Juni

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Juni 2021

30.06.2021

Der IASB hat am 22. und 23. Juni 2021 per Videokonferenz getagt und sechs Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des IASB: Der Stab hat einen Bericht über die gegenwärtigen Aktivitäten des Boards gegeben. Der Board hat die folgenden Änderungen abgeschlossen: Definition von rechnungslegungsbezogene Schätzungen (IAS 8); Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (IAS 1 und IFRS-Leitliniendokument 2); auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (IFRS 16); und latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (IAS 12).

Bei zukünftigen Sitzungen soll der Board gefragt werden, ob er Projekte zum Zusammenwirken von IFRS 10 und IFRS 16 (Veräußerung eines Tochterunternehmens mit einem Leaseback) und zu zusätzlichen Leitlinien in IFRS-Leitliniendokument 2 in Bezug auf Informationen über mögliche künftige Ereignisse, die sich nicht auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ausgewirkt haben und deren Ausgang ungewiss ist, ähnlich den Vorschlägen im Entwurf zur Lageberichterstattung aufnehmen möchte.

Sechs Projekte des Boards befinden sich derzeit in der Konsultationsphase, und in den nächsten sechs Monaten sollen ein Entwurf zu Angaben durch Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht und eine Bitte um Informationsübermittlung zu den Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung in IFRS 9 veröffentlicht werden.

Versicherungsverträge — Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9: Im Mai erörterte der Board eine Bilanzierungsinkongruenz zwischen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, die zu Beginn der Vergleichsperiode bei der Umstellung auf IFRS 17 entstehen könnte, wenn finanzielle Vermögenswerte in der Vergleichsperiode ausgebucht wurden. Der Board entschied, eine eng umrissene Änderung an IFRS 17 vorzuschlagen, die es einem Unternehmen erlaubt, in der/den Vergleichsperiode(n), die bei der Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 dargestellt wird/werden, einen Klassifizierungsüberlagerungsansatz anzuwenden. Der Entwurf wird eine 60-tägige Stellungnahmefrist haben (die Treuhänder haben dem zugestimmt).

Equity-Methode — Identifizierung der Prinzipien in IAS 28:  Der Stab hat identifiziert, was seiner Meinung nach die Prinzipien in IAS 28 sind und welche Prinzipien seiner Meinung nach fehlen. Er beabsichtigt, die Analyse zu nutzen, um Anwendungsfragen zu adressieren. Es ist nicht beabsichtigt, die Prinzipien in IAS 28 zu integrieren.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der Board bestätigte Zielsetzung und Umfang des Projekts.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Board entschied, vorzuschreiben, dass, wenn ein Zähler oder ein Nenner einer Kennzahl der Definition einer von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahl entspricht, dieser Zähler oder Nenner in den Anwendungsbereich der Vorschriften in Bezug auf von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen aufgenommen werden sollte, um sicherzustellen, dass alle Zwischensummen von Erträgen und Aufwendungen, die bei der Kommunikation der Unternehmensleistung verwendet werden, in den Anwendungsbereich von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen fallen. Der Board entschied, die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschriften bezüglich von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen auf Kennzahlen, die auf Einzelposten in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung, der Bilanz oder auf Verhältniszahlen basieren, nicht in Erwägung zu ziehen.

Standardpflege und einheitliche Anwendung:

Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

Kein Boardmitglied widersprach der Veröffentlichung von zwei Agendaentscheidungen: Kosten, die für den Verkauf von Vorräten erforderlich sind (IAS 2) und Aufstellung eines Abschlusses, wenn ein Unternehmen nicht länger als fortgeführtes Unternehmen anzusehen ist (IAS 10).

Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette

Der Board entschied, ein eng umrissenes Standardsetzungsprojekt zu Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten aufzunehmen, um IAS 7 um qualitative und quantitative Angabevorschriften zu ergänzen und Hinweise auf bestehende Angabevorschriften in IFRS 7 zu geben. Die Vorschriften würden die Art der Vereinbarungen im Anwendungsbereich erläutern und keine spezifischen Definitionen enthalten.

Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig (IAS 1)

Der Board entschied, IAS 1 dahingehend zu ändern, dass, wenn das Recht auf einen Erfüllungsaufschub von mindestens zwölf Monaten von der Erfüllung von Bedingungen nach dem Berichtszeitraum abhängt, diese Bedingungen keinen Einfluss darauf haben, ob das Recht auf einen Erfüllungsaufschub am Ende des Berichtszeitraums (dem Abschlussstichtag) für die Zwecke der Klassifizierung einer Schuld als kurz- oder langfristig besteht. Es ergäben sich zusätzliche Angabevorschriften, und "langfristige Schulden, die Bedingungen unterliegen, die innerhalb eines Jahres erfüllt werden müssen" müssten in den primären Abschlussbestandteilen gesondert ausgewiesen werden. Als Konsequenz entschied der, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen aus dem Jahr 2020 um ein Jahr zu verschieben.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

DRSC beschließt Änderungen der Satzung

30.06.2021

Auf der heutigen Mitgliederversammlung des DRSC wurden Änderungen der Satzung beschlossen, die der Weiterentwicklung der Facharbeit des DRSC dienen sollen.

Zentrales Element der Satzungsänderung ist die Einrichtung eines neuen Fachausschusses „Nachhaltigkeitsberichterstattung“. Gleichzeitig sollen die bisherigen IFRS- und HGB-Fachausschüsse zusammengelegt und in einem Fachausschuss „Finanzberichterstattung“ vereint werden

Beide Fachausschüsse sind mittels eines Nominierungsverfahrens grundsätzlich neu zu besetzen. Zur Vorbereitung der Neubesetzung wurde der Nominierungsausschuss um zwei weitere Mitglieder mit besonderer Fachexpertise im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergänzt: Herrn Prof. Dr. Alexander Bassen, Universität Hamburg, und Frau Yvonne Zwick, Vorsitzende von B.A.U.M. e.V., Hamburg. Die Nominierungsverfahren für die beiden Fachausschüsse werden in der zweiten Jahreshälfte 2021 durchgeführt.

Das DRSC hat zu den Beschlüssen der Mitgliederversammlung eine entsprechende Presseerklärung veröffentlicht.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Juni

30.06.2021

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Juni 2021.

Wie bereits berichtet, waren im Juni die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen der Sitzungen des EFRAG-Boards am 9. Juni 2021, von TEG am 17. Juni 2021 und von CFSS am 16. Juni 2021.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

AFRAC-Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier zu Kryptovermögenswerten und -schulden

30.06.2021

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zu deren Disukssionspapier 'Bilanzierung von Kryptovermögenswerten (-schulden): Inhaber- und Emittentenperspektive' genommen.

AFRAC unterstützt die Initiative von EFRAG, die Bilanzierung von Kryptovermögenswerten und –schulden zu untersuchen, und hält fest, dass grundsätzlich drei Kategorien von Kryptovermögenswerten zu unterscheiden seien:

  • Finanzinstrumente basierend auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und somit als Kryptoassets zu qualifizieren;
  • digitales Zentralbankgeld (Central Bank Digital Currency, CBDC); und
  • immaterielle DLT-basierende Kryptoassets, die in den letzten Jahren entstanden sind, wie Münzen oder Token, die ein hybrides Instrument darstellen, das die wirtschaftlichen Kriterien von immateriellen Vermögenswerten, Bargeld und Finanzinstrumenten erfüllen kann.

Bei den Finanzinstrumenten basierend auf der Distributed-Ledger-Technologie und dem digitalen Zentralbankgeld sind laut AFRAC keine Änderungen erforderlich.

Die bestehenden IFRS behandelten die immateriellen DLT-basierten Kryptoassets jedoch nicht umfassend und zufriedenstellend. Einerseits spiegelten die anwendbaren Standards (z. B. IAS 2 und IAS 38) deren wirtschaftliche Merkmale nicht wider, andererseits seien die Standards, die diese Merkmale widerspiegeln könnten, nicht anwendbar, da bestimmte Definitionen und/oder Kriterien dieser Standards nicht erfüllt werden.

