AFRAC-Entwurf

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08.03.2021

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer neuen Stellungnahme herausgegeben.

Im Entwurf der AFRAC-Stellungnahme 39 Zur Änderung von UGB-Abschlüssen und Lageberichten werden die Änderung einschließlich Fehlerkorrektur von aufgestellten unternehmensrechtlichen Jahres- und Konzernabschlüssen sowie (Konzern-)Lageberichten behandelt. Die Stellungnahme richtet sich an alle mit der Aufstellung und Feststellung von UGB-Abschlüssen befassten Gremien einschließlich der Geschäftsleitung von Einzelunternehmen.

Bei der Änderung eines bereits aufgestellten Abschlusses ist zu unterscheiden, ob eine zulässige Bilanzierung durch eine andere zulässige Bilanzierung ersetzt wird (Bilanzänderung bei einem fehlerfreien Abschluss, siehe Abschnitt 3 der Stellungnahme) oder eine unzulässige Bilanzierung durch eine zulässige Bilanzierung ersetzt bzw. ein Fehler korrigiert wird (Bilanzberichtigung bei einem fehlerhaften Abschluss, siehe Abschnitt 4 der Stellungnahme).

Stellungnahmen werden bis zum 9. April 2021 erbeten. Zugang zum Entwurf auf der Internetseite von AFRAC haben Sie hier.

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