachige Veranstaltung fand am 18. Januar 2021 statt.

Aufzeichnungen aller Veranstaltungen stehen jetzt auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

Dritter fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen der Coronavirussituation auf die Rechnungslegung aktualisiert

29.01.2021

Anfang April 2020 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen dritten fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus auf Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht. Dieser wurde nun erneut um weitere Fragen und Antworten ergänzt, die vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie in den Fokus rücken.

Einer der Schwerpunkte der Aktualisierung liegt auf den Anforderungen an die Berichterstattung in Abschlüssen und Lageberichten für das Geschäftsjahr 2020 über die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf das betreffende Unternehmen. Darüber hinaus wurden weitere bilanzielle Fragestellungen ergänzt.

Hinsichtlich der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Abschlussprüfung werden insbesondere zusätzliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beurteilung der Going-Concern-Annahme durch den Abschlussprüfer erörtert, auch vor dem Hintergrund, dass die Einschätzung, ob ein bestandsgefährdendes Risiko vorliegt, derzeit in vielen Fällen als knappe, ermessensbehaftete Entscheidung anzusehen sein wird.

Des Weiteren enthält die Aktualisierung vertiefende Ausführungen zu den engen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Hinweises zur Hervorhebung eines Sachverhalts im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie in den Bestätigungsvermerk.

Die ergänzten Fragen sind in dem neuen Dokument (Verknüpfung auf die Internetseite des IDW) entsprechend gekennzeichnet.

Tätigkeitsbericht 2020 der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

29.01.2021

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 20209 vorgelegt. Unter anderem wurden 17 anlassbezogene Prüfungen eingeleitet, eine im Vergleich zu den Vorjahren etwa doppelt so hohe Anzahl von Prüfungen dieser Kategorie.

Der Bericht enthält die folgenden Kernaussagen:

  • Im Jahr 2020 hat die DPR 74 Prüfungen (Vorjahr: 86) abgeschlossen.
  • Die Fehlerquote lag mit 15% auf Höhe der Fehlerquoten der Jahre 2017 und 2018; die Zustimmungsquote betrug 75%.
  • Die neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15, IFRS 9 und IFRS 16 standen im Jahr 2020 erneut im Fokus; Hinweise zur zukünftigen Rechnungslegung werden mit dem diesjährigen Tätigkeitsbericht veröffentlicht.
  • Die Nachschau für das vorangegangene Jahr wurde erneut mit positiven Ergebnissen abgeschlossen.

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