Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im März 2021

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19.03.2021

Das IFRS Interpretations Committee hat am 16. März 2021 per Videokonferenz getagt und drei Themen erörtert. Dabei handelte es sich um eine Analyse der Stellungnahmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidung und zwei neue Sachverhalte.

Analyse der Stellungnahmen

IAS 38 — Konfigurations- oder Anpassungskosten in einer Cloud-Computing-Vereinbarung: 

Im Dezember 2020 erörterte das Committee die Bilanzierung der Kosten eines Kunden für die Konfiguration oder Anpassung der Anwendung des Anbieters in einer "Software as a Service"-Vereinbarung (SaaS). Der Stab kam zu dem Schluss, dass in dem beschriebenen Sachverhalt kein immaterieller Vermögenswert angesetzt wird und der Kunde für die Identifizierung von Dienstleistungen und den Zeitpunkt der Erfassung auf die Vorschriften in IFRS 15 zurückgreifen sollte. Die Mitglieder des Committee stimmten der Analyse im Allgemeinen zu, machten jedoch einige Anmerkungen zur Analyse der von einem Drittanbieter erbrachten Dienstleistungen. Das Committee beschloss, die Agendaentscheidung mit einigen Änderungen zu finalisieren, mit denen die vorgebrachten Bedenken adressiert werden.

Neue Sachverhalte

IFRS 16 — Nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer auf Leasingzahlungen: 

Die Mitglieder des Committee waren allgemein der Meinung, dass nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer nicht Teil der Leasingzahlungen sind und dass und es kaum Abweichungen in der Praxis in Bezug auf die bilanzielle Behandlung gibt. Sie empfahlen jedoch, dass der Stab die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen abwarten sollte, bevor er zu dem Schluss kommt, dass dieser Sachverhalt nicht wesentlich oder weit verbreitet ist. Das Committee entschied, den Sachverhalt nicht auf die Standardsetzungsagenda zu nehmen und eine entsprechende vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen.

IAS 32 — Bilanzierung von Bezugsscheinen, die zunächst als Schulden klassifiziert werden:

Alle Mitglieder des Committee stimmten zu, dass der beschriebene Sachverhalt für sich genommen zu eng begrenzt ist, als dass das Committee ihn sinnvoll behandeln könnte. Das Committee beschloss, für den vorgelegten Sachverhalt kein Standardsetzungsprojekt auf seine Agenda zu nehmen und stattdessen eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, um dies zu erläutern. Das Committee war auch der Meinung, dass die Reklassifizierung von Finanzinstrumenten ein breiteres Thema ist und dass es Abweichungen in der Praxis gibt, die im Rahmen des Projekts zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital behandelt werden sollten.

Laufende Arbeiten

Der Stab analysiert derzeit Anfragen im Zusammenhang mit der Bilanzierung der Bereitstellung von Finanzierungen für Kreditinstitute im Rahmen des dritten Programms für gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank.

Zugehörige Themen

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