DRSC-Stellungnahme zum ESAP

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04.03.2021

Der Verwaltungsrat des DRSC hat Stellung zur Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunkts (European Single Access Point, ESAP) genommen.

Das DRSC misst einem gemeinsamen Zugangspunkt für Unternehmensdaten eine zentrale Bedeutung zu. Der Verwaltungsrat des DRSC empfiehlt in einem Schreiben an die Kommission

  • so weit wie möglich nationale Datenquellen zu nutzen und nationale Daten besser in den Gesamtansatz der EU einzubeziehen,
  • keine zusätzlichen Berichtsanforderungen einzuführen und einem “file only once”-Prinzip zu folgen,
  • den praktischen Herausforderungen durch eine gestaffelte Einführung von elektronischen Meldepflichten Rechnung zu tragen.

Für ratsam hält der Verwaltungsrat, mit den jeweils aktuell verwendeten Formaten und Initiativen wie ESEF zu beginnen. Andere Informationen sollten erst dann elektronisch hinterlegt werden, wenn es eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt. Hinsichtlich der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von unternehmensbezogenen ESG-Daten im ESAP räumt der Verwaltungsrat ein, dass aufgrund der spezifischen Offenlegungsanforderungen des Finanzsektors eine besondere Dringlichkeit besteht. In diesem Zusammenhang sollte ein pragmatischer Ansatz für die zeitnahe Bereitstellung solcher ESG-Daten im ESAP im Mittelpunkt der Überlegungen der Europäischen Kommission stehen.

Das allgemeine Anschreiben und die Antworten des DRSC auf ausgewählte Aspekte des Konsultationsfragebogens sind auf der Internetseite des DRSC verfügbar.

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