Dritter fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen der Coronavirussituation auf die Rechnungslegung aktualisiert

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01.03.2021

Anfang April 2020 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen dritten fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus auf Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht. Dieser wurde nun erneut um weitere Fragen und Antworten ergänzt, die vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie in den Fokus rücken.

Die neu aufgenommenen Fragen betreffen die Aktivierung von bestimmten Coronahilfen in HGB- und IFRS-Abschlüssen zum den 31. Dezember 2020, die handelsbilanzielle Abbildung von Mietzugeständnissen auf Seiten des Mieters sowie die Vereinbarkeit der Beantragung von Corona-Überbrückungshilfen mit einer Tätigkeit als Abschlussprüfer für das betreffende Unternehmen.

Die ergänzten Fragen sind in dem neuen Dokument (Verknüpfung auf die Internetseite des IDW) entsprechend gekennzeichnet.

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