AFRAC-Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier zu Kryptovermögenswerten und -schulden

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30.06.2021

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zu deren Disukssionspapier 'Bilanzierung von Kryptovermögenswerten (-schulden): Inhaber- und Emittentenperspektive' genommen.

AFRAC unterstützt die Initiative von EFRAG, die Bilanzierung von Kryptovermögenswerten und –schulden zu untersuchen, und hält fest, dass grundsätzlich drei Kategorien von Kryptovermögenswerten zu unterscheiden seien:

  • Finanzinstrumente basierend auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und somit als Kryptoassets zu qualifizieren;
  • digitales Zentralbankgeld (Central Bank Digital Currency, CBDC); und
  • immaterielle DLT-basierende Kryptoassets, die in den letzten Jahren entstanden sind, wie Münzen oder Token, die ein hybrides Instrument darstellen, das die wirtschaftlichen Kriterien von immateriellen Vermögenswerten, Bargeld und Finanzinstrumenten erfüllen kann.

Bei den Finanzinstrumenten basierend auf der Distributed-Ledger-Technologie und dem digitalen Zentralbankgeld sind laut AFRAC keine Änderungen erforderlich.

Die bestehenden IFRS behandelten die immateriellen DLT-basierten Kryptoassets jedoch nicht umfassend und zufriedenstellend. Einerseits spiegelten die anwendbaren Standards (z. B. IAS 2 und IAS 38) deren wirtschaftliche Merkmale nicht wider, andererseits seien die Standards, die diese Merkmale widerspiegeln könnten, nicht anwendbar, da bestimmte Definitionen und/oder Kriterien dieser Standards nicht erfüllt werden.

AFRAC schlägt daher in seiner Stellungnahme die Einführung eines neuen Standards für Investitionen in nichtfinanzielle Vermögenswerte (ausgenommen als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien) vor.

Die englischsprachige Stellungnahme können Sie hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

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