Mitschriften von der IASB-Sitzung im März 2021

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24.03.2021

Der IASB hat am 23. und 24. März 2021 per Videokonferenz getagt und sieben Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Arbeitsprogramm: Dies ist eine regelmäßige Unterrichtung des Boards. Der Board entschied, die Stellungnahmefrist für den Entwurf Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden aufgrund der anhaltenden Herausforderungen durch die Pandemie und die Menge der zur Stellungnahme herausgegebenen Konsultationsdokumente um 30 Tage zu verlängern. Er beschloss auch längere Stellungnahmefristen für zwei Dokumente, die in Kürze veröffentlicht werden sollen — Entwurf zur gezielten Überprüfung von Angaben auf Standardebene 270 Tage anstatt der vorgeschlagenen 180 Tage und Bitte um Informationübermittlung im Zusammenhang mit der Agendakonsultation statt 120 Tage 180 Tage.

Lageberichterstattung: Der Board entschied, dass die Stellungnahmefrist für den anstehenden Entwurf zur Überarbeitung des Leitliniendokuments 1 Lageberichterstattung so gesetzt werden sollte, dass Überschneidungen mit anderen Projekten und (möglicherweise) eine gleichzeitige Veröffentlichung mit der Konsultation des Trustees zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vermieden werden.

Bilanzierung nach der Equity-MethodeDer Stab informierte den Board über den aktuellen Stand des Forschungsprojekts zur Equity-Methode. Der Stab hat aus verschiedenen Quellen 71 Anwendungsfragen zur Prüfung zusammengestellt. Unter Berücksichtigung des vom Board im Oktober 2020 beschlossenen Projektumfangs beabsichtigt der Stab, nur solche Fragen zu berücksichtigen, die ohne eine grundlegende Überarbeitung von IAS 28 oder Änderung anderer Standards gelöst werden können. Der Stab ist der Ansicht, dass Sachverhalte, die diese Kriterien nicht erfüllen, in diesem Projekt nicht berücksichtigt werden sollten und dass Sachverhalte entfernt werden sollten, wenn sie nicht wichtig sind oder die einheitliche Anwendung von IAS 28 nicht beeinträchtigen. Der Boardmitglieder schlugen vor, die Kriterien als Leitlinien zu verwenden und nicht strikt anzuwenden.

Wertminderung von Geschäfts- oder FirmenwertenIm März 2020 veröffentlichte der Board das Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung. Während der Stellungnahmefrist nahmen die Mitglieder des Boards und der Stab an 94 Treffen mit externen Parteien teil, erhielten Rückmeldungen von den beratenden Gremien des IASB, zeichneten zwei Internetseminare auf, führten Feldarbeit durch und erhielten 193 Stellungnahmen. Der hat auf dieser Sitzung eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Diskussionspapier erörtert, aber es wurden keine Entscheidungen getroffen.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Der Board erörterte das neueste IFRIC Update. Es wurden keine Entscheidungen getroffen.

Primäre AbschlussbestandteileDer Board erörterte detaillierte Rückmeldungen zu drei Themen: Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung - Betriebsgewinn; Umfang der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen; und Kapitalflussrechnung. Der Board entschied, mit der Vorschrift fortzufahren, dass alle Unternehmen eine Zwischensumme für das Betriebsergebnis ausweisen müssen. Die operative Kategorie würde volatile und ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen aus der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens beinhalten. Der Board entschied auch, mit dem Vorschlag fortzufahren, Informationen über Kennzahlen, die der Definition der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen entsprechen, in den Abschluss aufzunehmen und mögliche Ansätze zu untersuchen, um den Umfang der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen zu erweitern, um andere Kennzahlen als Zwischensummen von Erträgen und Aufwendungen einzubeziehen. Schließlich entschied der Board, mit den begrenzten Vorschlägen des Entwurfs in Bezug auf Kapitalflüsse fortzufahren und keine Ergänzungen zum Umfang der Arbeiten vorzunehmen.

IFRS für KMU: Der Board entschied, das Projekt aus dem Forschungsprogramm in das Standardsetzungsprogramm zu überführen und dabei die Angleichung an die IFRS als Ausgangspunkt zu betrachten und die Prinzipien der Relevanz für KMU, der Einfachheit und der getreuen Darstellung bei der Entscheidung, ob und wie diese Angleichung erfolgen soll, anzuwenden. Der nächste Schritt sollte ein Entwurf sein.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

Zugehörige Themen

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