März

EFRAG veröffentlicht endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 17

31.03.2021

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) gegenüber der Europäischen Kommission eine positiven Übernahmeempfehlung für IFRS 17 'Versicherungsverträge' mit einer Einschränkung ausgesprochen.

Der Board erzielte in allen Fragen Konsens, mit Ausnahme der jährlichen Kohorten, wo sieben Boardmitgliedern dafür stimmten, dass die jährlichen Kohorten die Übernahmekriterien erfüllen, sieben dagegen und zwei sich enthielten. EFRAG schreibt:

Der EFRAG-Board ist einvernehmlich zu dem Schluss gekommen, dass - abgesehen von der Vorschrift zur Anwendung jährlicher Kohorten auf intergenerational mutualisierte und Cashflow-angepasste Verträge - alle anderen Vorschriften von IFRS 17 insgesamt (i) die qualitativen Merkmale der Relevanz, Verlässlichkeit, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit erfüllen, die für die Unterstützung wirtschaftlicher Entscheidungen und die Beurteilung der Unternehmensführung erforderlich sind, keine Probleme im Hinblick auf eine vorsichtige Bilanzierung aufwerfen und nicht gegen den Grundsatz des "true and fair view" verstoßen; und (ii) dem europäischen Gemeinwohl dienen. Lediglich in Bezug auf die Anforderung, jährliche Kohorten auf intergenerational-mutualisierte und Cashflow-angepasste Verträge anzuwenden, haben die Mitglieder des EFRAG-Boards keinen Konsens erzielen können.

Die Übernahmeempfehlung kann nebst diversen unterstützenden Dokumenten über die Presseerklärung auf der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG abgerufen werden.

EFRAG hat den Bericht zum Status der Übernahme in Europa aktualisiert, um die Veröffentlichung der Übernahmeempfehlung widerzuspiegeln.

IASB verlängert praktische Erleichterung in Bezug auf Mietkonzessionen

31.03.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Änderung an IFRS 16)' herausgegeben und damit den Anwendungszeitraum der Änderung vom Mai 2020 um ein Jahr verlängert, mit der Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt wird, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist.

 

Hintergrund

Im Mai 2020 gab der IASB Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16) heraus. Mit der Verlautbarung wurde IFRS 16 Leasingverhältnisse geändert, um Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. Bei Veröffentlichung wurde diese praktische Erleichterung auf Mietkonzessionen begrenzt, bei denen eine Reduzierung der Leasingzahlungen nur Zahlungen betrifft, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig waren.

Da Leasinggeber weiterhin auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen gegenüber Leasingnehmern gewähren und die Auswirkungen der Pandemie anhaltend und erheblich sind, hat der IASB entschieden, den Zeitraum, über den die praktische Erleichterung angewendet werden kann, zu verlängern.

 

Änderungen

Mit Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Änderung an IFRS 16) wird IFRS 16 geändert, um:

  1. einem Leasingnehmer zu gestatten, die praktische Erleichterung hinsichtlich der auf die Coronavirus-Pandemie bezogenen Mietkonzessionen auf Mietkonzessionen anzuwenden, bei denen eine Verringerung der Leasingzahlungen nur Zahlungen betrifft, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 fällig waren (und nicht nur Zahlungen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig waren);
  2. einem Leasingnehmer, der die Änderung anwendet, vorzuschreiben, dies für jährliche Berichtsperioden zu tun, die am oder nach dem 1. April 2021 beginnen;
  3. einem Leasingnehmer, der die Änderung anwendet, vorzuschreiben, dass er dies rückwirkend tut, indem er den kumulierten Effekt der erstmaligen Anwendung der Änderung als Anpassung des Eröffnungsbilanzwerts der Gewinnrücklagen (bzw. eines anderen Bestandteils des Eigenkapitals) zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode erfasst, in der der Leasingnehmer die Änderung erstmals anwendet; und
  4. festzulegen, dass ein Leasingnehmer in der Berichtsperiode, in der er die Änderung erstmals anwendet, nicht verpflichtet ist, die in Textziffer 28(f) von IAS 8 geforderten Angaben zu leisten.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die Änderung tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. April 2021 beginnen (vorzeitige Anwendung gestattet, einschließlich in Abschlüssen, die zum Zeitpunkt der Herausgabe der Änderung noch nicht zur Veröffentlichung genehmigt sind).

