ESMA spricht sich für die Übernahme von IFRS 17 in der gegenwärtigen Fassung aus

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29.01.2021

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 17 'Versicherungsverträge' genommen.

Wie bereits berichtet hat der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) den Entwurf einer positiven Übernahmeempfehlung für IFRS 17 veröffentlicht, darin aber festgehalten, dass zwar eine Mehrheit von neun Boardmitgliedern dafür stimmte, dass die jährlichen Kohorten die Übernahmekriterien erfüllen, dass es aber auch sieben Gegenstimmen gab.

In der Stellungnahme von ESMA wird angemerkt, dass IFRS 17 den Vorteil hat, Transparenz über Aspekte der Versicherungsbilanzierung zu schaffen, die lange Zeit unter IFRS ungeregelt blieben, da IFRS 4 weiterhin angewendet wurde, der ursprünglich als Übergangslösung gedacht war und de facto die Anwendung eines Bilanzierungsmodells verhindert hat, das klare Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Beträgen im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen auf der Grundlage allgemein anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze liefern könnte.

In Bezug auf die Frage der Jahreskohorten hebt ESMA hervor, dass die Grundsätze für die Zusammenfassung von Verträgen, die integraler Bestandteil des neuen Bewertungsmodells sind und die die Anforderung der Jahreskohorte beinhalten, eine Schlüsselrolle bei der Förderung einer größeren Transparenz und Konsistenz bei der Bilanzierung von Versicherungsverträgen gemäß IFRS 17 spielen. ESMA stellt fest, dass "IFRS 17 auf einer Reihe von sorgfältig entwickelten Kontrollen und Abwägungen aufbaut", und bedauert, dass EFRAG beschlossen hat, ausgewählte Vorschriften isoliert von anderen zu beurteilen. ESMA ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Alternativen nicht als wirksamer und besser als die derzeitige Vorschrift der jährlichen Kohortenbildung angesehen werden können.

ESMA unterstützt daher die Übernahme von IFRS 17 in seiner derzeitigen Form. Sollten sich weitere Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Wirksamkeit und Effizienz der Vorschriften verbessert werden können, ist ESMA der Ansicht, dass der IASB diese im Rahmen der Überprüfung von IFRS 17 nach dessen Einführung berücksichtigen sollte.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung

 

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