IASB stößt dritte Agendakonsultation zu seinem künftigen Arbeitsprogramm an
30.03.2021
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute seine dritte öffentliche Konsultation angestoßen, mit der öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms eingeholt werden sollen. Stellungnahmen werden bis zum 27. September 2021 erbeten.
Einführung
Die Bitte um Informationsübermittlung enthält einen einleitenden Abschnitt, der die Zielsetzung der Bitte um Informationsübermittlung darlegt und beschreibt, wie die Rückmeldungen dem Board bei der Festlegung seines zukünftigen Arbeitsprogramms helfen werden. In der Einleitung wird auch der Unterschied zwischen der fünfjährlichen Überprüfung von Struktur und Effektivität der IFRS-Stiftung, die derzeit läuft und die eine Konsultation zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beinhaltet, und der Agendakonsultation des IASB erläutert. Die Agendakonsultation des IASB soll Rückmeldungen zu den Prioritäten der Aktivitäten im Rahmen der aktuellen Arbeit des Boards erbringen, während die Konsultation der Treuhänder Rückmeldungen zu einer möglichen Erweiterung der Rolle der IFRS-Stiftung erbringen soll. Der IASB arbeitet derzeit an seinem Projekt zur Lageberichterstattung und könnte mehr zu Nachhaltigkeitsaspekten tun, wenn die Interessengruppen dies wünschen, solange es einen Bezug zu Jahresabschlüssen gibt. Auch wenn es einen verbindenden Zwischenbereich gibt, sollten die Stellungnehmenden die beiden Initiativen nicht verwechseln. Da die Treuhänder der IFRS-Stiftung mit ihrer Initiative schnell vorankommen, würden ihre Entscheidungen vorliegen, bevor der Board Entscheidungen über seine zukünftige Agenda trifft.
Bitte um Informationsübermittlung
Die Bitte um Informationsübermittlung besteht aus drei Teilen: (1) Strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards, (2) Kriterien für die Beurteilung der Priorität von Projekten, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten, und (3) Sachverhalte der Finanzberichterstattung, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten.
Strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards
Teil eins der Bitte um Informationsübermittlung bezüglich der strategischen Ausrichtung und Ausgewogenheit hält fest, dass die Arbeit des IASB derzeit sechs Linien verfolgt:
- Neue IFRS und wesentliche Änderungen an IFRS
- Pflege und einheitliche Anwendung der IFRS
- Der IFRS für KMU
- Digitale Finanzberichterstattung und die IFRS-Taxonomie
- Verständlichkeit und Zugänglichkeit
- Einbindung der Interessengruppen
In diesem Teil der Bitte um Informationsübermittlung bittet der IASB die Interessengruppen um ihre Meinung dazu, ob der Board sein derzeitiges Niveau der Konzentration auf die einzelnen Arbeitsbereiche erhöhen, unverändert lassen oder verringern sollte. Und obwohl es ein wenig Spielraum für zusätzliche Arbeiten gibt, werden die Stellungnehmenden gebeten, davon auszugehen, dass das Gesamtniveau der Ressourcen des Boards im Zeitraum von 2022 bis 2026 im Wesentlichen unverändert bleiben wird.
