Januar

IASB kündigt Ergänzungssitzung zur Bilanzierung von Mietkonzessionen im Kontext der Coronavirus-Pandemie an

28.01.2021

Der IASB wird am 4. Februar 2021 eine ergänzende Sitzung per Videokonferenz abhalten, um zu erörtern, ob der Zeitraum der Anwendung der praktischen Erleichterung, die mit den Änderungen an IFRS 16 'Leasingverhältnisse' vom Mai 2020 in Bezug auf die Bilanzierung von Mietkonzessionen im Kontext der Coronavirus-Pandemie gewährt wurde, vorgeschlagen werden soll.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

IASB schlägt neuen Standard für preisregulierte Geschäftsvorfälle vor

28.01.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf eines neuen Standards 'Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden' veröffentlicht, der IFRS 14 'Regulatorische Abgrenzungsposten' ersetzen soll. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 30. Juli 2021 erbeten.

 

Hintergrund

Der IASB entwickelt ein Rechnungslegungsmodell, das preisregulierte Unternehmen dazu verpflichtet, Angaben zu ihren zusätzlichen Rechten, Beträge hinzuzufügen, und ihren zusätzlichen Verpflichtungen, Beträge abzuziehen, bei der Bestimmung der künftigen Tarife, die den Kunden aufgrund der bereits gelieferten Güter oder Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden, zu leisten.

Derzeit gibt es in den IFRS keine spezifischen Leitlinien für die Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen, und die Unternehmen wenden unterschiedliche Bilanzierungsmodelle an, um die Auswirkungen der Preisregulierung abzubilden. Folglich ist es schwierig, die Auswirkungen der Preisregulierung zwischen verschiedenen Ländern und Unternehmen zu vergleichen und zu verstehen.

Der heute veröffentlichte Entwurf folgt auf das Diskussionspapier DP/2014/2 Berichterstattung über die finanziellen Auswirkungen einer Preisregulierung, das im September 2014 veröffentlicht wurde und eine bestimmte Art der Preisregulierung untersuchte, bei der die Kunden kaum oder gar keine andere Wahl haben, als die preisregulierten Güter oder Dienstleistungen von dem Unternehmen zu erwerben.

Vor der Veröffentlichung von DP/2014/2 veröffentlichte der IASB im Januar 2014 den Zwischenstandard IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten mit begrenztem Anwendungsbereich, um eine kurzfristige Zwischenlösung für preisregulierte Unternehmen zu bieten, die die IFRS noch nicht übernommen haben, aber nach ihren vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen regulatorische Abgrenzungsposten erfassen. Damit sollte der Sorge Rechnung getragen werden, dass das Fehlen von Leitlinien ein Hindernis für die Übernahme der IFRS für solche Unternehmen darstellen könnte. Sobald der Entwurf finalisiert ist, wird IFRS 14 zurückgezogen .

 

Kernvorschläge

Die wesentlichen Vorschläge in ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden betreffen die folgenden Aspekte:

  • Zielsetzung: Der neue Standard würde IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten ersetzen, indem ein neues Rechnungslegungsmodell für regulatorische Vermögenswerte und Schulden eingeführt wird.
  • Anwendungsbereich: Der Standard wäre anzuwenden, wenn das Unternehmen an einer regulatorischen Vereinbarung beteiligt ist, die den regulierten Preis festlegt, den das Unternehmen für die Güter oder Dienstleistungen, die es an Kunden liefert, berechnen kann.
  • Ansatz: Regulatorische Vermögenswerte und Schulden entstehen, wenn der regulierte Preis so festgelegt wird, dass ein Teil oder die gesamte zulässige Vergütung für in einer Periode gelieferte Güter oder Dienstleistungen den Kunden in einer anderen, vergangenen oder zukünftigen, Periode belastet wird. Der Ausweis von regulatorischen Vermögenswerten und Schulden führt zu regulatorischen Erträgen und Aufwendungen.
  • Bewertung: Die Bewertung von regulatorischen Vermögenswerten und Schulden würde zu historischen Anschaffungskosten erfolgen, die für die Folgebewertung unter Verwendung aktualisierter Schätzungen der Höhe und des Zeitpunkts künftiger Zahlungsströme angepasst werden. Die geschätzten künftigen Zahlungsströme eines regulatorischen Vermögenswerts oder einer regulatorischen Schuld werden unter Verwendung des Regulierungszinssatzes auf ihren Barwert abgezinst. Nach dem erstmaligen Ansatz würde der Buchwert des regulatorischen Vermögenswerts oder der regulatorischen Schuld am Ende jeder Berichtsperiode aktualisiert werden, um die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Bedingungen widerzuspiegeln.
  • Ausweis: In der Gewinn- und Verlustrechnung würde ein Unternehmen alle regulatorischen Erträge und Aufwendungen als separaten Posten unmittelbar unter den Umsatzerlösen ausweisen. In der Bilanz würde ein Unternehmen Ausweiszeilen für regulatorische Vermögenswerte und Schulden aufnehmen.
  • Angaben. Der Entwurf enthält mehrere vorgeschlagene Angabeziele und detaillierte Vorschriften zur Erreichung dieser Ziele.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 30. Juli 2021 erbeten.

