Juli

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (Juli 2021)

30.07.2021

Der IASB hat einen Podcast mit dem neuen IASB-Vorsitzenden Andreas Barckow und der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung am 20., 21. und 23. Juli 2021 zusammengefasst werden.

In dem neunzehnminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • die Überprüfungen nach der Einführung von IFRS 9 und IFRS 10-12;
  • Entscheidungen über Änderungen der vorläufigen Sichtweisen des Boards im Rahmen des Projekts zu primären Abschlussbestandteilen;
  • erneute Erörterungen im Rahmen des Projekts zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten; und
  • Gedanken des neuen Vorsitzenden Andreas Barckow anlässlich des Beginns seiner Amtszeit (ab Minute 15:30). 

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

    Wir nehmen Stellung zum vorgeschlagenen neuen Standard für preisregulierte Geschäftsvorfälle

    30.07.2021

    Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf eines neuen Standards ED/2021/1 'Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden' eingereicht, der IFRS 14 'Regulatorische Abgrenzungsposten' ersetzen soll.

    Wir unterstützen das Projekt zur Entwicklung von Vorschriften für regulatorische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und stimmen den Vorschlägen grundsätzlich zu. Allerdings haben wir Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Bilanzierung von temporären Differenzen zwischen der Erfassung der regulatorischen Grundlage und der Anwendung der IFRSs. Darüber hinaus schlagen wir vor, dass die Streichung der vorgeschlagenen Vorschrift zur Erfassung von regulatorischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten bei temporären Differenzen zwischen der regulatorischen Grundlage und der IFRS-konformen Grundlage die übrigen Vorschläge in Bezug auf die Finanzberichterstattung von beaufsichtigten Unternehmen grundlegend verbessern würde.

    Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

    GPPC-Papier über die Reaktion des Abschlussprüfers auf die Risiken wesentlicher falscher Angaben aufgrund von Schätzungen bei der Anwendung von IFRS 17

    30.07.2021

    Die im Global Public Policy Committee (GPPC) zusammengefassten sechs großen Prüfernetzwerke haben ein Papier herausgegeben, das in erster Linie den für die Unternehmensführung Verantwortlichen eine Orientierungshilfe bei der Überwachung der externen Prüfer und bei der Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen der externen Prüfer bieten soll.

    Das Papier mit dem Titel Die Reaktion des Abschlussprüfers auf die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von Schätzungen bei der Anwendung von IFRS 17 'Versicherungsverträge' befasst sich mit der Vorgehensweise des Abschlussprüfers bei der Prüfung von Schätzungen und damit verbundenen Ermessensentscheidungen bei der Anwendung von IFRS 17 unter Berücksichtigung der Vorschriften der einschlägigen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA).

    Im Februar 2020 hat die GPPC bereits zwei Papiere zu Überlegungen zur Umsetzung von IFRS 17 veröffentlicht.

    Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Juli

    30.07.2021

    Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Juli 2021.

    Wie bereits berichtet, waren im Juli die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

    Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen der Sitzungen des EFRAG-Boards am 7. Juli 2021 und von TEG am 14. und 15. Juli 2021.

    Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

    Gemeinsames Internetseminar zur Agendakonsultation des IASB und zur proaktiven Forschungsagenda des IASB

    29.07.2021

    Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), BusinessEurope, der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS) und der International Accounting Standards Board (IASB) bieten am 9. September 2021 ein Internetseminar an, das die dritte Agendakonsultation des IASB und die Implikationen für die Forschungsagenda von EFRAG beleuchten soll.

    Im Rahmen des Internetseminars werden folgende Themen diskutiert:

    • Sind die allgemeine strategische Ausrichtung und die allgemeine Ausgewogenheit der Hauptaktivitäten des IASB in etwa richtig?
    • Welche neuen Rechnungslegungsfragen sollten priorisiert und in das Arbeitsprogramm des IASB für 2022-2026 aufgenommen werden?
    • Welche Forschungsprojekte sollte EFRAG in die proaktive Forschungsagenda aufnehmen, die für Europa wichtig sind und eine Debatte auf europäischer und globaler Ebene anstoßen können?

    Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem detaillierten Programm auf der Internetseite von EFRAG.