AFRAC schlägt daher in seiner Stellungnahme die Einführung eines neuen Standards für Investitionen in nichtfinanzielle Vermögenswerte (ausgenommen als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien) vor.

Die englischsprachige Stellungnahme können Sie hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Satzungsänderungen

30.06.2021

Das IFRS Global Office von Deloitte hat bei den Treuhändern der IFRS-Stiftung eine Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an der Satzung der Stiftung eingereicht, die die Einrichtung eines neuen Boards für Nachhaltigkeitsstandards innerhalb der Struktur der Stiftung ermöglichen würden.

Wir loben und unterstützen weiterhin die Treuhänder der IFRS-Stiftung für ihre gegenwärtigen Bemühungen, die institutionellen Regelungen der IFRS-Stiftung zur Unterstützung der Setzung von Nachhaltigkeitsberichtserstattungsstandards anzupassen, und wir ermutigen die IFRS-Stiftung, die Satzung jetzt zu ändern und die weiteren Komponenten zu antizipieren, die zur Unterstützung der Setzung von Nachhaltigkeitsberichtsstandards erforderlich sind, was die Reaktionsfähigkeit der IFRS-Stiftung erhöhen würde. Wir stimmen vielen Vorschlägen der IFRS-Stiftung zu, haben aber auch einige Bedenken in Bezug auf bestimmte Punkte:

  • Wir empfehlen, dass die Satzung die Strukturen vorsieht, die notwendig sind, um ein gemeinsames Eigentum an grundlegenden Elementen zu gewährleisten, die beiden Boards gemeinsam sein werden.
  • Wir sind nicht einverstanden mit dem Vorschlag einer einfachen Mehrheitsschwelle für die Veröffentlichung eines Entwurfs oder eines endgültigen ISSB-Standards. Wir empfehlen, die gleichen Abstimmungsschwellen wie für den IASB zu verwenden.
  • Wir sind mit der vorgeschlagenen Terminologie für den neuen Board und seine zugehörigen Standards nicht einverstanden. Wir halten es für grundlegend, dass der Begriff "Berichterstattung" sowohl im Namen des Boards als auch in seinen Standards enthalten ist.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (Juni 2021)

29.06.2021

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung am 22. und 23. Juni 2021 zusammengefasst werden. Der Podcast ist der letzte mit Hans Hoogervorst, der am 30. Juni 2021 als Vorsitzender zurücktritt. Im Podcast erzählt er von seinen zehn Jahren an der Spitze des Boards.

In dem zweiundzwanzigminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • die Aufnahme von drei Projekten mit begrenzten Umfang in das Arbeitsprogramm des Boards (Änderungen an IFRS 17 und zwei Projekte, die aus der Einreichungen an das IFRS IC resultieren);
  • Entscheidungen zum Umfang der Projekte zu primären Abschlussbestandteilen und zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten; und
  • Verabschiedung von Hans Hoogervorst (ab Minute dreizehn). 

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Detaillierte deutschsprachige Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie hier.

Reihe von Internetseminaren zum Entwurf zu Angabevorschriften — zweite Aufzeichnung verfügbar

29.06.2021

Im Mai 2021 hat die IFRS-Stiftung mit einer Reihe von Internetpräsentationen zum Entwurf ED/2021/3 'Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)' begonnen.

Eine Aufzeichnung des zweiten Internetseminars, das den vorgeschlagenen neuen Ansatz zur Entwicklung von Angabevorschriften in den IFRS näher beleuchtete und eine Diskussion über die Sichtweisen des Boards zur Vergleichbarkeit, Durchsetzbarkeit und elektronischen Berichterstattung beinhaltete, ist jetzt auf der Internetseite des IASB verfügbar.

Der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung erörtert den Weg zu globalen Nachhaltigkeitsstandards

29.06.2021

Auf einem Symposium des CFA Institute sprach heute Erkki Liikanen, Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung, über die Arbeit der Stiftung, um den Informationsbedarf von Investoren und anderen Kapitalmarktteilnehmern in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu decken.