 

Abweichende Meinung

Die Grundlage für Schlussfolgerungen zu dem Entwurf enthält eine alternative Sichtweise des Boardmitglieds Mary Tokar. Tokar hat wegen des Schwerpunkts auf dem Verständnis der Beziehung zwischen Erträgen und Aufwendungen und den damit verbundenen Vorschlägen, bestimmte regulatorische Posten des regulatorischen Ertrags und des regulatorischen Ergebnisses im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen, und wegen der Bewertung einiger regulatorischer Vermögenswerte und regulatorischer Schulden unter Bezugnahme auf die Bewertung der zugehörigen Schulden und Vermögenswerte unter IFRS gegen die Veröffentlichung gestimmt. Sie lehnt auch den vorgeschlagenen Anwendungsbereich des Standards ab.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

Der IASB hat den Zeitpunkt des Inkrafttretens bewusst offengelassen und wird diesen nach Erwägung der eingegangenen Stellungnahmen festlegen. Es ist davon auszugehen, dass ein endgültiger Standard etwa 18 bis 24 Monate nach der Verabschiedung in Kraft treten werden wird.

Der Standard würde mit einer Übergangsvorschrift rückwirkend angewendet, und eine vorzeitige Anwendung wäre gestattet.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

5. Anwenderforum des DRSC zur elektronischen Finanzberichterstattung nach ESEF

27.01.2021

Am 25. Januar 2021 fand das vierte Anwenderforum des DRSC zur elektronischen Finanzberichterstattung nach dem neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) als Video- und Telefonkonferenz statt.

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung veröffentlicht, nach der alle börsennotierten Unternehmen in der gesamten Europäischen Union verpflichtet sind, ihre Konzernabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 digital als Inline-XBRL-Dokumente zu erstellen.

Zum DRSC-Anwenderforum vom Montag, das den Mitgliedern des DRSC Einblick in aktuelle Entwicklungen bietet und als Plattform zum Austausch von Umsetzungsfragen dient, hat das DRSC jetzt einen Bericht veröffentlicht, den Sie hier auf der Internetseite des DRSC einsehen können.

Anfang Februar 2021 wird es ein sechsts Anwenderforum zu dem Thema geben - voraussichtlich ebenfalls als Video- und Telefonkonferenz.

Accountancy Europe äußert sich zur Diskussionsgrundlage für die EFRAG-Einbindungsveranstaltungen zu möglichen europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung

26.01.2021

Wie bereits berichtet, hat EFRAG eine Reihe von Einbindungsveranstaltungen durchgeführt, um die Ansichten der Interessengruppen aus verschiedenen Rechtskreisen zu den vorläufigen Vorschlägen der Arbeitsgruppe zu möglichen europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung einzuholen. Im Vorfeld wurde ein Dokument zur Verfügung gestellt, um die Diskussionen bei diesen Veranstaltungen zu erleichtern. Accountancy Europe hat ein Schreiben veröffentlicht, in dem auf mehrere Mängel des Dokuments hingewiesen wird.

Accountancy Europe stimmt zu, dass einige nichtfinanzielle Informationsthemen, wie z. B. der Klimawandel, dringlich sind und dringend einer Lösung bedürfen. Dies würde Standards für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen einschließen, um eine einheitliche und vergleichbare Berichterstattung zu diesem Thema zu ermöglichen. In dem Schreiben stellt Accountancy Europe fest, dass man gerne bereit ist, die Arbeitsgruppe, EFRAG und die Europäische Kommission zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, um Fortschritte in diesem Bereich zu erzielen.