 

Abweichende Meinungen

Die Änderung enthält auch eine gemeinsame abweichende Meinung der Boardmitglieder Nick Anderson und Zachary Gast. Diese Boardmitglieder haben gegen die Veröffentlichung der endgültigen Änderungen gestimmt und dabei angemerkt, dass die Anwendung der praktische Erleichterung, als sie ursprünglich eingeführt wurde, auf einen sehr spezifischen Zeitrahmen beschränkt war. Eine Verlängerung des Zeitraums, in dem die praktische Erleichterung verfügbar ist, wird die Vergleichbarkeit zwischen Leasingnehmern, die sie anwenden, und solchen, die dies nicht tun, weiter erschweren. Sie weisen auch darauf hin, dass die Unterstützung der Adressaten der Abschlüsse für die ursprüngliche Änderung auf der Begrenzung der praktischen Erleichterung auf einen bestimmten Zeitrahmen beruhte. Zudem heben sie hervor, dass Leasingnehmer IFRS 16 nicht mehr zum ersten Mal anwenden.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

IOSCO gründet Arbeitsgruppe zur Unterstützung der Nachhaltigkeitsinitiative der IFRS-Stiftung

31.03.2021

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat die Einrichtung einer neuen Fachexpertengruppe (Technical Expert Group, TEG) angekündigt, die unter ihrer Arbeitsgruppe für nachhaltige Finanzen (Sustainable Finance Task Force, STF) angesiedelt wird und eng mit der Nachhaltigkeitsarbeitsgruppe der IFRS-Stiftung zusammenarbeiten wird.

Die neue TEG wird die Aufgabe haben, fachliche Empfehlungen zu prüfen und zu bewerten, die sich auf die Wertschöpfung von Unternehmen konzentrieren und von der Arbeitsgruppe entwickelt werden, die kürzlich von der IFRS-Stiftung zur Vorbereitung eines möglichen internationalen Nachhaltigkeitsstandards-Boards (Sustainability Standards Board, SSB) eingerichtet wurde. Zu den Aufgaben der Arbeitsgruppe gehört auch die geplante Arbeit zur weiteren Verfeinerung des Prototyps eines klimabezogenen Angabestandards, seines Inhalts und branchenspezifischer Metriken. IOSCO ist eingeladen worden, der Arbeitsgruppe der IFRS-Stiftung als Beobachter beizutreten.

Die englischsprachige Ankündigung der neuen Arbeitsgruppe finden Sie auf der Internetseite von IOSCO.

EFRAG ernennt neue TEG-Mitglieder

31.03.2021

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Ernennung von drei neuen Mitgliedern des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) bekanntgegeben.

Bei den vier neuberufenen Mitgliedern handelt es sich um Sylvie Koppes (Niederlande), Malgorzata Matusewicz (Polen) und Pierre Phan Van Phi (Frankreich). Die Amtszeiten von Koppes und Matusewicz beginnen am 1. April 2021, die von Phan Van Phi beginnt am 1. Mai 2021.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Bericht zur Anwendung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 in der EU

31.03.2021

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen Bericht veröffentlicht, der die Anwendung der Vorschriften von IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen' durch europäische Emittenten analysiert.

Die Analyse stützt sich auf eine Überprüfung der Geschäftsberichte 2017, 2018 und 2019 einer Stichprobe europäischer Emittenten sowie auf die Erkenntnisse aus den Aufsichts- und Durchsetzungsaktivitäten europäischer Durchsetzungsbehörden zu Abschlüssen, die sich auf Geschäftsjahre zwischen 2014 und 2020 beziehen.

