Juli

Aufzeichnung der Internetpräsentation zur Agendakonsultation

20.07.2021

Der IASB hat eine Aufzeichnung der Internetpräsentation zur Verfügung gestellt, in der er einen Überblick über seine Bitte um Informationsübermittlung gegeben hat, mit der öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms eingeholt werden sollen.

Die Internetpräsentation dauert etwa 60 Minuten einschließlich der Fragen und Antworten aus dem Publikum.

Zugang zur Aufzeichnung haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

DRSC-Quartalsbericht zum zweiten Quartal 2021 mit Beitrag zur Agendakonsultation des IASB

20.07.2021

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 2. Quartal 2021, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRS IC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentierende Beitrag stammt diesmal von Dr. Julia Zicke und Dr. Christopher Sessar, beide SAP, die einen kritischen Blick auf die dritte Agendakonsultation des IASB werfen.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Zusammenfassung der zusätzlichen Treuhändersitzung vom Juli 2021

19.07.2021

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben am 13. Juli 2021 per Videokonferenz getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Die Treuhänder diskutierten den Fortschritt und die nächsten Schritte bei der Gründung eines neuen Boards, der sich auf nachhaltigkeitsbezogene Angabestandards konzentriert. Sie wurden auch über ein kürzlich stattgefundenes Treffen einiger Treuhänder mit dem Monitoring Board informiert, das es den Treuhändern ermöglichte, ein detailliertes Update über den Fortschritt und die nächsten Schritte in ihrer Arbeit zur Gründung des vorgeschlagenen International Sustainability Standards Board zu geben. Der Vorsitzende der Treuhänder berichtete über seine Teilnahme an einer Podiumsdiskussion zu den Themen Regulierung, Angaben, finanzielle Risiken und private Finanzierung für die grüne Wirtschaft. Die Treuhänder nahmen auch die Unterstützung der G20 für die Arbeit der IFRS-Stiftung zur Gründung eines neuen Boards zur Kenntnis.

Die vollständige Zusammenfassung der Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Ergebnisse der jüngsten Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses des DRSC

19.07.2021

Der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC hat am 5. Juli 2021 per Videokonferenz getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

Während seiner 22. Sitzung hat der Gemeinsame Fachausschuss den IASB-Entwurf eines überarbeiteten Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung erörtert.

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IDW befürwortet globale Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

19.07.2021

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zum einen gegenüber der Europäischen Kommission Stellung zur vorgeschlagenen CSRD genommen und zum anderen eine Stellungnahme bei den Treuhändern der IFRS-Stiftung zu den vorgeschlagenen Satzungsänderungen zur möglichen Schaffung eines ISSB eingereicht.

In der Stellungnahme zur neuen vorgeschlagenen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) bringt das IDW seine grundsätzliche Unterstützung für eine CSRD zum Ausdruck. Das IDW weist dabei aber auch auf einzelne Aspekte der CSRD hin, die einer weitergehenden Erörterung bedürften. Dazu zählten die Notwendigkeit einer globalen Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, zu der weitere EU-rechtliche Anforderungen hinzugefügt werden könnten, sowie ein vergleichbarer Ansatz für Assurance-Engagements. Würde die CSRD wie vorgeschlagen erlassen, würde dies zu einer Verdreißigfachung der Zahl deutscher Unternehmen führen, die eine Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Lagerbericht aufnehmen müssen. Dazu kommt die Verpflichtung einer Prüfung anfänglich mit begrenzter, zu einem späteren Zeitpunkt ggf. aber auch mit hinreichender Sicherheit. Das IDW fordert die EU-Kommission auf, den vorgesehenen Zeitplan zu überdenken, so dass alle Seiten - vor allem auch der Mittelstand - ausreichend Zeit für die Umsetzung erhalten, um dauerhaft eine verlässliche Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen sicherzustellen. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier auf der Internetseite des IDW.