Accountancy Europe betont jedoch auch die folgenden Punkte:

  • Ein globaler Ansatz mit einem zusätzlichen Bausteinansatz ist immer noch die bevorzugte Lösung. Dies wäre auch im Hinblick auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hilfreich. "Das Rad neu zu erfinden" wird als zu zeitaufwändig und unnötig angesehen. Außerdem sollte ein europäischer Ansatz die Entwicklungen auf dem Gebiet der nichtfinanziellen Informationen berücksichtigen, seit die EFRAG das Mandat erhalten hat.
  • Viele Marktteilnehmer (einschließlich der Ersteller) sind bereits mit internationalen Initiativen wie denen von CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB vertraut und berichten entsprechend. Die Einführung einer neuen Initiative würde zu einer weiteren Fragmentierung führen.
  • Das Dokument verwendet eine neue und andere Terminologie im Vergleich zu den weit verbreiteten Begriffen in der Unternehmensberichterstattung, nichtfinanziellen Informationen, Nachhaltigkeit oder Umwelt-, Sozial- und Governance-Terminologie (ESG). Dies wird als verwirrend und wenig hilfreich angesehen, zumal unklar sei, ob dies beabsichtigt ist oder nicht und was die zugrunde liegende Absicht ist (falls es eine gibt).
  • Die Vorschläge in dem Dokument beziehen sich sowohl auf den Standardsetzungsprozess als auch auf den Inhalt der Berichtsstandards und vermischen diese teilweise miteinander. Eine klare Trennung zwischen Standardsetzung und Inhalt der Berichtsstandards im Abschlussdokument würde die Aufgaben eines künftigen europäischen Standardsetzers vereinfachen.
  • Ein Rahmenkonzept wäre der Schlüssel zu einem prinzipienbasierten Berichtssystem für nichtfinanzielle Informationen. Es könnte auf den bekannten Konzepten des Rahmenkonzepts der IFRS-Stiftung und den Konzepten der bestehenden Rahmenwerke und Standards für nichtfinanzielle Informationen (z. B. CDSB, IIRC, SASB, GRI usw.) aufbauen. Regionale Anpassungen, die für die EU-Standards zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen wichtig sind, könnten an einigen Punkten in diesen Rahmenwerken vorgenommen werden.
  • Die Einbindungsveranstaltungen zur Diskussion der Ideen im Grundlagendokument werden gewürdigt, allerdings wird in dem Schreiben angemerkt, dass eine Klärung des Konsultationsprozesses und der nächsten Schritte für das Projekt erforderlich ist. Es wird angemerkt, dass es bei EFRAG üblich ist, eine Konsultationsphase zu vorläufigen Vorschlägen zu eröffnen, die Rückmeldungen der Interessengruppen entgegenzunehmen und schließlich eine endgültige Empfehlung an die Europäische Kommission abzugeben.

Das vollständige Schreiben in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von Accountancy Europe.

Blaues Buch 2021 jetzt verfügbar

26.01.2021

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass die jährliche Publikation, die auch als 'Blaues Buch' bekannt ist, jetzt verfügbar ist.

Die Publikation enthält alle offiziellen Verlautbarungen, die zum 1. Januar 2021 verpflichtend anzuwenden sind. Sie enthält keine IFRS, deren Zeitpunkt des Inkrafttretens nach dem 1. Januar 2021 liegt. Dies wird auch im offiziellen Titel der Publikation Required IFRS Standards 2021 ausgedrückt.

Das Blaue Buch wird in zwei Versionen angeboten:

  • Required IFRS Standards 2021
  • Annotated Required IFRS Standards 2021

Die zweite Fassung bietet denselben Inhalt wie die erste, wird aber durch zusätzliche Annotationen, Querverweise, erläuternde Beispiele und Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee ergänzt.

Die Bücher stehen eIFRS-Professional-Abonnenten in elektronischer Form zur Verfügung. Gedruckte Fassungen werden über den IASB web shop vertrieben.

Mitschnitte von der heutigen Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

25.01.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat heute vormittag per Videokonferenz getagt. Von der Sitzung stehen jetzt Mitschnitte zur Verfügung.

Während seiner 96. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

DRSC spricht sich für rasche, uneingeschränkte Übernahme von IFRS 17 aus

25.01.2021

Das DRSC hat gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung für IFRS 17 'Versicherungsverträge' genommen.

Der EFRAG-Board hatte sich am 10. September 2020 in öffentlicher Sitzung geeinigt, den Entwurf einer positiven Übernahmeempfehlung für IFRS 17 Versicherungsverträge zu veröffentlichen. In seinen Erörterungen erzielte der Board in allen Fragen Konsens, mit Ausnahme der jährlichen Kohorten, wo eine Mehrheit von neun Boardmitgliedern dafür stimmte, dass die jährlichen Kohorten die Übernahmekriterien erfüllen (bei sieben Gegenstimmen).