Der Bericht wurde dem IASB als Teil der Antwort der ESMA auf die Überprüfung nach der Einführung der drei Standards vorgelegt, die der IASB derzeit durchführt.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass die Vorschriften der Standards im Allgemeinen in den Abschlüssen der Emittenten in der Stichprobe gut angewendet wurden. ESMA ist jedoch der Ansicht, dass der Grad der Einhaltung, die Vergleichbarkeit und die Transparenz bei der Anwendung der Vorschriften verbesserungsfähig sind. Darüber hinaus stellt ESMA fest, dass einige Aspekte der IFRS verbessert werden können, um mehr Klarheit in Bereichen zu schaffen, in denen in der Praxis noch Unsicherheit besteht.

Den vollständigen Bericht in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von ESMA.

FASB und ASBJ halten ihre halbjährliche gemeinsame Sitzung ab

31.03.2021

Am 29. und 30. März 2021 fand die 29. gemeinsame Sitzung von Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) als Videokonferenz statt.

FASB und ASBJ tauschten sich über ihre jüngsten Aktivitäten einschließlich der Reaktionen auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie aus und erörterten Fachthemen, die für beide Boards von Interesse sind. Dazu gehörten diesmal Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten, Bilanzierung von Leasingverhältnissen und preisregulierte Geschäftsvorfälle.

Die nächste gemeinsame Sitzung von FASB und ASBJ soll im zweiten Halbjahr 2021 stattfinden.

Die Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des ASBJ einsehen können.

IASB stößt dritte Agendakonsultation zu seinem künftigen Arbeitsprogramm an

30.03.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute seine dritte öffentliche Konsultation angestoßen, mit der öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms eingeholt werden sollen. Stellungnahmen werden bis zum 27. September 2021 erbeten.

 

Einführung

Die Bitte um Informationsübermittlung enthält einen einleitenden Abschnitt, der die Zielsetzung der Bitte um Informationsübermittlung darlegt und beschreibt, wie die Rückmeldungen dem Board bei der Festlegung seines zukünftigen Arbeitsprogramms helfen werden. In der Einleitung wird auch der Unterschied zwischen der fünfjährlichen Überprüfung von Struktur und Effektivität der IFRS-Stiftung, die derzeit läuft und die eine Konsultation zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beinhaltet, und der Agendakonsultation des IASB erläutert. Die Agendakonsultation des IASB soll Rückmeldungen zu den Prioritäten der Aktivitäten im Rahmen der aktuellen Arbeit des Boards erbringen, während die Konsultation der Treuhänder Rückmeldungen zu einer möglichen Erweiterung der Rolle der IFRS-Stiftung erbringen soll. Der IASB arbeitet derzeit an seinem Projekt zur Lageberichterstattung und könnte mehr zu Nachhaltigkeitsaspekten tun, wenn die Interessengruppen dies wünschen, solange es einen Bezug zu Jahresabschlüssen gibt. Auch wenn es einen verbindenden Zwischenbereich gibt, sollten die Stellungnehmenden die beiden Initiativen nicht verwechseln. Da die Treuhänder der IFRS-Stiftung mit ihrer Initiative schnell vorankommen, würden ihre Entscheidungen vorliegen, bevor der Board Entscheidungen über seine zukünftige Agenda trifft.

 

Bitte um Informationsübermittlung

Die Bitte um Informationsübermittlung besteht aus drei Teilen: (1) Strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards, (2) Kriterien für die Beurteilung der Priorität von Projekten, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten, und (3) Sachverhalte der Finanzberichterstattung, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten.

Strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards

Teil eins der Bitte um Informationsübermittlung bezüglich der strategischen Ausrichtung und Ausgewogenheit hält fest, dass die Arbeit des IASB derzeit sechs Linien verfolgt:

  • Neue IFRS und wesentliche Änderungen an IFRS
  • Pflege und einheitliche Anwendung der IFRS
  • Der IFRS für KMU
  • Digitale Finanzberichterstattung und die IFRS-Taxonomie
  • Verständlichkeit und Zugänglichkeit
  • Einbindung der Interessengruppen

In diesem Teil der Bitte um Informationsübermittlung bittet der IASB die Interessengruppen um ihre Meinung dazu, ob der Board sein derzeitiges Niveau der Konzentration auf die einzelnen Arbeitsbereiche erhöhen, unverändert lassen oder verringern sollte. Und obwohl es ein wenig Spielraum für zusätzliche Arbeiten gibt, werden die Stellungnehmenden gebeten, davon auszugehen, dass das Gesamtniveau der Ressourcen des Boards im Zeitraum von 2022 bis 2026 im Wesentlichen unverändert bleiben wird.

