IASB entscheidet, Stellungnahmefrist zu den vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19 und den Leitlinien für die Entwicklung von Angabevorschriften zu verlängern

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21.07.2021

Die Boardmitglieder des IASB haben in ihrer Sitzung am 21. Juli 2021 beschlossen, die Stellungnahmefrist für den Entwurf 'Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)' bis zum 12. Januar 2022 zu verlängern.

Der Entwurf enthält der vorgeschlagene Leitlinien für den IASB selbst für die künftige Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS sowie vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer, die sich aus der Anwendung der vorgeschlagenen Leitlinien auf diese Standards ergeben. Bei der Verlängerung der Stellungnahmefrist argumentiert der IASB mit der Einzigartigkeit der Vorschläge und den bedeutenden neuen Überlegungen im Entwurf.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Unsere Mitschriften von der entsprechenden IASB-Sitzung finden Sie hier.

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