Das DRSC hat in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zum Entwurf der Übernahmeempfehlung seine grundsätzliche Unterstützung für eine baldigen und uneingeschränkten Indossierung von IFRS 17 bekräftigt. Die Argumente von EFRAG gegen die Jahreskohortenvorschrift hält man für nicht so kritisch, als dass deshalb ein Indossierungsvorbehalt gerechtfertigt wäre. Das DRSC unterstreicht ferner seine Feststellung, dass trotz der Kritik an der Jahreskohortenvorschrift unverändert keine “bessere Lösung” bekannt sei und dass die Jahreskohortenvorschrift mittlerweile in Deutschland weitgehend umgesetzt sei und nicht länger ergebnisoffen diskutiert wird. Daher bittet das DRSC EFRAG um eine positive Empfehlung der Indossierung von IFRS 17.

Die Stellungnahme weist zwei Teile auf, die Sie sich nachfolgend von der Internetseite des DRSC herunterladen können:

Tagesordnung für die kommende ITCG-Sitzung

25.01.2021

Die Beratungsgruppe für die XBRL-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) wird am 1. Februar 2021 ihre nächste Sitzung per Videokonferenz abhalten (12:30h bis 14:30h britischer Zeit).

Der Stab wird die ITCG über die Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2020 in Bezug auf den Ausweis von Informationen in den primären Abschlussbestandteilen (PTU/2020/4) unterrichten, und die ITCG wird die vorgeschlagene Reaktion darauf erörtern.

Das Agendapapier für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

25.01.2021

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei IIRC, IRC, UNEP FI, GRI, EFRAG, IDW und in der Schweiz.

Nach der Veröffentlichung des überarbeiteten Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung hat der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) nun eine Aufzeichnung der Auftaktveranstaltung zur Verfügung gestellt, die einen Überblick über die Überarbeitungen gibt. Zugang zur Aufzeichnung auf der Internetseite des IIRC haben Sie hier.

Im Zusammenhang mit der Überarbeitung des IIRC-Rahmenkonzepts hat der südafrikanische Ausschuss für integrierte Berichterstattung (Integrated Reporting Committee, IRC) eine Änderungsfassung erarbeitet, in der alle Änderungen gegenüber dem Rahmenkonzept von 2013 hervorgehoben sind. Zugang zur Änderungsfassung auf der Internetseite des IRC haben Sie hier.

Der IRC hat außerdem Delivering a meaningful and concise integrated report herausgegeben. Zugang zur Publikation auf der Internetseite des IRC haben Sie hier.

Eine Gruppe von 22 führenden Versicherern und Rückversicherern hat unter der Leitung der Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme Finance Initiative, UNEP FI) den ersten umfassenden Leitfaden für die Versicherungsbranche zur Identifizierung und Offenlegung der Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Geschäftstätigkeit veröffentlicht. Zugang zu den Leitlinien auf der Internetseite des UNEP FI haben Sie hier.

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat eine aktualisierte Fassung von Linking the SDGs and the GRI Standards herausgegeben. Diese kostenfreie Ressource bietet eine Aufschlüsselung der Ziele unter jedem der 17 UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und stellt dar, wie sie mit den Angaben in den GRI-Standards korrelieren, einschließlich der neuesten veröffentlichten Versionen. Zugang zur aktualisierten Publikation auf der Internetseite von GRI haben Sie hier.

GRI hat außerdem eine Stellungnahme an den Präsidenten des EFRAG-Boards zu dessen ad-personam-Mandat zu Vorschlägen in Bezug auf die Restrukturierung von EFRAG, sollte die Organisation mit der Entwicklung nicht-finanzieller Berichtsstandards beauftragt werden, übermittelt. Darin legt GRI dar, wie man zum Teil der europäischen Lösung werden kann. Zugang zur Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier.

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Umfrage zu den Ansichten der Interessengruppen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Risiken und Chancen angestoßen. Zugang zu der Umfrage auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen Video-Podcast aufgezeichnet, der das Thema "Sustainable Finance", vor allem die Auswirkungen der ESG-Maßnahmen auf Kreditinstitute, erläutert. Zugang zum Podcast auf der Internetseite des IDW haben Sie hier.

Die Schweiz hat entschieden, die Transparenz bei klimabezogenen Finanzrisiken. Der Bundesrat hat dazu bereits konkrete Vorschläge erörtert und schlägt bisweilen die freiwillige Anwendung der TCFD-Empfehlungen vor. Eine entsprechende Erklärung finden Sie auf der Internetseite des Eidgenössischen Finanzdepartements.

EFRAG-Boardsitzung diese Woche

25.01.2021

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird morgen tagen.

Einziger Tagesordnungspunkt soll die Verabschiedung der endgültigen EFRAG-Stellungnahme zum Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung sein (die Sitzung ist nur für eine halbe Stunde angesetzt. Die Papiere finden Sie hier; Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

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