Juni

Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats im Mai

04.06.2021

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Bericht von der Zusatzsitzung des IFRS-Beirats zur Verfügung, die am 11. Mai 2021 per Videokonferenz stattfand.

Neben der Begrüßung durch den Vorsitzenden und einer Ansprachen von und für den IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst war ausschließlich die kürzlich gestartete dritte Agendakonsultation Gegenstand der Diskussion.

Allgemeine Anmerkungen der Beiratsmitglieder waren:

  • Die Möglichkeit, in einigen Bereichen (z. B. digitale Finanzberichterstattung) externe Partner einzubeziehen, um einige der Kapazitätsengpässe des Boards zu mildern.
  • Die Agendakonsultation des Boards konzentriert sich auf den aktuellen Arbeitsumfang des Boards. Die Bereiche Digitalisierung, Einbindung von Interessengruppen sowie Verständlichkeit und Zugänglichkeit sind jedoch auch für den ISSB relevant. Daher können Rückmeldungen zu dieser Agendakonsultation auch wertvolle Informationen für die zukünftige Arbeit des ISSB und seine Standardsetzungsprozesse liefern.
  • Die Notwendigkeit, einen Teil der Ressourcen des Boards für die Koordinierung der Arbeit des Boards und eines neuen ISSB zu verwenden.
  •  IFRS 17 Versicherungsverträge ist mittlerweile ein recht brisantes Thema.

In Kleingruppensitzungen erörterten die Beiratsmitglieder die strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards für die Jahre 2022 bis 2026. Sie gaben Ratschläge zu den sechs Hauptaktivitäten des Boards:

  • Neue IFRS und wesentliche Änderungen an IFRS
  • Pflege und einheitliche Anwendung der IFRS
  • Der IFRS für KMU
  • Digitale Finanzberichterstattung
  • Verständlichkeit und Zugänglichkeit der Standards
  • Einbindung der Interessengruppen

Bezüglich der Kriterien zur Beurteilung der Priorität von Rechnungslegungsfragen, die in das Arbeitsprogramm des Boards aufgenommen werden könnten, merkten die Beiratsmitglieder an, dass die Kriterien in wesentliche Kriterien und nicht wesentliche Kriterien aufgeteilt werden könnten. Der Board könnte auch andere Kriterien in Betracht ziehen. Sie merkten auch an, dass es eine Menge Überschneidungen und Ähnlichkeiten zwischen den ersten vier vom Board vorgeschlagenen Kriterien gibt. Wenn es eine Regelungslücke in der aktuellen Berichterstattung gibt, sollte der Board auch die Kosten und den Nutzen abwägen, wenn die Lücke nicht geschlossen wird. Der Board sollte die Bedeutung eines Sachverhalts für eine breite Interessengruppe berücksichtigen, nicht nur für Investoren. Die Beiratsmitglieder merkten auch an, dass es hilfreich wäre, wenn der Board klarstellen würde, ob die Kriterien nur für neue Projekte oder auch für die anderen Aktivitäten des Boards gelten, einschließlich der Überprüfungen nach der Einführung.

In Bezug auf Themen der Rechnungslegung, die in das Arbeitsprogramm des Boards aufgenommen werden könnten, nannten die Beiratsmitglieder die folgenden Themen:

  • Immaterielle Vermögenswerte,
  • Kryptowährungen,
  • klimabedingte Risiken,
  • Abzinsungssätze,
  • aufgegebene Geschäftsbereiche und Veräußerungsgruppen,
  • Zuwendungen der öffentlichen Hand,
  • sonstiges Gesamtergebnis,
  • Annahme der Unternehmensfortführung.

Außerdem wurden einige weitere mögliche Projekte von einzelnen Beiratsmitgliedern genannt.

Der vollständige Bericht von der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Es gibt auch Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum Entwurf zu Mangel an Umtauschbarkeit

03.06.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/4 'Mangel an Umtauschbarkeit (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 21)' veröffentlicht.