Auch gegenüber den Treuhändern der IFRS-Stiftung bringt das IDW Ünterstützung für die geplante Entwicklung qualitativ hochwertiger und international einheitlicher Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dies erfordere die Einrichtung eines neuen unabhängigen internationalen Gremiums. Da die Governance-Struktur der IFRS-Stiftung ein wesentlicher Faktor für den Erfolg und die weltweite Akzeptanz der IFRS darstelle, erscheine sie auch als geeignete Basis für ein weiteres unabhängiges Expertengremium, welches im Rahmen eines transparenten und angemessenen Standardsetzungsprozesses internationale Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt.
Das IDW stimmt daher den vorgeschlagenen Änderungen der Satzung der IFRS-Stiftung weitgehend zu. Die entsprechende englischsprachige Stellungnahme finden Sie hier auf der Internetseite des IDW.

 

IFRS 17-Übernahme in Europa nimmt nächste Hürde

19.07.2021

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) hat sich am 16. Juli 2021 für eine Übernahme von IFRS 17 'Versicherungsverträge' einschließlich der Änderungen vom Juni 2020 ausgesprochen. Eine endgültige Übernahme für die Anwendung in Europa wird derzeit im vierten Quartal 2021 erwartet.

In der endgültigen Übernahmeempfehlung bezüglich IFRS 17 hatte die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) festgehalten, dass sie zu einem Aspekt des Standards keinen Konsens erzielen konnte: die Vorschrift, jährliche Kohorten auf intergenerational mutualisierte und Cashflow-angepasste Verträge anzuwenden. Sieben EFRAG-Boardmitglieder waren der Meinung, dass die Vorschrift zur Anwendung jährlicher Kohorten die EU-Übernahmekriterien erfüllt, während sieben EFRAG-Boardmitglieder der Meinung waren, dass dies nicht der Fall ist und zwei EFRAG-Boardmitglieder sich der Stimme enthielten.

Während das endgültige Sitzungsdokument noch nicht im EU-Komitologieregister verfügbar ist und das positive Votum sich nur im aktualisierten EFRAG-Statusbericht widerspiegelt, wurde erwartet, dass der RAR in seine abschließende Empfehlung eine optionale Ausnahme von der Anwendung der jährlichen Kohortenvorschrift (bei gleichzeitiger Angabe der Tatsache, wenn diese in Anspruch genommen wird) aufnehmen würde. Eine solche Ausnahme war von einigen Interessenvertretern gegenüber EFRAG vorgeschlagen worden. Unternehmen, die IFRS 17 in der vom IASB herausgegebenen Fassung anwenden möchten, hätten weiterhin die Möglichkeit dazu.

ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS

16.07.2021

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. In ihm sind Entscheidungen zu IFRS 9 (drei Entscheidungen), IFRS 16 (zwei Entscheidungen), IFRS 9/IFRS 7, IAS 1, IAS 1/IAS 34, IAS 1/IFRS 7 und IAS 7 enthalten.

Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.

ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.

Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.

Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der fünfundzwanzigsten in der Reihe, die Entscheidungen von November 2019 bis Juli 2020 abdeckt, behandelten Themen sind die folgenden:

Standard Thema
IFRS 9 Finanzinstrumente
Bemessung der erwarteten Kreditverluste
IFRS 9Finanzinstrumente Bewertung von erworbenen kreditrisikobehafteten Vermögenswerten
IFRS 9 Finanzinstrumente
Angabe der Auswirkungen von Änderungen des Kreditrisikos in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten, die als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet klassifiziert sind
IFRS 9 Finanzinstrumente
IFRS 7 — Finanzinstrumente: Angaben
Wertminderung von Forderungen aus Finanzierungsleasing
IFRS 16Leasingverhältnisse Ansatz von Leasingverhältnissen bei der Erstanwendung von IFRS 16
IFRS 16 — Leasingverhältnisse Abschreibungen auf geleaste Anlagen und Rückbaukosten
IAS 1 — Darstellung des Abschlusses Ausweis von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie
IAS 1 — Darstellung des Abschlusses
IAS 34 — Zwischenberichterstattung
Ausweis von kurz-/langfristigen Verbindlichkeiten in der Bilanz
IAS 1 — Darstellung des Abschlusses
IFRS 7 — Finanzinstrumente: Angaben
Offenlegung von Finanzrisiken
IAS 7 — Kapitalflussrechnungen Überleitung der Nettoverschuldung