Liikanen begann seine Rede mit einer starken Aussage:

Es gibt einen Weg zu globalen Nachhaltigkeitsstandards, wenn wir einerseits eine globale Grundlinie für nachhaltigkeitsbezogene Angaben schaffen können, um die Vergleichbarkeit für Investitionsentscheidungen zu erleichtern, und andererseits mit den Rechtskreisen zusammenarbeiten, um die Kompatibilität zwischen dieser globalen Grundlinie und ihren eigenen Initiativen sicherzustellen.

Er erläuterte dann, dass Regierungen zwar politische Rahmenbedingungen setzen können, dass es aber die Investoren sind, die den Preis für Investitionskapital danach bemessen, wie sich diese Vorgaben langfristig auf Unternehmen auswirken werden. Dies wiederum bietet den Unternehmen einen Anreiz, sich für nachhaltige Geschäftsmodelle zu entscheiden. Ob dieser Prozess reibungslos funktioniert, hängt von qualitativ hochwertigen, weltweit vergleichbaren Informationen ab, auf deren Grundlage Investoren Nachhaltigkeitsrisiken einschätzen und fundierte Entscheidungen treffen können.

Liikanen erklärte dann, dass dies die Stelle ist, an der ein auf Investoren ausgerichteter internationaler Standardsetzer wie die IFRS-Stiftung ins Spiel kommt.

Erstens ist der Ansatz der IFRS-Stiftung bei der Entwicklung globaler Standards markt- und nachfrageorientiert. Die Stiftung bietet einen Rahmen, in dem Investoren, Regulierungsbehörden, Unternehmen, Wissenschaftler und Standardsetzer aus aller Welt zusammenarbeiten und Probleme lösen können. Diese Arbeit folgt einem transparenten und inklusiven Konsultationsprozess, der sich im Laufe der Zeit entwickelt und bewährt hat.

Und zweitens kann die IFRS-Stiftung mit ihrer Erfahrung in der internationalen Standardsetzung dazu beitragen, eine Situation zu überwinden, in der viele Initiativen versuchen, die Vergleichbarkeit zu verbessern, deren Anzahl jedoch zu einer größeren Vielfalt geführt hat. Die wichtigsten Akteure in diesem Bereich, darunter TCFD, VRF und CDSB, bestätigen, dass eine Konsolidierung erforderlich ist, und haben die Vorschläge der IFRS-Stiftung zur Einrichtung eines neuen International Sustainability Standards Board innerhalb der Governance-Struktur der IFRS-Stiftung begrüßt. Liikanen erklärte:

Unser gemeinsames Ziel ist es, eine globale Grundlinie von Standards für nachhaltigkeitsbezogene Angaben einzuführen, die darauf ausgerichtet sind, den Informationsbedarf von Investoren weltweit bei der Beurteilung des Unternehmenswertes zu erfüllen. Der Unternehmenswert ist ein Schlüsselkonzept, das die erwartete kurz-, mittel- und langfristige Wertschöpfung für Investoren erfassen soll und mit der Wertschöpfung für die Gesellschaft und die Umwelt zusammenhängt.

Liikanen wendete sich dann der Frage zu, wie rechtlichspezifische und internationale Standards miteinander in Einklang gebracht werden können. Er wies darauf hin, dass der von der IOSCO und anderen befürwortete Ansatz darin bestehe, eine globale Grundlinie nachhaltigkeitsbezogener Angabestandards zu schaffen, um den Bedürfnissen der Anleger gerecht zu werden, die den Rechtskreisen als Grundlage für die Anforderungen der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt würde. Dieser Ansatz würde eine globale Vergleichbarkeit für Investoren schaffen, die es den Ländern ermöglicht, die globalen Standards mit ihren eigenen zusätzlichen Anforderungen zu kombinieren. Er schloss seine Rede mit der Feststellung:

Damit dies funktioniert, bedarf es des politischen Willens, der Kompromissbereitschaft und der Flexibilität aller Beteiligten — einschließlich der IFRS-Stiftung. Der Erfolg ist keineswegs sicher, aber wenn man globale nachhaltigkeitsbezogene Angaben für Investoren will, bietet dies einen Weg.

