DRSC fordert volle Einhaltung des Konsultationsprozesses auch in der Anlaufphase der ESRS-Entwicklung

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13.07.2021

Der DRSC-Verwaltungsrat hat sich kritisch zu den von der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) vorgeschlagenen Schritte des Konsultationsprozesses für die Erarbeitung der im Entwurf der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vorgesehenen europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) geäußert.

In einer Vorabstellungnahme mahnt der DRSC-Verwaltungsrat eine vollumfängliche Einhaltung der einzelenen Schritte des Konsultationsprozesses auch in der Übergangsphase und auch im Hinblick auf den bestehenden hohen Zeitdruck an. Darüber hinaus bemängelt der Verwaltungsrat, dass das Konsultationsdokument nicht darauf eingeht, inwiefern EFRAG in der gegenwärtigen Übergangphase hinreichende Transparenz gewährleistet. EFRAG wird aufgefordert den Prozess der Ausarbeitung von Standards durch die Projektarbeitsgruppe so transparent wie möglich zu gestalten, indem Sitzungen, Sitzungsunterlagen sowie Sitzungsentscheidungen öffentlich zugänglich sind. Die Einbeziehung aller Interessengruppen in den Standsetzungsprozess hat nach Auffassung des Verwaltungsrats einen erheblichen Einfluss auf die Qualität und die Akzeptanz der Standards.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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