    Kanada bietet an, Hauptsitz des ISSB zu werden

    29.07.2021

    Am 26. Juli 2021 hielten die Treuhänder der IFRS-Stiftung eine zusätzliche Sitzung per Videokonferenz ab, um die Fortschritte bei der vorgeschlagenen Einrichtung eines International Sustainability Standards Board (ISSB) innerhalb der Governance-Struktur der IFRS-Stiftung zu erörtern.

    Die Treuhänder erörterten ein gemeinsames Schreiben der kanadischen Regierung und eines Zusammenschlusses von über 55 kanadischen öffentlichen und privaten Einrichtungen, in dem die Treuhänder eingeladen werden, den Hauptsitz des ISSB in Kanada anzusiedeln. In dem Schreiben wird auch darauf hingewiesen, dass eine breite Koalition kanadischer öffentlicher und privater Institutionen einen "bedeutenden 'Willkommensfonds'" bereitstellen würde, um die Anfangsphase der Tätigkeit des ISSB vollständig zu unterstützen. Diese finanzielle Unterstützung würde auf breiter Basis erfolgen, ohne dass ein Kontrollinteresse besteht, und die Quellen werden vollständig offengelegt. Das Angebot ist so gestaltet, dass sichergestellt ist, dass es keine Bedingungen gibt, die die Unabhängigkeit der IFRS-Stiftung bei der Standardsetzung beeinträchtigen würden.

    Die Treuhänder begrüßten die in dem Schreiben dargelegte Unterstützung und bestätigten, dass sie bis Ende August 2021 Interessensbekundungen anderer Länder oder Organisationen an der Bereitstellung von Startkapital für den ISSB und an der Ausweitung der globalen Präsenz der IFRS-Stiftung begrüßen würden.

    Die folgenden weiterführenden Informationen finden Sie auf der Internetseite des IASB und auf der Internetseite der kanadischen Regierung:

     

    EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum Entwurf eines überarbeiteten Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung

    28.07.2021

    Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf 'Lageberichterstattung' veröffentlicht, mit dessen Hilfe das IFRS-Leitliniendokument zur Lageberichterstattung aus dem Jahr 2010 aktualisiert werden soll.

    Im Stellungnahmeentwurf unterstützt EFRAG den vorgeschlagenen zielorientierten Ansatz mit den sechs Inhaltselementen und ist der Auffassung, dass die Ausarbeitung spezifischer, regelbasierter Vorschriften für den Lagebericht in erster Linie in die Zuständigkeit des Gesetzgebers, der Wertpapieraufsichtsbehörden und/oder der nationalen Standardsetzer fällt. EFRAG schlägt jedoch vor, das Thema 'Governance' in den sechs vorgeschlagenen Inhaltselementen zu adressieren, die Diskussion über 'Chancen' stärker zu betonen und ein zusätzliches Inhaltselement über 'außerbilanzielle Verpflichtungen' in Betracht zu ziehen.

    Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 15. November 2021 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Direkten Zugang zum Stellungnahmeentwurf haben Sie hier.

    Mitschriften von der IASB-Sitzung im Juli 2021

    28.07.2021

    Der IASB hat am Dienstag, den 20. und Mittwoch, den 21. Juli 2021 getagt und hat eine gemeinsame Unterrichtseinheit mit dem FASB am Freitag, den 23. Juli, abgehalten, alles per Videokonferenz. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

    Dies war die erste Sitzung unter dem Vorsitz des neuen IASB-Vorsitzenden, Prof. Dr. Andreas Barckow.

    Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9: Der Board hat die Rückmeldungen aus den Einbindungsaktivitäten und die Analyse des Stabs sowie Empfehlungen zu den in Phase 2 weiter zu untersuchenden Themen diskutiert, d. h. welche Fragen in der Bitte um Informationsübermittlung gestellt werden sollten. Die meisten Interessengruppen gaben an, dass die Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung in der Praxis gut funktionieren. Einige Abschlussadressaten und Akademiker gaben jedoch an, dass IFRS 9 komplex und daher schwer zu verstehen sei.

    Der Board entschied, dass in der Bitte um Informationsübermittlung fragen zur Beurteilung des Geschäftsmodells von finanziellen Vermögenswerten, zur Beurteilung der vertraglichen Zahlungsstromeigenschaften von finanziellen Vermögenswerten, zur Option für Eigenkapitalinstrumente, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen, zu finanziellen Verbindlichkeiten, die als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung klassifiziert werden, zu Änderungen der vertraglichen Zahlungsströme und zum Übergang zu IFRS 9 enthalten sein sollen. Der Stab erwartet, dass die Bitte um Informationsübermittlung etwa Ende September 2021 veröffentlicht werden kann.

    Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12: Im Dezember 2020 veröffentlichte der Board eine Bitte um Informationsübermittlung als Teil seiner Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12, die bis zum 10. Mai 2021 zur Stellungnahme zur Verfügung stand. Der Board hat die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen und einer aktualisierten wissenschaftlichen Literaturauswertung erörtert. Viele Interessengruppen stimmen der Verwendung der Beherrschung als einzige Grundlage für die Konsolidierung in IFRS 10 und der Notwendigkeit einer ganzheitlichen und qualitativen Beurteilung aller rechtlichen, vertraglichen und sonstigen Fakten und Umstände zu und betonten die Bedeutung von Anwendungsleitlinien und erläuternden Beispielen. Einige Stellungnehmende wiesen auf Schwierigkeiten bei der Anwendung der Definition einer Investmentgesellschaft hin und äußerten Bedenken hinsichtlich des Verlusts von Informationen, wenn eine Investmentgesellschaft ein Tochterunternehmen, das selbst eine Investmentgesellschaft ist, zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Stellungnehmenden hoben die Nützlichkeit der Agendaentscheidungen des IFRIC bei der Anwendung von IFRS 11 hervor und einige baten darum, diese in den Standard zu übernehmen. In den Rückmeldungen der Stellungnehmenden wurde festgestellt, dass IFRS 12 zu erheblichen Verbesserungen in der Finanzberichterstattung geführt hat, jedoch gab es einige Bitten um zusätzliche Informationen. Der Board hat in dieser Sitzung keine Entscheidungen getroffen, aber mehrere Boardmitglieder waren ermutigt, dass die Rückmeldungen zu diesen drei Standards insgesamt sehr positiv ausfielen und die Wirksamkeit der Standards bestätigten. Der Board wird seine Ergebnisse nach Abschluss der Beratungen in einer Zusammenfassung der Rückmeldungen vorstellen.

    Aktualisierung der IFRS-Taxonomie: Board hat am 21. April 2021 eine vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie (Proposed Taxonomy Update, PTU) veröffentlicht. Fünf Stellungnahmen gingen ein. Der Stab geht davon aus, dass eine endgültige IAktualisierung zusammen mit den endgültigen Taxonomiedateien im vierten Quartal 2021 veröffentlicht werden kann. Ken Boardmitglied hatte Anmerkungen.

    Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene: Der Board entschied, die Frist für Stellungnahmen zum Entwurf Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz vom 21. Oktober 2021 auf den 12. Januar 2022 zu verlängern. Die Entscheidung war nicht einfach, denn der Board wollte nicht, dass Verlängerungen als normal angesehen werden.

    Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der Board hat seine Diskussion der Rückmeldungen zu bestimmten Aspekten des Diskussionspapiers fortgesetzt - mit dem Schwerpunkt in diesem Monat auf dem Angabeort der Informationen, die sich aus den vorläufigen Sichtweisen des Boards zur Verbesserung der Angaben, zur Verbesserung der Wirksamkeit der Werthaltigkeitsprüfung und zur Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts, einschließlich der Frage, ob die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts wieder eingeführt werden soll, ergeben, sowie auf den praktischen Herausforderungen in diesem Zusammenhang. Der Board hat in der Sitzung keine Entscheidungen treffen müssen. Der Board scheint jedoch, was die Richtung betrifft, der Verbesserung der Angaben und der Anwendung des Wertminderungsmodells mehr Gewicht beizumessen. 

    Primäre Abschlussbestandteile: Der Board hat die Diskussion über den Ansatz zur Klassifizierung von Ertrags- und Aufwandsposten in der Finanzierungskategorie der Gewinn- und Verlustrechnung fortgesetzent.

    Der Board entschied, die Erträge und Aufwendungen aus hybriden Verträgen mit Basisverbindlichkeiten und eingebetteten Derivaten wie folgt zu klassifizieren: für abgetrennte Basisverbindlichkeiten wie für sonstige Verbindlichkeiten; für abgetrennte eingebettete Derivate wie für freistehende Derivate; und für Verträge, die nicht abgetrennt werden, wie Erträge und Aufwendungen aus sonstigen Verbindlichkeiten zu klassifizieren.

