IASB beschließt, die praktische Erleichterung in Bezug auf Mietkonzessionen zu verlängern

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10.03.2021

In einer Ergänzungssitzung heute mittag hat der IASB die Rückmeldungen zum Entwurf 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' erörtert und entschieden, den Anwendungszeitraum der Änderung vom Mai 2020 um ein Jahr zu verlängern, mit der Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt wird, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist.

Der Stab präsentierte während der Sitzung eine Analyse der eingegangenen Rückmeldungen, die zeigte, dass fast alle Stellungnehmenden die Vorschläge des Boards im Entwurf unterstützten. Der Stab empfahl als Ergebnis seiner Analyse der Rückmeldungen lediglich einen zusätzlichen erläuternden Absatz zu den Übergangsbestimmungen.

Die wichtigsten Punkte, die in der Diskussion des Boards angesprochen wurden, waren die Tatsache, dass IFRS 16 kein neuer Standard mehr ist, so dass die Unternehmen in der Lage sein sollten, die Vorschriften zu erfüllen; die Pandemie dauert noch an; es gibt Unterschiede im Ausmaß und in der allgemeinen Situation im Zusammenhang mit der Pandemie auf der ganzen Welt; es gibt einen Unterschied zwischen der öffentlichen Gesundheit und der Wirtschaft; der Mangel an Vergleichbarkeit würde fortbestehen; die Festlegung eines Enddatums für die praktische Erleichterung wird immer willkürlich sein; muss es überhaupt ein Enddatum geben, wenn der Bezug eindeutig auf COVID-19 bezogene Mietkonzessionen ist?

Bei der Abstimmung kam der Board zu folgenden Entscheidungen:

  • Der Board stimmte den Schlussfolgerungen des Stabs zu und beschloss, den im Entwurf enthaltenen Vorschlag mit dem einem zusätzlichen erläuternden Absatz zu den Übergangsbestimmungen zu finalisieren (10 Ja-Stimmen, ein Boardmitglied nicht anwesend).
  • Der Board stimmte auch der Schlussfolgerung zu, dass die Änderung an IFRS 16 nicht erneut zwecks Stellungnahme veröffentlicht werden muss (12 Ja-Stimmen, ein Boardmitglied nicht anwesend).
  • Der Board hat sich davon überzeugt, dass er die geltenden Vorschriften des Konsultationsprozesses erfüllt und ausreichende Konsultationen und Analysen durchgeführt hat, um mit dem Abstimmungsprozess für die Änderung von IFRS 16 zu beginnen, und hat daher die Erlaubnis erteilt, dies zu tun (12 Ja-Stimmen, ein Boardmitglied nicht anwesend).

Dasselbe Mitglied des Boards, das sich gegen die Veröffentlichung des Entwurfs ausgesprochen hatte, sprach sich auch gegen die Veröffentlichung der endgültigen Änderungen aus. Außerdem stimmte ein Boardmitglied gegen die Veröffentlichung der endgültigen Änderungen, das in Bezug auf die Veröffentlichung des Entwurfs erhebliche Zweifel geäußert, aber sich damals nicht gegen die Veröffentlichung ausgesprochen hatte hatte.

Der Stab geht davon aus, dass die Änderung bis zum Ende dieses Monats fertiggestellt wird, damit sie am 31. März 2021 mit einem Inkrafttreten zum 1. April 2021 veröffentlicht werden kann.

Unsere deutschsprachige Sitzungsmitschrift finden Sie hier.

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