DRSC-Stellungnahme zum ad-personam-Mandat des Präsidenten des EFRAG-Boards

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06.01.2021

Der Verwaltungsrat des DRSC hat heute seine Stellungnahme an den Präsidenten des EFRAG-Boards, Jean-Paul Gauzès, zu dessen ad-personam-Mandat übermittelt. Gauzès war von EU-Kommissar Dombrovskis am 25. Juni 2020 in einer persönlichen Mandatierung gebeten worden, sich Gedanken über eine Restrukturierung von EFRAG zu machen, sollte die Organisation mit der Entwicklung nicht-finanzieller Berichtsstandards beauftragt werden.

Obwohl ad personam um seine Meinung gebeten hatte der Präsident des EFRAG-Boards im Oktober 2020 öffentlich um Rückmeldungen zum möglichen Bedarf an Änderungen in der Governance und Finanzierung von EFRAG gebeten, falls diese mit der Entwicklung von europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung in einer überarbeiteten Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung beauftragt werden sollte. Die erhaltenen Rückmeldungen und die Schlüsse, die Gauzès daraus zog, wurden im November 2020 in einem Dokument zusammengefasst, das erneut zur Konsultation gestellt wurde.

Der Verwaltungsrat des DRSC teilt die Ansicht von Gauzès, dass EFRAG im Fall einer möglichen Mandatsausweitung eine erweiterte Struktur benötige. Im Gegensatz zum Präsidenten des EFRAG-Boards sieht er die vollständige Duplizierung der bestehenden Struktur tendenziell kritisch: Zum einen werde die dringend erforderliche Konnektivität gerade nicht gestärkt, wenn künftig zwei fachliche Boards entscheidungsbefugt sein sollen; zum anderen seien die Anforderungen an die personelle und finanzielle Ausstattung zu erwägen, wobei Mitspracherechte nur zahlenden Mitgliedern vorbehalten bleiben sollten. Zur Legitimität der Arbeit in der nicht-finanziellen Säule sei zwar eine breitere Einbindung von Interessengruppen erforderlich. Diese dürfe aber nicht als Vorwand dienen, die Struktur des Vereins und die Befugnisse seiner Gremien und Organe zu unterlaufen. Eine Einbindung sei vielmehr über Konsultation und Beiräte sicherzustellen.

Schließlich weist der Verwaltungsrat nachdrücklich auf eine enge Verzahnung mit globalen Entwicklungen hin: Die nicht-finanzielle Säule solle so weit wie möglich an internationale Produkte und Prozesse angedockt werden und nicht das Rad neu erfinden. Doppelte Regelungen hülfen letztlich niemandem und verursachten lediglich zusätzliche Kosten.

Die englischsprachige Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

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