Kriterien für die Beurteilung der Priorität von Projekten, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten

Teil zwei der Bitte um Informationsübermittlung bezüglich der Kriterien für die Beurteilung der Priorität von Projekten, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten, hält fest, dass der Board eine festgelegte Liste von sieben Kriterien verwenden wird, um die potenziellen Rechnungslegungsthemen zu beurteilen, die in sein Arbeitsprogramm zur Entwicklung neuer IFRS und wesentlicher Änderungen an IFRS aufgenommen werden könnten.  Diese sind:

  • Die Bedeutung des Sachverhalts für Anleger
  • Ob es einen Mangel in der Art und Weise gibt, wie Unternehmen die Art der Transaktion oder Aktivität in ihren Finanzberichten darstellen
  • Die Art der Unternehmen, die von dem Sachverhalt wahrscheinlich betroffen sind, einschließlich der Frage, ob der Sachverhalt in einigen Rechtskreisen häufiger auftritt als in anderen
  • Wie durchdringend oder akut der Sachverhalt für Unternehmen wahrscheinlich sein wird
  • Die Wechselwirkung des potenziellen Projekts mit anderen Projekten im Arbeitsprogramm
  • Die Komplexität und Durchführbarkeit des potenziellen Projekts und seiner Lösungen
  • Die Fähigkeit des Boards und seiner Anwender, zeitnah Fortschritte im potenziellen Projekt zu machen

Die Kriterien sind aus dem Handbuch für den Konsultationsprozess und der Agendakonsultation 2015 abgeleitet. Die relative Bedeutung eines jeden spezifischen Kriteriums wird je nach den besonderen Umständen variieren. Im Allgemeinen wird der Board potenzielle Projekte für sein Arbeitsprogramm in erster Linie danach beurteilen, ob das Projekt den Bedürfnissen der Investoren entspricht, wobei auch die Kosten für die Erstellung der Informationen berücksichtigt werden.

Sachverhalte der Finanzberichterstattung, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten

Schließlich wird in Teil drei der Bitte um Informationsübermittlung zu Sachverhalten der Finanzberichterstattung, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten, auf 22 Projekte verwiesen, die dem Board wiederholt zur Berücksichtigung ans Herz gelegt wurden. Der Board bittet um Meinung der Interessengruppen dazu, welche Priorität sie jedem der in der Bitte um Informationsübermittlung beschriebenen potenziellen Projekte einräumen würden - hoch, mittel oder niedrig - und ob sich ihre Priorisierung auf alle oder nur einige der in der Projektbeschreibung enthaltenen Aspekte bezieht. Die Stellungnehmenden werden auch ermutigt, zusätzliche Sachverhalte zu benennen, die ihrer Meinung nach in das Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2022-2026 aufgenommen werden sollten.

 

Anhänge

Aus Gründen der Lesbarkeit wurden einige der Informationen, auf die in der Bitte um Informationsübermittlung verwiesen wird, in Anhänge verlagert:

  • Anhang A enthält eine Beschreibung der aktiven Projekte im Arbeitsprogramm des Boards mit Stand März 2021
  • Anhang B enthält Beschreibungen der 22 Rechnungslegungsthemen, die dem Board häufig zur möglichen Aufnahme in sein Arbeitsprogramm vorgeschlagen wurden
  • Anhang C enthält Beschreibungen zusätzlicher Rechnungslegungsthemen, die dem Board nur von einer kleinen Anzahl von Interessengruppen vorgeschlagen wurden

 

Stellungnahmefrist und nächste Schritte

Die Interessengruppen sind eingeladen, bis zum 27. September 2021 Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlungen einzureichen. Der Board wird die Rückmeldungen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 erörtern und im ersten Quartal 2022 eine Zusammenfassung der Rückmeldungen veröffentlichen, in der auch das Arbeitsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 beschrieben werden wird.

