Keine ESEF-Verschiebung in Deutschland

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15.03.2021

Deutschland wird die Option zur Verschiebung des neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformats (European Single Electronic Format, ESEF) nicht in Anspruch nehmen.

Damit bleibt es dabei, dass Inlandsemittenten in Deutschland die ESEF-Regelungen auf Geschäftsjahre anzuwenden haben, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen.

Eine Übersicht aller EU-Mitgliedstaaten, die die Option zur ESEF-Verschiebung in Anspruch genommen haben, ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission veröffentlicht.

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