IASB wird eng umrissene Änderung an IFRS 17 vorschlagen

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22.06.2021

Bei seiner Sitzung heute vormittag hat der IASB eine mögliche eng umrissene Änderung an IFRS 17 'Versicherungsverträge' erörtert, die vom Stab vorgestellt wurde. Der Stab hat einen optionalen Klassifizierungsüberlagerungsansatz entwickelt, der einmalige Klassifizierungsunterschiede adressieren würde, die in den Vergleichsinformationen auftreten können, die Versicherer bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ausweisen werden.

Dieser optionale Klassifizierungsüberlagerungsansatz würde:

  • auf finanzielle Vermögenswerte angewendet werden, die mit Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen verbunden sind und auf die IFRS 9 in der/den Vergleichsperiode(n) nicht angewendet wurde;
  • einem Unternehmen erlauben, diese finanziellen Vermögenswerte in der/den Vergleichsperiode(n) auf eine Art und Weise zu klassifizieren, die mit der Art und Weise übereinstimmt, wie das Unternehmen erwartet, dass diese Vermögenswerte bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 klassifiziert werden;
  • für Vergleichsperioden angewendet werden, die für IFRS 17 angepasst wurden (d. h. vom Übergangszeitpunkt bis zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 17); und
  • auf Grundlage einzelner Instrumente angewendet werden.

In der Diskussion unterstützten alle Boardmitglieder, die sich zu Wort meldeten, die Änderung. Bei der Abstimmung erklärten 13 Boardmitglieder, dass sie davon überzeugt sind, dass der Board die erforderlichen Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten hat und mit dem Abstimmungsprozess für den Entwurf beginnen sollte; 12 Boardmitglieder stimmten der Setzung einer 60-tägigen Stellungnahmefrist für den Entwurf zu; und kein Boardmitglied beabsichtigt, der Veröffentlichung des Entwurfs zu widersprechen.

Der Stab erwartet, den Entwurf bis Ende Juli veröffentlichen zu können, und strebt die Veröffentlichung einer endgültigen Änderung zum Ende des Jahres an.

Eine detaillierte Zusammenfassung der Diskussionen finden Sie in unserer Übersetzung der Mitschrift von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung.

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