DRSC-Stellungnahme zum vorgeschlagenen neuen Standard für preisregulierte Geschäftsvorfälle

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23.07.2021

Das DRSC hat seine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/1 'Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden' veröffentlicht.

Das DRSC begrüßt die Bemühungen des IASB, die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis und die Angaben von regulatorischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie von regulatorischen Erträgen und Aufwendungen festzulegen.

Außerdem wird die Zielsetzung des Entwurfs, ein Bilanzierungsmodell zu entwickeln, um relevante Informationen über die Auswirkungen der regulatorischen Erträge und Aufwendungen sowie der regulatorischen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bereitzustellen, unterstützt. Grundsätzlich ist das DRSC mit den vorgeschlagenen Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen einverstanden und stimmt den Ausweisanforderungen sowie den allgemeinen und spezifischen Zielen der Anhangangaben zu.

Allerdings beurteilt das DRSC insbesondere die vorgeschlagene Regelung als kritisch, nach der die regulatorische Rendite kein Bestandteil der zulässigen Gesamtvergütung bilden soll, sofern diese Rendite auf einen noch nicht zur Nutzung verfügbaren Vermögenswert entfällt. Auch der Analyse des IASB zu den wahrscheinlichen Auswirkungen der Umsetzung der Vorschläge auf die Qualität der Finanzberichterstattung und zu den wahrscheinlichen Kosten der Umsetzung der Vorschläge stimmt das DRSC nur teilweise zu.

Auf Grundlage des derzeitigen Standardentwurfs geht das DRSC davon aus, dass die Abschlussadressaten weiterhin auf andere Quellen zurückgreifen müssen, um die Auswirkungen der Preisregulierung zu verstehen. Darüber hinaus erwartet das DRSC für deutsche Unternehmen sehr hohe Kosten der Umsetzung einzelner Vorschriften. Folglich erwartet das DRSC kein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aus der Umsetzung der derzeitigen Vorschläge.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

 

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