IASB schlägt neuen IFRS mit reduzierten Angabevorschriften vor

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26.07.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf 'Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben' veröffentlicht, mit dem es qualifizierten Tochterunternehmen, die kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sind, ermöglicht werden soll, die IFRS anzuwenden, jedoch mit reduzierten Angabenvorschriften. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 31. Januar 2022 erbeten.

 

Hintergrund

Im Rahmen der Rückmeldungen zur Agendakonsultation 2015 hatten einige Stellungnehmende angemerkt, dass Tochterunternehmen, die KMU sind, für Konsolidierungszwecke Zahlen an ihr Mutterunternehmen melden, die die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der IFRS anwenden. Die Anwendung der IFRS für KMU ist für sie nicht attraktiv, da dies bedeuten würde, dass sie zwei Sätze von Rechnungslegungsinformationen führen müssten. Stattdessen würden sie weniger belastende Angabevorschriften begrüßen, da dies die Kosten reduzieren würde, ohne dass Informationen, die von den Adressaten ihrer Abschlüsse benötigt werden, wegfallen. Sie schlugen daher dem Board vor, die Entwicklung eines IFRS mit reduzierten Angabevorschriften in Betracht zu ziehen.

Der Board nahm diese Bedenken zur Kenntnis und beschloss, ein Projekt zu verfolgen, um die erforderlichen Anpassungen der Angabevorschriften des IFRS für KMU zu analysieren und möglicherweise einen IFRS mit reduzierten Angaben zu entwickeln, der es berechtigten Tochterunternehmen ermöglichen würde, grundsätzlich die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der vollen IFRS und die Angabevorschriften des IFRS für KMU mit minimalen Anpassungen dieser Angabevorschriften anzuwenden. Ein Entwurf eines solchen möglichen neuen Standards wurde heute veröffentlicht.

 

Kernvorschläge

Die Vorschläge im Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben zielen auf Unternehmen ab, die

  • (a) keine öffentliche Rechenschaftspflicht haben; und
  • (b) Tochterunternehmen eines obersten oder zwischengeschalteten Mutterunternehmens sind, das einen der Öffentlichkeit zugänglichen Konzernabschluss nach IFRS erstellt.

Die Anwendung des neuen vorgeschlagenen IFRS wäre für Tochterunternehmen, die zur Anwendung berechtigt sind (d. h. solche, die die beiden obigen Bedingungen erfüllen), optional.

Vorgeschlagene neue Angabevorschriften

Der vorgeschlagene neue Standard enthält etwa 200 Textziffern mit Angabevorschriften, die nach den einzelnen Standards aufgelistet sind. Bei der Entwicklung dieser Textziffern ging der Board von den Angabevorschriften im IFRS für KMU aus und passte diese dort an, wo sie von denen in den vollen IFRS abweichen, indem er Angabevorschriften für Themen oder Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hinzufügte, die in den vollen IFRS adressiert werden, aber im IFRS für KMU nicht enthalten sind, und indem er Angabevorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden strich, die im IFRS für KMU, aber nicht in den vollen IFRS enthalten sind.

Es gibt Ausnahmen von diesem Ansatz, die in der Grundlage für Schlussfolgerungen des neuen Standards erläutert werden. Sie beziehen sich insbesondere auf:

  • Angabeziele;
  • Investmentgesellschaften;
  • Änderungen von Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten,
  • die Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen; und
  • leistungsorientierte Verpflichtungen.

Ein Anhang zum vorgeschlagenen neuen Standard listet die Angabevorschriften in den IFRS auf, die durch die Angabevorschriften des Entwurfs ersetzt würden.

Der vorgeschlagene neue Standard enthält keine reduzierten Angabevorschriften für IFRS 17 Versicherungsverträge. Der Board argumentiert, dass einige Unternehmen, die IFRS 17 anwenden, zwar berechtigt wären, den neuen Standard anzuwenden, IFRS 17 jedoch ein Modell für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen einführt, das durch seine Angabevorschriften unterstützt wird. Wenn es mögliche Erleichterungen gäbe, so wären diese im Umfang begrenzt. Außerdem kann in den ersten Jahren der Anwendung von IFRS 17 den Interessen der Abschlussadressaten am besten mit vollständigen Angaben nach IFRS 17 gedient sein. Daher ist ein Tochterunternehmen, das den vorgeschlagenen neuen Standard anwendet und IFRS 17 anwendet, verpflichtet, die vollständigen Angabevorschriften von IFRS 17 anzuwenden.

Der Entwurf enthält reduzierte Angabevorschriften, die für ein Tochterunternehmen gelten, das seinen ersten IFRS-Abschluss erstellt und sich für die Anwendung des vorgeschlagenen neuen Standards entschieden hat. Im Entwurf werden die Stellungnehmenden ausdrücklich gefragt, ob sie damit einverstanden sind, reduzierte Angabevorschriften für IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards in den Standardentwurf aufzunehmen, anstatt die Angabevorschriften in IFRS 1 unangetastet zu lassen.

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu diesen Vorschlägen endet am 31. Januar 2022.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Im Entwurf wird vorgeschlagen, dass ein Unternehmen den neuen Standard für Berichtsperioden anwenden kann, die an oder nach einem bestimmten Datum beginnen (ca. 18-24 Monate nach Veröffentlichung), wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Ein Unternehmen würde den neuen Standard in der aktuellen Periode, aber nicht in der unmittelbar vorangegangenen Periode anwenden, jedoch würde das Unternehmen für alle im Abschluss der aktuellen Periode ausgewiesenen Beträge Vergleichsinformationen für die vorangegangene Periode zur Verfügung stellen.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

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