IASB schlägt neuen Standard für preisregulierte Geschäftsvorfälle vor

  • IASB-Verlautbarung Image

28.01.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf eines neuen Standards 'Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden' veröffentlicht, der IFRS 14 'Regulatorische Abgrenzungsposten' ersetzen soll. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 30. Juli 2021 erbeten.

 

Hintergrund

Der IASB entwickelt ein Rechnungslegungsmodell, das preisregulierte Unternehmen dazu verpflichtet, Angaben zu ihren zusätzlichen Rechten, Beträge hinzuzufügen, und ihren zusätzlichen Verpflichtungen, Beträge abzuziehen, bei der Bestimmung der künftigen Tarife, die den Kunden aufgrund der bereits gelieferten Güter oder Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden, zu leisten.

Derzeit gibt es in den IFRS keine spezifischen Leitlinien für die Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen, und die Unternehmen wenden unterschiedliche Bilanzierungsmodelle an, um die Auswirkungen der Preisregulierung abzubilden. Folglich ist es schwierig, die Auswirkungen der Preisregulierung zwischen verschiedenen Ländern und Unternehmen zu vergleichen und zu verstehen.

Der heute veröffentlichte Entwurf folgt auf das Diskussionspapier DP/2014/2 Berichterstattung über die finanziellen Auswirkungen einer Preisregulierung, das im September 2014 veröffentlicht wurde und eine bestimmte Art der Preisregulierung untersuchte, bei der die Kunden kaum oder gar keine andere Wahl haben, als die preisregulierten Güter oder Dienstleistungen von dem Unternehmen zu erwerben.

Vor der Veröffentlichung von DP/2014/2 veröffentlichte der IASB im Januar 2014 den Zwischenstandard IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten mit begrenztem Anwendungsbereich, um eine kurzfristige Zwischenlösung für preisregulierte Unternehmen zu bieten, die die IFRS noch nicht übernommen haben, aber nach ihren vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen regulatorische Abgrenzungsposten erfassen. Damit sollte der Sorge Rechnung getragen werden, dass das Fehlen von Leitlinien ein Hindernis für die Übernahme der IFRS für solche Unternehmen darstellen könnte. Sobald der Entwurf finalisiert ist, wird IFRS 14 zurückgezogen .

 

Kernvorschläge

Die wesentlichen Vorschläge in ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden betreffen die folgenden Aspekte:

  • Zielsetzung: Der neue Standard würde IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten ersetzen, indem ein neues Rechnungslegungsmodell für regulatorische Vermögenswerte und Schulden eingeführt wird.
  • Anwendungsbereich: Der Standard wäre anzuwenden, wenn das Unternehmen an einer regulatorischen Vereinbarung beteiligt ist, die den regulierten Preis festlegt, den das Unternehmen für die Güter oder Dienstleistungen, die es an Kunden liefert, berechnen kann.
  • Ansatz: Regulatorische Vermögenswerte und Schulden entstehen, wenn der regulierte Preis so festgelegt wird, dass ein Teil oder die gesamte zulässige Vergütung für in einer Periode gelieferte Güter oder Dienstleistungen den Kunden in einer anderen, vergangenen oder zukünftigen, Periode belastet wird. Der Ausweis von regulatorischen Vermögenswerten und Schulden führt zu regulatorischen Erträgen und Aufwendungen.
  • Bewertung: Die Bewertung von regulatorischen Vermögenswerten und Schulden würde zu historischen Anschaffungskosten erfolgen, die für die Folgebewertung unter Verwendung aktualisierter Schätzungen der Höhe und des Zeitpunkts künftiger Zahlungsströme angepasst werden. Die geschätzten künftigen Zahlungsströme eines regulatorischen Vermögenswerts oder einer regulatorischen Schuld werden unter Verwendung des Regulierungszinssatzes auf ihren Barwert abgezinst. Nach dem erstmaligen Ansatz würde der Buchwert des regulatorischen Vermögenswerts oder der regulatorischen Schuld am Ende jeder Berichtsperiode aktualisiert werden, um die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Bedingungen widerzuspiegeln.
  • Ausweis: In der Gewinn- und Verlustrechnung würde ein Unternehmen alle regulatorischen Erträge und Aufwendungen als separaten Posten unmittelbar unter den Umsatzerlösen ausweisen. In der Bilanz würde ein Unternehmen Ausweiszeilen für regulatorische Vermögenswerte und Schulden aufnehmen.
  • Angaben. Der Entwurf enthält mehrere vorgeschlagene Angabeziele und detaillierte Vorschriften zur Erreichung dieser Ziele.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 30. Juli 2021 erbeten.

 

Abweichende Meinung

Die Grundlage für Schlussfolgerungen zu dem Entwurf enthält eine alternative Sichtweise des Boardmitglieds Mary Tokar. Tokar hat wegen des Schwerpunkts auf dem Verständnis der Beziehung zwischen Erträgen und Aufwendungen und den damit verbundenen Vorschlägen, bestimmte regulatorische Posten des regulatorischen Ertrags und des regulatorischen Ergebnisses im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen, und wegen der Bewertung einiger regulatorischer Vermögenswerte und regulatorischer Schulden unter Bezugnahme auf die Bewertung der zugehörigen Schulden und Vermögenswerte unter IFRS gegen die Veröffentlichung gestimmt. Sie lehnt auch den vorgeschlagenen Anwendungsbereich des Standards ab.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

Der IASB hat den Zeitpunkt des Inkrafttretens bewusst offengelassen und wird diesen nach Erwägung der eingegangenen Stellungnahmen festlegen. Es ist davon auszugehen, dass ein endgültiger Standard etwa 18 bis 24 Monate nach der Verabschiedung in Kraft treten werden wird.

Der Standard würde mit einer Übergangsvorschrift rückwirkend angewendet, und eine vorzeitige Anwendung wäre gestattet.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.