Den vollständigen Text von Liikanen's Rede in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IOSCO-Bericht über nachhaltigkeitsbezogene Angaben, Rede des IOSCO-Vorsitzenden

29.06.2021

Der Board der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat einen Bericht über die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben von Emittenten veröffentlicht, der die Vision und die Erwartungen von IOSCO an die Arbeit der IFRS-Stiftung im Hinblick auf eine globale Grundlinie von anlegerorientierten Nachhaltigkeitsstandards zur Verbesserung der globalen Konsistenz, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung darlegt. Darüber hinaus wurde das Manuskript einer Rede des IOSCO-Vorsitzenden Ashley Alder über die "entscheidende" globale Grundlinie der IFRS-Stiftung zur Verfügung gestellt.

Der Bericht, der von der Sustainable Finance Taskforce (STF) von IOSCO entwickelt wurde, bekräftigt die dringende Notwendigkeit, die Konsistenz, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Investoren zu verbessern. Er beschreibt das Engagement von IOSCO bei den Bemühungen der IFRS-Stiftung, einen gemeinsamen Satz globaler Nachhaltigkeitsstandards zu entwickeln, um den Bedürfnissen der Anleger gerecht zu werden und eine solide Grundlage für Länder zu schaffen, die bei der Einführung oder Umsetzung ihrer nachhaltigkeitsbezogenen Angabevorschriften zu berücksichtigen sind. Der Bericht hält fest:

IOSCO erkennt an, dass die einzelnen Länder unterschiedliche nationale Regelungen für die Übernahme, Anwendung oder anderweitige Nutzung von internationalen Standards haben. Es wird für die einzelnen Rechtskreise wichtig sein, zu überlegen, wie die gemeinsame globale Grundlage von Standards im Kontext dieser Regelungen und des weiteren rechtlichen und regulatorischen Rahmens so übernommen, angewendet oder anderweitig genutzt werden kann, dass eine konsistente, vergleichbare und zuverlässige Nachhaltigkeitsberichterstattung in allen Rechtskreisen gefördert wird.

In einer Rede bei der City Week 2021 am 23. Juni 2021 betonte der IOSCO-Vorsitzende Ashley Alder denselben Punkt:

Innerhalb von IOSCO akzeptieren wir voll und ganz, dass sich die Ansätze auf der Ebene der Rechtskreise zwangsläufig unterscheiden werden. Für die Unternehmensberichterstattung ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, dass diese nationalen Ansätze vollständig mit der entstehenden globalen Grundlinie kompatibel sind und Regelkonflikte oder Überschneidungen vermieden werden, die die Gesamtanstrengungen entwerten könnten. Wir können nicht in rechtskreisbezogenen Silos arbeiten, wenn der Klimanotstand keine nationalen Grenzen respektiert. Es ist absolut notwendig, dass wir einer Fragmentierung widerstehen, die ein reales Risiko darstellt, dessen sich alle Regulierungsbehörden sehr bewusst sind.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Darüber hinaus hat der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) eine Erklärung veröffentlicht, in der der Ansatz von IOSCO unterstützt wird (Verknüpfung auf die Internetseite von IFAC).

Stellungnahme der WPK zur CSRD bei der Europäischen Kommission eingereicht

29.06.2021

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat bei der Europäischen Kommission eine Stellungnahme zu deren Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingereicht.

Die Kernaussagen der WPK sind dieselben wie auch gegenüber dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bereits geäußert:

  • Der vorgesehene Zeitplan gestaltet sich sehr ambitioniert.
  • Internationale Rahmenwerke sollten bei der Entwicklung europäischer Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards einbezogen werden.
  • Die Prüfungspflicht zur Förderung der Verlässlichkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird begrüßt.
  • Ein Mitgliedstaatenwahlrecht zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch „unabhängige Prüfungsdienstleister“ erfordert die Schaffung eines entsprechenden regulatorischen Umfeldes.

Zugang zu englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite der WPK.

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