Großbritannien beginnt mit eigener Übernahme der IFRS

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07.01.2021

Nach dem Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 hat Großbritannien aufgehört, EU-Recht anzuwenden. Die zu diesem Zeitpunkt von der EU übernommenen IFRS wurden als von Großbritannien übernommene IFRS in das inländische britische Recht übernommen. Der Minister für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie, dem die Befugnis zur Übernahme internationaler Rechnungslegungsstandards übertragen wurde, während sich der UK Endorsement Board (UKEB) noch im Aufbau befindet, hat nun zwei Änderungen an den IFRS zur Anwendung in Großbritannien übernommen.

Die übernommenen Änderungen sind:

  • Interest Rate Benchmark Reform — Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16); und
  • Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4).

Die Internetseite des UKEB, die am 5. Januar 2021 freigeschaltet wurde, bietet einen Bericht zum Übernahmestatus (ähnlich dem EFRAG-Statusbericht), der zeigt, welche Änderungen bereits übernommen wurden und welche Übernahmen noch ausstehen. Den ersten Bericht finden Sie hier.

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