ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS
16.07.2021
Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. In ihm sind Entscheidungen zu IFRS 9 (drei Entscheidungen), IFRS 16 (zwei Entscheidungen), IFRS 9/IFRS 7, IAS 1, IAS 1/IAS 34, IAS 1/IFRS 7 und IAS 7 enthalten.
Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.
ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.
Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.
Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der fünfundzwanzigsten in der Reihe, die Entscheidungen von November 2019 bis Juli 2020 abdeckt, behandelten Themen sind die folgenden:
Standard | Thema |
---|---|
IFRS 9 — Finanzinstrumente |
Bemessung der erwarteten Kreditverluste |
IFRS 9 — Finanzinstrumente | Bewertung von erworbenen kreditrisikobehafteten Vermögenswerten |
IFRS 9 — Finanzinstrumente |
Angabe der Auswirkungen von Änderungen des Kreditrisikos in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten, die als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet klassifiziert sind |
IFRS 9 — Finanzinstrumente IFRS 7 — Finanzinstrumente: Angaben |
Wertminderung von Forderungen aus Finanzierungsleasing |
IFRS 16 — Leasingverhältnisse | Ansatz von Leasingverhältnissen bei der Erstanwendung von IFRS 16 |
IFRS 16 — Leasingverhältnisse | Abschreibungen auf geleaste Anlagen und Rückbaukosten |
IAS 1 — Darstellung des Abschlusses | Ausweis von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie |
IAS 1 — Darstellung des Abschlusses IAS 34 — Zwischenberichterstattung |
Ausweis von kurz-/langfristigen Verbindlichkeiten in der Bilanz |
IAS 1 — Darstellung des Abschlusses IFRS 7 — Finanzinstrumente: Angaben |
Offenlegung von Finanzrisiken |
IAS 7 — Kapitalflussrechnungen | Überleitung der Nettoverschuldung |
Zugang zum vollständigen Satz von Auszügen haben Sie auf der Internetseite von ESMA. ESMA hat außerdem den Überblick über alle jemals veröffentlichten Durchsetzungsentscheidungen aktualisiert.