 

Weiterführende Informationen

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

Neue Besetzung des EFRAG-Boards bekanntgegeben

30.03.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat fünf neue Berufungen in den EFRAG-Board sowie eine neue Ernennung des EFRAG-Vizepräsidenten bekanntgegeben. Besonders erfreulich ist die Berufung von zwei weiteren Deutschen in den Board.

Die neuen Boardmitglieder sind:

  • Olivier Scherer (Wirtschaftsprüfer, Frankreich)
  • Michael Fechner (Unternehmensvertreter, Deutschland)
  • Roman Sauer (Versicherungen, Deutschland)
  • Serge Pattyn (Analyst, Belgien)
  • Gerhard Prachner (Standardsetzer, Österreich)

Serge Pattyn wurde außerdem zum neuen EFRAG-Vizepräsidenten ernannt.

Die neuen Mitglieder treten ihre dreijährigen Amtszeiten zum 1. Mai 2021 an. Sie ersetzen Hans Buysse (bisheriger EFRAG-Vizepräsident), Luca Cencio​​​ni, Benoit Jaspar, Claes Norberg, Laurence Rivat und Mark Vaessen.

Eine Presseerklärung zu den Berufungen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

IFRS-Stiftung sucht neue Treuhänder

29.03.2021

Die IFRS-Stiftung gibt bekannt, dass sie um Bewerbungen für die Rolle des Treuhänders bittet.

Die IFRS-Stiftung sucht zwei Treuhänder: einen aus Nord- und Südamerika und einen aus dem asiatisch-pazifischen Raum. Zu den Aufgaben der Treuhänder gehören die Aufsicht über die Organisation im öffentlichen Interesse, ihre strategische Ausrichtung, die Ernennungen in den Board, in das IFRS Interpretations Committee und in den IFRS-Beirat sowie die Sicherstellung der Finanzierung der Organisation und die Genehmigung des Budgets. Die Rollenbeschreibung vermerkt:

Qualifizierte Kandidaten sollten über Erfahrungen auf höchster Ebene in einer Organisation mit Interesse an Rechnungslegungsstandards verfügen. Sie sollten ein klares Bekenntnis zum Gemeinwohl, zur Arbeit der Stiftung und zum Board als qualitativ hochwertigem, globalen Standardsetzer zeigen. Sie sollten finanziell kompetent und in der Lage sein, die Zeitverpflichtung einzuhalten, die unter anderem mindestens drei dreitägige Sitzungen pro Jahr umfasst. Die Treuhänder sollten die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Übernahme und Anwendung qualitativ hochwertiger, globaler Rechnungslegungsstandards, die für die Anwendung auf den weltweiten Kapitalmärkten und von anderen Nutzern entwickelt wurden, sowie relevante aktuelle Fragen wie die Auswirkungen neuer Technologien auf die Unternehmensberichterstattung, die Entwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung und Veränderungen der Anforderungen von Investoren und Märkten verstehen und sensibel damit umgehen können. Die Treuhänder sind sich des zunehmenden Fokus auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Großunternehmen bewusst und würden Bewerbungen von Kandidaten mit Kenntnissen und Interesse an der Nachhaltigkeitsberichterstattung begrüßen.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (März 2021)

29.03.2021

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Ergänzungssitzung am 10. März und bei der regulären IASB-Sitzung am 23. und 24. März zusammengefasst werden.

In dem vierzehnminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • Verlängerungen der Stellungnahmefristen für drei der laufenden Konsultationen des Boards
  • Projekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Projekt zu primären Abschlussbestandteilen
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Forschungsprojekt zur Equity-Methode

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Detaillierte deutschsprachige Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie hier: 10. März 2021 und 23. und 24. März 2021.

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