Bericht zur Anwendung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 in der EU

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31.03.2021

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen Bericht veröffentlicht, der die Anwendung der Vorschriften von IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen' durch europäische Emittenten analysiert.

Die Analyse stützt sich auf eine Überprüfung der Geschäftsberichte 2017, 2018 und 2019 einer Stichprobe europäischer Emittenten sowie auf die Erkenntnisse aus den Aufsichts- und Durchsetzungsaktivitäten europäischer Durchsetzungsbehörden zu Abschlüssen, die sich auf Geschäftsjahre zwischen 2014 und 2020 beziehen.

Der Bericht wurde dem IASB als Teil der Antwort der ESMA auf die Überprüfung nach der Einführung der drei Standards vorgelegt, die der IASB derzeit durchführt.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass die Vorschriften der Standards im Allgemeinen in den Abschlüssen der Emittenten in der Stichprobe gut angewendet wurden. ESMA ist jedoch der Ansicht, dass der Grad der Einhaltung, die Vergleichbarkeit und die Transparenz bei der Anwendung der Vorschriften verbesserungsfähig sind. Darüber hinaus stellt ESMA fest, dass einige Aspekte der IFRS verbessert werden können, um mehr Klarheit in Bereichen zu schaffen, in denen in der Praxis noch Unsicherheit besteht.

Den vollständigen Bericht in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von ESMA.

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