Im Entwurf der Stellungnahme zu den IASB-Vorschlägen vom April 2021 unterstützt die EFRAG die Aufstellung von prinzipienbasierten Leitlinien zur Bestimmung einer mangelnden Umtauschbarkeit und die Absicht, keine detaillierte Methode zur Bestimmung eines geschätzten Wechselkurses vorzuschreiben. Darüber hinaus schlägt die EFRAG Verbesserungen bei den Anwendungsleitlinien vor.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 26. August 2021 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

Letzte Anmerkungen des IASB-Vorsitzenden

03.06.2021

Der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst hielt während der virtuellen Konferenz 2021 der IFRS-Stiftung eine Rede mit abschließenden Beobachtungen zu seiner 10-jährigen Amtszeit. Hoogervorst erörterte bestimmte wirtschaftliche Denkweisen, wie den Einfluss des 'Washington Consensus'. Außerdem ging er auf die Auswirkungen der großen Finanzkrise von 2008 und der Coronavirus-Pandemie auf die Wirtschaft ein sowie auf die Risiken, die die jüngsten politischen Maßnahmen für das Währungssystem haben könnten. Seinen Rückblick verquickte er mit persönlichen Erinnerungen.

Bei den während seiner Amtszeit erzielten Erfolgen des IASB ging er auf die Fortschritte ein, die bei den IFRS erzielt wurden, mit denen erheblichen Lücken im Regelwerk reduziert wurden. Insbesondere erwähnte er die Verbesserungen durch die Standards IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 17, das überarbeitete Rahmenkonzept, das Projekt zu primären Abschlussbestandteilen und die vorgeschlagene neue Fassung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung. In diesem Zusammenhang wies er auch auf die Schnittstellen zwischen der Arbeit des IASB und der Nachhaltigkeitsinitiative der Treuhänder der IFRS-Stiftung ein.

Ein wichtiges Thema war Hoogervorst auch die Konsolidierung der Anwendung und Übernahme der IFRS. Während lange Zeit die Anzahl der Rechtskreise, die IFRS anwenden, in den Vordergrund gestellt wurden, machte er auf die globale Akzeptanz der IFRS aufmerksam und die Fortschritte in großen Wirtschaftsnationen wie Japan und China. Dass die Finanzmarktkrise zu einem Auseinanderbrechen der IFRS-Gemeinschaft führen würde, sei geunkt worden, aber nicht eingetreten. In diesem Kontext erwähnte er auch die EU und ein mögliches Carve-out in Bezug auf jährliche Kohorten in IFRS 17. Er hoffe sehr stark, dass Unternehmen angeben müssen, wenn sie den potentiellen Carve-out nutzen, damit Anleger einschätzen können, ob die Abschlüsse von Versicherern international vergleichbar sind.

Abschließend bedankte sich Hoogervorst bei den Treuhändern, früheren und aktuellen Boardmitgliedern, der stellvertretenden Vorsitzenden des IASB, Sue Lloyd, den fachlichen und operativen Mitarbeitern sowie der Rechnungslegungsgemeinschaft insgesamt für alle Beiträge zum Standardsetzungsprozess.

In der Videoaufzeichnung der Rede von Hoogervorst ist auch ein kurzes Video angehängt, in dem sich Prof. Dr. Andreas Barckow, künftiger Vorsitzender des IASB für die Arbeit und Erfolge von Hoogervorst während der letzten zehn Jahre bedankt und der Hoffnung Ausdruck verleiht, dass dieser mit der Fortführung seiner Arbeit und und der Betreuung seines Erbes zufrieden sein wird.

Über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB haben sie Zugang zum Manuskript der Rede von Hoogervorst sowie zur Videoaufzeichnung.

