Dritter fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen der Coronavirussituation auf die Rechnungslegung aktualisiert

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29.01.2021

Anfang April 2020 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen dritten fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus auf Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht. Dieser wurde nun erneut um weitere Fragen und Antworten ergänzt, die vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie in den Fokus rücken.

Einer der Schwerpunkte der Aktualisierung liegt auf den Anforderungen an die Berichterstattung in Abschlüssen und Lageberichten für das Geschäftsjahr 2020 über die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf das betreffende Unternehmen. Darüber hinaus wurden weitere bilanzielle Fragestellungen ergänzt.

Hinsichtlich der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Abschlussprüfung werden insbesondere zusätzliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beurteilung der Going-Concern-Annahme durch den Abschlussprüfer erörtert, auch vor dem Hintergrund, dass die Einschätzung, ob ein bestandsgefährdendes Risiko vorliegt, derzeit in vielen Fällen als knappe, ermessensbehaftete Entscheidung anzusehen sein wird.

Des Weiteren enthält die Aktualisierung vertiefende Ausführungen zu den engen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Hinweises zur Hervorhebung eines Sachverhalts im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie in den Bestätigungsvermerk.

Die ergänzten Fragen sind in dem neuen Dokument (Verknüpfung auf die Internetseite des IDW) entsprechend gekennzeichnet.

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