Zugang zum vollständigen Satz von Auszügen haben Sie auf der Internetseite von ESMA. ESMA hat außerdem den Überblick über alle jemals veröffentlichten Durchsetzungsentscheidungen aktualisiert.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

16.07.2021

Der IASB tagt am Dienstag, den 20. und Mittwoch, den 21. Juli 2021 und hat eine gemeinsame Unterrichtseinheit mit dem FASB am Freitag, den 23. Juli, alles per Videokonferenz. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs. Dies ist die letzte Sitzung unter dem Vorsitz von Hans Hoogervorst.

Dies ist die erste Sitzung unter dem Vorsitz des neuen IASB-Vorsitzenden, Prof. Dr. Andreas Barckow.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9: Der Board wird die Rückmeldungen aus den Einbindungsaktivitäten und die Analyse des Stabs sowie Empfehlungen zu den in Phase 2 weiter zu untersuchenden Themen diskutieren, d. h. welche Fragen imn der Bitte um Informationsübermittlung gestellt werden sollten. Die meisten Interessengruppen gaben an, dass die Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung in der Praxis gut funktionieren. Einige Abschlussadressaten und Akademiker gaben jedoch an, dass IFRS 9 komplex und daher schwer zu verstehen sei.

Der Stab empfiehlt dem Board, die Beurteilung des Geschäftsmodells von finanziellen Vermögenswerten, die Beurteilung der vertraglichen Zahlungsstromeigenschaften von finanziellen Vermögenswerten, die Option für Eigenkapitalinstrumente, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen, finanzielle Verbindlichkeiten, die als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung klassifiziert werden, Änderungen der vertraglichen Zahlungsströme und den Übergang zu IFRS 9 zu prüfen. Der Stab erwartet, dass die Bitte um Informationsübermittlung etwa Ende September 2021 veröffentlicht werden kann.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12: Im Dezember 2020 veröffentlichte der Board eine Bitte um Informationsübermittlung als Teil seiner Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12, die bis zum 10. Mai 2021 zur Stellungnahme zur Verfügung stand. Der Board wird die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen und einer aktualisierten wissenschaftlichen Literaturauswertung berücksichtigen. Viele Interessengruppen stimmen der Verwendung der Beherrschung als einzige Grundlage für die Konsolidierung in IFRS 10 und der Notwendigkeit einer ganzheitlichen und qualitativen Beurteilung aller rechtlichen, vertraglichen und sonstigen Fakten und Umstände zu und betonten die Bedeutung von Anwendungsleitlinien und erläuternden Beispielen. Einige Stellungnehmende wiesen auf Schwierigkeiten bei der Anwendung der Definition einer Investmentgesellschaft hin und äußerten Bedenken hinsichtlich des Verlusts von Informationen, wenn eine Investmentgesellschaft ein Tochterunternehmen, das selbst eine Investmentgesellschaft ist, zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Stellungnehmenden hoben die Nützlichkeit der Agendaentscheidungen des IFRIC bei der Anwendung von IFRS 11 hervor und einige baten darum, diese in den Standard zu übernehmen. In den Rückmeldungen der Stellungnehmenden wurde festgestellt, dass IFRS 12 zu erheblichen Verbesserungen in der Finanzberichterstattung geführt hat, jedoch gab es einige Bitten um zusätzliche Informationen. Der Board hat in dieser Sitzung keine Entscheidungen zu treffen und wird seine Ergebnisse nach Abschluss der Beratungen in einer Zusammenfassung der Rückmeldungen vorstellen.