Tagesordnung für die ASAF-Sitzung im Juni

03.06.2021

Der IASB hat eine Tagesordnung und Agendapapiere für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 28. und 29. Juni 2021 per Videokonferenz abgehalten wird.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 28. Juni 2021 (11:00h-15:00h)

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
    • Sichtweisen der ASAF-Mitglieder zum Diskussionspapier vom November 2020
  • Agendakonsultation
    • Sichtweisen der ASAF-Mitglieder zur Bitte um Informationsübermittlung vom März 2021
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung
    • Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Konsultationspapier der Treuhänders der IFRS-Stiftung und Vorschläge für gezielte Änderungen der Satzung der IFRS-Stiftung

Dienstag, 29. Juni 2021 (11:00h-15:15h)

  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
    • Sichtweisen der ASAF-Mitglieder zum Entwurf vom Januar 2021
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
    • Erwägungen in Bezug auf die erneuten Erörterungen
  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angabevorschriften auf Standardebene
    • aktueller Stand der Einbindungsbemühungen und der Feldversuche
  • Planung der Tagesordnung der nächsten ASAF-Sitzung

 

Die vollständige Tagesordnung und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Jahresbericht 2020 von EFRAG

03.06.2021

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Jahresbericht 2020 veröffentlicht.

Neben den Finanzzahlen für 2020 hebt der Bericht die Arbeit der EFRAG zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zu IFRS 17, zu den primären Abschlussbestandteilen und zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie die EFRAG-Forschungsprojekte zu Kryptovermögenswerten und -verbindlichkeiten und zu immateriellen Vermögenswerten hervor.

Der englischsprachige Bericht ist auf der Internetseite von EFRAG verfügbar.

Öffentliche Diskussionsveranstaltung des DRSC zum Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle — noch Plätze frei

02.06.2021

Am Nachmittag des 7. Juni 2021 lädt das DRSC gemeinsam mit Vertretern von EFRAG und IASB zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung zum IASB-Diskussionspapier DP/2020/2 'Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle' ein.

Das DRSC weist darauf hin, dass Anmeldungen noch bis zum 4. Juni 2021 möglich sind. Details entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Interneteseite des DRSC.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (Mai 2021)

02.06.2021

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung am 24., 26. und 27. Mai 2021 zusammengefasst werden.

In dem achtzehnminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • Entscheidungen, die im Rahmen der Projekte zu primären Abschlussbestandteilen, der zweiten umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU und Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital getroffen wurden;
  • Erörterungen über Rückmeldungen, die der Board zu den Projekten zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten und zu Leasingverbindlichkeiten erhalten hat;
  • aktueller Stand des Projekts zum dynamischen Risikomanagement; und
  • Übergang auf IFRS 17 Versicherungsverträge.

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Bekanntmachung von DRÄS 11

02.06.2021

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 2. Juni 2021 ist der Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 11 (DRÄS 11) durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Mit DRÄS 11 wird DRS 18 Latente Steuern geändert, um Anwenderfragen zu adressieren und Unklarheiten im Standard zu bereinigen. Zudem werden einige redaktionelle Änderungen am Standard vorgenommen.

Zugang zu der neuen Verlautbarung im Bundesanzeiger haben Sie hier.

EFRAG-Stellungnahme zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12

02.06.2021

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Bitte um Informationsübermittlung genommen, mit der dieser die Adressaten um Rückmeldungen gebeten hat, ob IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen' wie beabsichtigt funktionieren.

Nach umfangreichen Einbindungsaktivitäten hat EFRAG eine detaillierte Liste aller genannten Probleme erarbeitet. Die Anwender nannten 48 Sachverhalte verschiedener Größe und Verbreitung. Bei 30 Sachverhalten hielten die Anwender eine Änderung der geltenden Vorschriften für hilfreich.

Zugang zu Stellungnahme haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Anhang 1 zur Stellungnahme enthält eine Auflistung aller identifizierten Sachverhalte, Anhang 2 eine detaillierte Beschreibung derselben.

DRSC-Stellungnahme zum Entwurf eines delegierten Rechtsakts

02.06.2021

Das DRSC hat gegenüber der Europäischen Kommission Stellung zum Entwurf eines delegierten Rechtsakts in Bezug auf einen Artikel der europäischen Taxonomieverordnung genommen.

In der Stellungnahme weist das DRSC unter anderem auf die zu hohen Herausforderungen für die Unternehmen hin, die sich aus den Konkretisierungen im Entwurf des delegierten Rechtsakts ergeben.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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