Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

  • EFRAG Image

29.01.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier DP/2020/1 'Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung' veröffentlicht.

Das IASB-Projekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten zielt darauf ab, die Informationen zu verbessern, die Unternehmen den Anlegern zu angemessenen Kosten über die von diesen Unternehmen erworbenen Unternehmen zur Verfügung stellen, und würde dazu beitragen, die Unternehmensleitung für ihre Entscheidungen zum Erwerb dieser Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen.

In der endgültigen Stellungnahme zum Diskussionspapier vom März 2020

  • unterstützt EFRAG das Ziel, zu untersuchen, ob Unternehmen zu vernünftigen Kosten Anlegern mehr entscheidungsnützliche Informationen über die von Unternehmen getätigten Übernahmen zur Verfügung stellen können;
  • weist EFRAG auf einige Praxisfragen hin, die im Zusammenhang mit der Angabe der strategischen Gründe, der Ziele der Unternehmensleitung für eine Übernahme und der Synergien zu berücksichtigen sind; fragt, ob diese Informationen im Lagebericht und nicht im Jahresabschluss enthalten sein sollten; und stellt die Frage, ob der Nutzen einiger der Angaben die Kosten aufwiegen würde;
  • schlägt EFRAG vor, dass die Leitlinien für die Zuweisung von Geschäfts- oder Firmenwert auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten möglicherweise geändert werden könnten, um die Anwendung des Wertminderungstests für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, die Geschäfts- oder Firmenwert enthalten, in der Praxis zu verbessern;
  • erkennt EFRAG die Versuche an, die Werthaltigkeitsprüfung zu vereinfachen, hat aber Vorbehalte gegen die Einführung eines reinen Indikatoransatzes; und
  • verweist EFRAG auf geteilte Meinungen in Bezug auf die Wiedereinführung und schlägt vor, dass der IASB noch weitere Untersuchungen zur Lösung der gegenwärtigen verfahrenen Lage durchführt.

Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch die endgültige Stellungnahme zugänglich.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.