Aktualisierung der IFRS-Taxonomie: Board hat am 21. April 2021 eine vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie (Proposed Taxonomy Update, PTU) veröffentlicht. Fünf Stellungnahmen gingen ein. Der Stab geht davon aus, dass eine endgültige IAktualisierung zusammen mit den endgültigen Taxonomiedateien im vierten Quartal 2021 veröffentlicht werden kann. Der Board wird während seiner Beratungen nicht um Entscheidungen gebeten werden.

Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene: Der Stab empfiehlt dem Board, die Frist für Stellungnahmen zum Entwurf Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz vom 21. Oktober 2021 auf den 12. Januar 2022 zu verlängern.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der Board wird seine Diskussion der Rückmeldungen zu bestimmten Aspekten des Diskussionspapiers fortsetzen - mit dem Schwerpunkt in diesem Monat auf dem Angabeort der Informationen, die sich aus den vorläufigen Sichtweisen des Boards zur Verbesserung der Angaben, zur Verbesserung der Wirksamkeit der Werthaltigkeitsprüfung und zur Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts, einschließlich der Frage, ob die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts wieder eingeführt werden soll, ergeben, sowie auf den praktischen Herausforderungen in diesem Zusammenhang. Der Board wird in der Sitzung keine Entscheidungen treffen müssen.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Board wird die Diskussion über den Ansatz zur Klassifizierung von Ertrags- und Aufwandsposten in der Finanzierungskategorie der Gewinn- und Verlustrechnung fortsetzen.

Der Stab empfiehlt, die Erträge und Aufwendungen aus hybriden Verträgen mit Basisverbindlichkeiten und eingebetteten Derivaten wie folgt zu klassifizieren: für abgetrennte Basisverbindlichkeiten wie für sonstige Verbindlichkeiten; für abgetrennte eingebettete Derivate wie für freistehende Derivate; und für Verträge, die nicht abgetrennt werden, wie Erträge und Aufwendungen aus sonstigen Verbindlichkeiten zu klassifizieren.

Der Stab empfiehlt, dass Gewinne oder Verluste aus Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden, in die Kategorie eingestuft werden, die von dem Risiko betroffen ist, das das Unternehmen steuert, es sei denn, dies würde eine Hochrechnung von Gewinnen oder Verlusten bedeuten; in diesem Fall würden sie als operativ eingestuft werden. Sie empfehlen dem Board, die gleichen Vorschriften auf Derivate anzuwenden, die für das Risikomanagement verwendet werden, auch wenn sie nicht als Sicherungsinstrumente designiert sind. Wenn dies jedoch zu unangemessenen Kosten oder Aufwand führt, würden die Gewinne oder Verluste als operativ klassifiziert werden.

Gewinne oder Verluste aus Derivaten, die nicht für das Risikomanagement verwendet werden, würden als operativ eingestuft werden. Wenn sich das Derivat jedoch auf Finanzierungstätigkeiten bezieht und nicht im Rahmen der Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens eingesetzt wird, würde es als Finanzierung klassifiziert werden. Fremdwährungsdifferenzen würden auf die gleiche Weise klassifiziert werden wie der Posten, der zu den Differenzen geführt hat, es sei denn, es liegen unangemessene Kosten oder Mühen vor; in diesem Fall würden die Fremdwährungsdifferenzen als operativ klassifiziert werden.

