EFRAG veröffentlicht endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 17

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31.03.2021

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) gegenüber der Europäischen Kommission eine positiven Übernahmeempfehlung für IFRS 17 'Versicherungsverträge' mit einer Einschränkung ausgesprochen.

Der Board erzielte in allen Fragen Konsens, mit Ausnahme der jährlichen Kohorten, wo sieben Boardmitgliedern dafür stimmten, dass die jährlichen Kohorten die Übernahmekriterien erfüllen, sieben dagegen und zwei sich enthielten. EFRAG schreibt:

Der EFRAG-Board ist einvernehmlich zu dem Schluss gekommen, dass - abgesehen von der Vorschrift zur Anwendung jährlicher Kohorten auf intergenerational mutualisierte und Cashflow-angepasste Verträge - alle anderen Vorschriften von IFRS 17 insgesamt (i) die qualitativen Merkmale der Relevanz, Verlässlichkeit, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit erfüllen, die für die Unterstützung wirtschaftlicher Entscheidungen und die Beurteilung der Unternehmensführung erforderlich sind, keine Probleme im Hinblick auf eine vorsichtige Bilanzierung aufwerfen und nicht gegen den Grundsatz des "true and fair view" verstoßen; und (ii) dem europäischen Gemeinwohl dienen. Lediglich in Bezug auf die Anforderung, jährliche Kohorten auf intergenerational-mutualisierte und Cashflow-angepasste Verträge anzuwenden, haben die Mitglieder des EFRAG-Boards keinen Konsens erzielen können.

Die Übernahmeempfehlung kann nebst diversen unterstützenden Dokumenten über die Presseerklärung auf der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG abgerufen werden.

EFRAG hat den Bericht zum Status der Übernahme in Europa aktualisiert, um die Veröffentlichung der Übernahmeempfehlung widerzuspiegeln.

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