Bekanntmachung von DRÄS 11

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02.06.2021

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 2. Juni 2021 ist der Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 11 (DRÄS 11) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Mit DRÄS 11 wird DRS 18 Latente Steuern geändert, um Anwenderfragen zu adressieren und Unklarheiten im Standard zu bereinigen. Zudem werden einige redaktionelle Änderungen am Standard vorgenommen.

Zugang zu der neuen Verlautbarung im Bundesanzeiger haben Sie hier.

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