Übernahme verschiedener Änderungen vom Mai 2020

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02.07.2021

Die Europäische Union hat vier IASB-Verlautbarungen, die dieser im Mai 2020 herausgegeben hat, für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Änderungen sind Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Änderungen an IAS 16), Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3) und Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Änderungen an IAS 37), die alle am 14. Mai 2020 herausgegeben wurden.

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 2. Juli 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

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