DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 16 in Bezug auf Sale-and-leaseback-Transaktionen

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20.03.2021

Das DRSC hat gegenüber dem IASB zu dessen im November 2020 veröffentlichten Entwurf ED/2020/4 'Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' Stellung genommen.

Die vom IASB vorgeschlagenen Regelungen werden durch das DRSC nicht unterstützt. Stattdessen wird es als sinnvoller erachtet, dieses Thema im Rahmen der ausstehenden Überprüfung nach der Einführung von IFRS 16 zu erörtern.

Sollte aufgrund der unvollständigen Regelungen des Standards und der festgestellten Abweichungen in der Praxis jedoch bereits vor der Überprüfung nach der Einführung eine (ggf. auch nur kurzfristige) Lösungsmöglichkeit durch den IASB vorgesehen werden, so sollte diese deutlich einfacher als die Vorschläge im Entwurf ausfallen.

Als Alternative spricht sich das DRSC in der Stellungnahme für die Abgrenzung des auf den zurückbehaltenen Anteil am Nutzungsrecht entfallenden Gewinns über die erwartete Laufzeit des Leaseback-Vertrags aus.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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