IASB gewährt Einblicke in die bevorstehende Agendakonsultation

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09.03.2021

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) hält gegenwärtig virtuell seine Frühjahrssitzung ab. Im Rahmen eines Beitrags heute gab der IASB Einblicke in die kommende Bitte um Informationsübermittlung zu seiner dritten Agendakonsultation und fragte die Teilnehmer nach Einbindungsvorschlägen und -ideen.

Die Bitte um Informationsübermittlung wird voraussichtlich Ende März 2021 veröffentlicht, wobei die Erörterungen des Boards in der zweiten Jahreshälfte 2021 stattfinden sollen und ein endgültiges Arbeitsprogramm in der ersten Jahreshälfte 2022 veröffentlicht werden soll. Dies wird es dem neuen Boardvorsitzenden ermöglichen, an der Festlegung der Prioritäten des Boards für die Jahre 2022-2026 beteiligt zu sein.

Als einen der ersten Punkte der Präsentation erläuterte der IASB die Verbindung und Unterscheidung zwischen der aktuellen Initiative der IFRS-Stiftung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Agendakonsultation des IASB. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist derzeit ein sehr aktuelles Thema, und die Konsultationsteilnehmer sind sich möglicherweise nicht im Klaren darüber, was an welcher Stelle behandelt werden soll. Der IASB arbeitet derzeit an seinem Projekt zur Lageberichterstattung und könnte mehr zu Nachhaltigkeitsaspekten unternehmen, wenn die Interessengruppen dies wünschen, solange dies mit dem Jahresabschluss verbunden ist. Die IFRS-Stiftung beabsichtigt, einen Board für Nachhaltigkeitsstandards einzurichten, der sich mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung als solcher befassen würde. Auch wenn es einen verbindenden Zwischenbereich gibt, sollten die Stellungnehmenden die beiden Initiativen nicht verwechseln. Da die Treuhänder der IFRS-Stiftung ihre Initiative schnell vorantreiben, würden ihre Entscheidungen vorliegen, bevor der Board Entscheidungen über seine zukünftige Agenda trifft.

Der Vortragende erklärte dann, dass die Bitte um Informationsübermittlung aus drei Teilen bestehen wird: (1) Strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des Boards, (2) Kriterien für die Beurteilung, welche Projekte in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden sollen, und (3) Priorität von Rechnungslegungsapekten. Der IASB bittet die Stellungnehmenden, sich zunächst mit den Teilen eins und zwei zu befassen und nicht sofort zu Teil drei zu springen.

Teil eins der Bitte um Informationsübermittlung bezüglich der strategischen Ausrichtung und Ausgewogenheit hält fest, dass die Arbeit des IASB derzeit sechs Linien verfolgt:

  • Neue IFRS und wesentliche Änderungen an IFRS
  • Pflege und einheitliche Anwendung der IFRS
  • Digitale Finanzberichterstattung
  • Der IFRS für KMU
  • Einbindung der Interessengruppen
  • Verständlichkeit und Zugänglichkeit

In diesem Teil der Bitte um Informationsübermittlung bittet der IASB die Interessengruppen um ihre Meinung dazu, ob der Board sein derzeitiges Niveau der Konzentration auf die einzelnen Arbeitsbereiche erhöhen, unverändert lassen oder verringern sollte. Und obwohl es ein wenig Spielraum für zusätzliche Arbeiten gibt, werden die Stellungnehmenden gebeten, davon auszugehen, dass das Gesamtniveau der Ressourcen des Boards im Zeitraum von 2022 bis 2026 im Wesentlichen unverändert bleiben wird.

Teil zwei der Bitte um Informationsübermittlung bezüglich der Kriterien zur Beurteilung, welche Projekte in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden sollen, hält fest, dass der Board eine festgelegte Liste von sieben Kriterien verwenden wird, um die potenziellen Rechnungslegungsthemen zu beurteilen, die in sein Arbeitsprogramm zur Entwicklung neuer IFRS und wesentlicher Änderungen an IFRS aufgenommen werden könnten. Die Kriterien sind aus dem Handbuch für den Konsultationsprozess und der Agendakonsultation 2015 abgeleitet. Die relative Bedeutung eines jeden spezifischen Kriteriums wird je nach den besonderen Umständen variieren. Im Allgemeinen wird der Board potenzielle Projekte für sein Arbeitsprogramm in erster Linie danach beurteilen, ob das Projekt den Bedürfnissen der Investoren entspricht, wobei auch die Kosten für die Erstellung der Informationen berücksichtigt werden.

Schließlich werden in Teil drei der Bitte um Informationsübermittlung bezüglich der Priorität von Themen der Finanzberichterstattung 22 Projekte beschrieben. Der Board wird die Meinung der Interessengruppen dazu einholen, welche Priorität sie jedem der in der Bitte um Informationsübermittlung beschriebenen potenziellen Projekte einräumen würden - hoch, mittel oder niedrig - und ob sich ihre Priorisierung auf alle oder nur einige der in der Projektbeschreibung enthaltenen Aspekte bezieht.

Die Interessengruppen werden die Möglichkeit haben, Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung durch Stellungnahmen, eine Online-Umfrage, Einbindungsveranstaltungen und Sitzungen von Beratungsgruppen zu geben. Die Standardsetzer, die an dem IFASS-Treffen teilnahmen, wurden insbesondere gebeten, ihre Gedanken zu möglichen zusätzlichen Einbindungsaktivitäten mitzuteilen. Die Anmerkungen umfassten folgende: 

  • Es werden derzeit viele Konsultationen durchgeführt. Die Interessengruppen könnten sich überlegen, welche Ressourcen sie haben und wie sie diese einsetzen.
  • Die Prioritäten haben sich während der Coronavirus-Pandemie geändert, und die Pandemie könnte die Sichtweise der Interessengruppen auf die Themen verändert haben.
  • Der IASB könnte in Erwägung ziehen, zusätzliche Ressourcen bereitzustellen, um auf geänderte Reaktionen der Interessengruppen auf die Bitte um Informationsübermittlung reagieren zu können.
  • Die derzeitige virtuelle Umgebung könnte zusätzliche Möglichkeiten bieten, an Einbindungsaktivitäten teilzunehmen, auch an Einbindungsveranstaltungen anderer Standardsetzer.
  • Einbindungsveranstaltungen des IASB sollten, wenn möglich, in der Landessprache abgehalten werden.
  • Der IASB sollte bei der Auswahl der Teilnehmer für Einbindungsveranstaltungen mit lokalen IFASS-Mitgliedern zusammenarbeiten.

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