    Der Board entschied außerdem, dass Gewinne oder Verluste aus Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden, in die Kategorie eingestuft werden, die von dem Risiko betroffen ist, das das Unternehmen steuert, es sei denn, dies würde eine Hochrechnung von Gewinnen oder Verlusten bedeuten; in diesem Fall würden sie als operativ eingestuft werden. Des Weiteren entschied der Board, die gleichen Vorschriften auf Derivate anzuwenden, die für das Risikomanagement verwendet werden, auch wenn sie nicht als Sicherungsinstrumente designiert sind. Wenn dies jedoch zu unangemessenen Kosten oder Aufwand führt, würden die Gewinne oder Verluste als operativ klassifiziert werden.

    Gewinne oder Verluste aus Derivaten, die nicht für das Risikomanagement verwendet werden, würden als operativ eingestuft werden. Wenn sich das Derivat jedoch auf Finanzierungstätigkeiten bezieht und nicht im Rahmen der Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens eingesetzt wird, würde es als Finanzierung klassifiziert werden. Fremdwährungsdifferenzen würden auf die gleiche Weise klassifiziert werden wie der Posten, der zu den Differenzen geführt hat, es sei denn, es liegen unangemessene Kosten oder Mühen vor; in diesem Fall würden die Fremdwährungsdifferenzen als operativ klassifiziert werden.

    Standardpflege und einheitliche Anwendung:

    Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurzfristig oder langfristig (IAS 1): Übergang, vorzeitige Anwendung, Einhaltung des Konsultationsprozesses: Der Board hat bei seiner Sitzung im Juni 2021 vorläufig beschlossen, eng umrissene Änderungen an IAS 1 vorzuschlagen, um die durch die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen von 2020) eingeführten Vorschriften zu modifizieren, wie ein Unternehmen Schuldtitel und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten unter bestimmten Umständen als kurz- oder langfristig klassifiziert. Die vorgeschlagenen Änderungen würden auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen von 2020 auf frühestens 1. Januar 2024 verschieben. Der Board entschied, von Unternehmen zu verlangen, dass sie die vorgeschlagenen Änderungen rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anwenden, keine Übergangsbefreiung für Erstanwender vorzusehen, einem Unternehmen zu gestatten, die Änderungen vor dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden, und eine Stellungnahmefrist von mindestens 120 Tagen für den Entwurf festzulegen. Zwei Boardmitglieder gaben an, dass sie erwägen, einen alternativen Standpunkt in Bezug auf die vorgeschlagenen Angaben zu unterbreiten.

    Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen: Übergang, vorzeitige Anwendung, Einhaltung des Konsultationsprozesses: Der Board hat bei seiner Sitzung im Juni 2021 beschlossen, ein eng umrissenes, auf Angaben beschränktes Standardsetzungsprojekt in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen, das sich auf Vereinbarungen zur Lieferantenfinanzierung (z. B. Reverse Factoring oder ähnliche Vereinbarungen) bezieht. Das Projekt beinhaltet, dass der Board Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 vorschlägt. Der Board entschied, dass Unternehmen die vorgeschlagenen Änderungen rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anwenden müssen, und keine Ausnahmeregelung für Erstanwender vorzusehen. Eine vorzeitige Anwendung wäre zulässig und die Vorschläge hätten eine Stellungnahmefrist von mindestens 120 Tagen.

    'IFRIC Update'vom Juni 2021: Dem Board hatte keine Fragen zur letzten Sitzung des IFRS Interpretations Committee.

    Gemeinsame Sitzung mit dem FASB: Der Zweck der Sitzung bestand darin, dass die Boards ihre Ansichten zu Projekten im Zusammenhang mit weitgehend konvergenten Standards, gemeinsamen Projekten und ihren Agendakonsultationen austauschen. Die Boards haben ihre Überprüfungen der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und Wertminderungen diskutiert. Sie haben auch die bisherigen Arbeiten und die jüngsten vorläufigen Entscheidungen zu ihren jeweiligen Projekten zur Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen erörtert. ie gemeinsame Sitzung dauerte vier Stunden, in denen die Mitglieder beider Boards Fragen zu den Projekten des jeweils anderen Boards stellten. Es wurden keine Entscheidungen getroffen.

    Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

    DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen der Satzung der IFRS-Stiftung

    28.07.2021

    Im April 2021 haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung Änderungen an der Satzung der Stiftung vorgeschlagen, die die Einrichtung eines neuen Boards für Nachhaltigkeitsstandards innerhalb der Struktur der Stiftung ermöglichen würden. Das DRSC hat jetzt Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen genommen.

    Das DRSC unterstützt die Initiative der IFRS-Stiftung und stimmt den vorgeschlagenen Satzungsänderungen weitgehend zu, da die Nachhaltigkeitsberichterstattung an Bedeutung gewinne und die IFRS-Stiftung nachweislich in der Lage sei, qualitativ hochwertige Berichtsstandards innerhalb eines unabhängigen und ordentlichen Verfahrens zu entwickeln.

    Bei der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstandards setzt sich das DRSC für den Ansatz über eine globale Grundlinie ein, um die Konnektivität künftiger IFRS-Nachhaltigkeitsstandards mit anderen (inter-)nationalen Nachhaltigkeitsstandards sicherzustellen. Dies sei insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung von EU-Nachhaltigkeitsstandards durch EFRAG von Bedeutung.

    Zugnag zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

    IASB schlägt eng umrissene Änderung an IFRS 17 vor

    28.07.2021

    Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf 'Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 17)' veröffentlicht, der Änderungsvorschläge enthält, mit denen es Unternehmen ermöglicht werden soll, die Entscheidungsnützlichkeit der bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 dargestellten Vergleichsinformationen zu verbessern. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 27. September 2021 erbeten.

     

    Hintergrund

    Viele Versicherungsunternehmen haben IFRS 9 Finanzinstrumente noch nicht angewendet und werden den Standard erst zum gleichen Zeitpunkt anwenden, zu dem sie IFRS 17 Versicherungsverträge anwenden. Die beiden Standards haben jedoch unterschiedliche Vorschriften für die Vergleichsinformationen, die bei der Erstanwendung dargestellt werden. IFRS 17 schreibt den Unternehmen vor, eine angepasste Vergleichsperiode darzustellen. IFRS 9 erlaubt eine Anpassung der Vergleichsperioden, schreibt diese aber nicht vor, und verbietet den Unternehmen, IFRS 9 auf finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die in der Vergleichsperiode ausgebucht wurden.

    Einige Versicherer haben seitdem Bedenken hinsichtlich der Entscheidungsnützlichkeit der Informationen geäußert, die bei der Erstanwendung von IFRS 17 für finanzielle Vermögenswerte in der Vergleichsperiode dargestellt würden. Sie sind der Ansicht, dass solche Informationen irreführend wären, da sie bilanzielle Inkongruenzen enthalten würden, die sich im Wesentlichen aus der fortgesetzten Anwendung von IAS 39 ergeben würden (d. h. keine wirtschaftlichen Inkongruenzen darstellen würden), was sehr schwer zu erklären wäre. Diese Versicherer baten den Board, ihnen die Möglichkeit zu geben, deutlich verbesserte Informationen über Finanzinstrumente darzustellen, die sich aus der Anwendung der Vorschriften zur Klassifizierung von IFRS 9 zum Übergangszeitpunkt von IFRS 17 ergeben würden.

     

    Kernvorschlag

    Der Hauptvorschlag im Entwurf ED/2021/8 Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 17) ist eine vorgeschlagene eng umrissene Änderung der Übergangsvorschriften von IFRS 17 für Unternehmen, die IFRS 17 und IFRS 9 gleichzeitig erstmals anwenden. Die Änderung betrifft finanzielle Vermögenswerte, für die bei der Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 Vergleichsinformationen dargestellt werden, die jedoch für IFRS 9 nicht angepasst wurden. Nach der vorgeschlagenen Änderung wäre es einem Unternehmen gestattet, Vergleichsinformationen über einen finanziellen Vermögenswert so darzustellen, als ob die Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von IFRS 9 bereits zuvor auf diesen finanziellen Vermögenswert angewendet worden wären. Es werden keine Änderungen an den Übergangsvorschriften in IFRS 9 vorgeschlagen.

    Die Stellungnahmefrist für die vorgeschlagenen Änderungen endet am 27. September 2021.

     

    Zeitpunkt des Inkrafttretens

    Im Entwurf wird vorgeschlagen, dass ein Unternehmen, das sich für die Anwendung der Änderung entscheidet, diese bei der Anwendung von IFRS 17 anwendet.

     

    Weiterführende Informationen

    Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

     

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.