Kriterien für die Beurteilung der Priorität von Projekten, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten
Teil zwei der Bitte um Informationsübermittlung bezüglich der Kriterien für die Beurteilung der Priorität von Projekten, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten, hält fest, dass der Board eine festgelegte Liste von sieben Kriterien verwenden wird, um die potenziellen Rechnungslegungsthemen zu beurteilen, die in sein Arbeitsprogramm zur Entwicklung neuer IFRS und wesentlicher Änderungen an IFRS aufgenommen werden könnten. Diese sind:
- Die Bedeutung des Sachverhalts für Anleger
- Ob es einen Mangel in der Art und Weise gibt, wie Unternehmen die Art der Transaktion oder Aktivität in ihren Finanzberichten darstellen
- Die Art der Unternehmen, die von dem Sachverhalt wahrscheinlich betroffen sind, einschließlich der Frage, ob der Sachverhalt in einigen Rechtskreisen häufiger auftritt als in anderen
- Wie durchdringend oder akut der Sachverhalt für Unternehmen wahrscheinlich sein wird
- Die Wechselwirkung des potenziellen Projekts mit anderen Projekten im Arbeitsprogramm
- Die Komplexität und Durchführbarkeit des potenziellen Projekts und seiner Lösungen
- Die Fähigkeit des Boards und seiner Anwender, zeitnah Fortschritte im potenziellen Projekt zu machen
Die Kriterien sind aus dem Handbuch für den Konsultationsprozess und der Agendakonsultation 2015 abgeleitet. Die relative Bedeutung eines jeden spezifischen Kriteriums wird je nach den besonderen Umständen variieren. Im Allgemeinen wird der Board potenzielle Projekte für sein Arbeitsprogramm in erster Linie danach beurteilen, ob das Projekt den Bedürfnissen der Investoren entspricht, wobei auch die Kosten für die Erstellung der Informationen berücksichtigt werden.
Sachverhalte der Finanzberichterstattung, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten
Schließlich wird in Teil drei der Bitte um Informationsübermittlung zu Sachverhalten der Finanzberichterstattung, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten, auf 22 Projekte verwiesen, die dem Board wiederholt zur Berücksichtigung ans Herz gelegt wurden. Der Board bittet um Meinung der Interessengruppen dazu, welche Priorität sie jedem der in der Bitte um Informationsübermittlung beschriebenen potenziellen Projekte einräumen würden - hoch, mittel oder niedrig - und ob sich ihre Priorisierung auf alle oder nur einige der in der Projektbeschreibung enthaltenen Aspekte bezieht. Die Stellungnehmenden werden auch ermutigt, zusätzliche Sachverhalte zu benennen, die ihrer Meinung nach in das Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2022-2026 aufgenommen werden sollten.
Anhänge
Aus Gründen der Lesbarkeit wurden einige der Informationen, auf die in der Bitte um Informationsübermittlung verwiesen wird, in Anhänge verlagert:
- Anhang A enthält eine Beschreibung der aktiven Projekte im Arbeitsprogramm des Boards mit Stand März 2021
- Anhang B enthält Beschreibungen der 22 Rechnungslegungsthemen, die dem Board häufig zur möglichen Aufnahme in sein Arbeitsprogramm vorgeschlagen wurden
- Anhang C enthält Beschreibungen zusätzlicher Rechnungslegungsthemen, die dem Board nur von einer kleinen Anzahl von Interessengruppen vorgeschlagen wurden
Stellungnahmefrist und nächste Schritte
Die Interessengruppen sind eingeladen, bis zum 27. September 2021 Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlungen einzureichen. Der Board wird die Rückmeldungen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 erörtern und im ersten Quartal 2022 eine Zusammenfassung der Rückmeldungen veröffentlichen, in der auch das Arbeitsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 beschrieben werden wird.
Weiterführende Informationen
Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:
- Presseerklärung auf der Internetseite des IASB
- Zugang zur Bitte um Informationsübermittlung auf der Internetseite des IASB
- Investor Perspective-Artikel zur Agendakonsultation auf der Internetseite des IASB
- Video mit einem Überblick über die Agendakonsultation (vier Minuten, Verknüpfung auf die Internetseite des IASB)
- Video zur strategischen Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards (drei Minuten, Verknüpfung auf die Internetseite des IASB)
- Video zu Sachverhalten der Finanzberichterstattung, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten (zwei Minuten, Verknüpfung auf die Internetseite des IASB)
- IFRS in Focus-Newsletter mit einer englischsprachigen Erläuterung der verschiedenen Aspekte der Agendakonsultation
- Unsere IAS Plus-Projektseite zur Agendakonsultation 2020