DRSC spricht sich für rasche, uneingeschränkte Übernahme von IFRS 17 aus

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25.01.2021

Das DRSC hat gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung für IFRS 17 'Versicherungsverträge' genommen.

Der EFRAG-Board hatte sich am 10. September 2020 in öffentlicher Sitzung geeinigt, den Entwurf einer positiven Übernahmeempfehlung für IFRS 17 Versicherungsverträge zu veröffentlichen. In seinen Erörterungen erzielte der Board in allen Fragen Konsens, mit Ausnahme der jährlichen Kohorten, wo eine Mehrheit von neun Boardmitgliedern dafür stimmte, dass die jährlichen Kohorten die Übernahmekriterien erfüllen (bei sieben Gegenstimmen).

Das DRSC hat in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zum Entwurf der Übernahmeempfehlung seine grundsätzliche Unterstützung für eine baldigen und uneingeschränkten Indossierung von IFRS 17 bekräftigt. Die Argumente von EFRAG gegen die Jahreskohortenvorschrift hält man für nicht so kritisch, als dass deshalb ein Indossierungsvorbehalt gerechtfertigt wäre. Das DRSC unterstreicht ferner seine Feststellung, dass trotz der Kritik an der Jahreskohortenvorschrift unverändert keine “bessere Lösung” bekannt sei und dass die Jahreskohortenvorschrift mittlerweile in Deutschland weitgehend umgesetzt sei und nicht länger ergebnisoffen diskutiert wird. Daher bittet das DRSC EFRAG um eine positive Empfehlung der Indossierung von IFRS 17.

Die Stellungnahme weist zwei Teile auf, die Sie sich nachfolgend von der Internetseite des DRSC herunterladen können:

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