Standardpflege und einheitliche Anwendung:

Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurzfristig oder langfristig (IAS 1): Übergang, vorzeitige Anwendung, Einhaltung des KonsultationsprozessesDer Board hat bei seiner Sitzung im Juni 2021 vorläufig beschlossen, eng umrissene Änderungen an IAS 1 vorzuschlagen, um die durch die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen von 2020) eingeführten Vorschriften zu modifizieren, wie ein Unternehmen Schuldtitel und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten unter bestimmten Umständen als kurz- oder langfristig klassifiziert. Die vorgeschlagenen Änderungen würden auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen von 2020 auf frühestens 1. Januar 2024 verschieben. Der Stab empfiehlt dem Board, von Unternehmen zu verlangen, dass sie die vorgeschlagenen Änderungen rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anwenden, keine Übergangsbefreiung für Erstanwender vorzusehen, einem Unternehmen zu gestatten, die Änderungen vor dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden, und eine Stellungnahmefrist von mindestens 120 Tagen für den Entwurf festzulegen.

Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen: Übergang, vorzeitige Anwendung, Einhaltung des Konsultationsprozesses: Der Board hat bei seiner Sitzung im Juni 2021 beschlossen, ein eng umrissenes, auf Angaben beschränktes Standardsetzungsprojekt in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen, das sich auf Vereinbarungen zur Lieferantenfinanzierung (z. B. Reverse Factoring oder ähnliche Vereinbarungen) bezieht. Das Projekt beinhaltet, dass der Board Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 vorschlägt. Der Stab empfiehlt dem Board, dass Unternehmen die vorgeschlagenen Änderungen rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anwenden müssen, und keine Ausnahmeregelung für Erstanwender vorzusehen. Eine vorzeitige Anwendung wäre zulässig und die Vorschläge hätten eine Stellungnahmefrist von mindestens 120 Tagen.

'IFRIC Update'vom Juni 2021: Dem Board wird die Möglichkeit gegeben, Fragen zur letzten Sitzung des IFRS Interpretations Committee zu stellen.

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB: Der Zweck der Sitzung besteht darin, dass die Boards ihre Ansichten zu Projekten im Zusammenhang mit weitgehend konvergenten Standards, gemeinsamen Projekten und ihren Agendakonsultationen austauschen. Die Boards werden ihre Überprüfungen der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und Wertminderungen diskutieren. Sie werden auch die bisherigen Arbeiten und die jüngsten vorläufigen Entscheidungen zu ihren jeweiligen Projekten zur Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen erörtern. Es werden keine Entscheidungen getroffen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Podiumsdiskussion mit dem Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung

16.07.2021

Am 11. Juli 2021 nahm der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung, Erkki Liikanen, an einer Podiumsdiskussion teil, die Teil einer Konferenz war, die vom italienischen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen und der Bank von Italien anlässlich des Treffens der G20-Finanzminister und Zentralbankgouverneure in Venedig organisiert wurde.

Das Thema der Podiumsdiskussion war "Regulierung, Angaben, finanzielle Risiken und private Finanzierung für die grüne Wirtschaft". Eine Aufzeichnung der einstündigen Debatte ist auf YouTube verfügbar.

Wir nehmen Stellung zur vorgeschlagenen CSRD

16.07.2021

Die europäischen Mitgliedsfirmen von Deloitte haben Rückmeldung zur vorgeschlagenen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) gegeben.

Wir unterstützen viele der Vorschläge der CSRD, einschließlich der Entwicklung von EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), die sowohl internationale Konsistenz als auch die Berücksichtigung der Bedürfnisse der EU und ihrer Gesetzeslandschaft ermöglichen. Wir halten jedoch fest, dass die Themen, um die es geht, global sind, Investoren und andere Interessengruppen oft global sind und viele Unternehmen über globale Wertschöpfungsketten operieren und beschaffen. Daher unterstützen wir, ähnlich wie die Finanzminister der G7-Staaten und die Gouverneure der Zentralbanken, einen von der IFRS-Stiftung zu entwickelnden Grundlinienstandard für die globale Nachhaltigkeitsberichterstattung, der von den einzelnen Ländern weiter ergänzt werden kann.

Unsere englischsprachige Stellungnahme können Sie sich hier herunterladen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.