IOSCO-Erklärung zur Unternehmensfortführung und Corona

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25.03.2021

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat eine Erklärung zum Bedarf an qualitativ hochwertigen Informationen bezüglich der Beurteilung der Unternehmensfortführung und und entsprechender Angaben während der Coronavirus-Pandemie veröffentlicht.

In der Erklärung wird betont, dass die Verantwortung für die Entwicklung und Pflege qualitativ hochwertiger Standards beim IASB liegt, und es werden insbesondere die IASB-Lehrmaterialien zum Thema Angaben zur Unternehmensfortführung vom Januar 2021 begrüßt, da das Thema für eine größere Anzahl von börsennotierten Unternehmen für die Finanzberichtsperioden 2020 und 2021 in vielen Rechtskreisen wahrscheinlich relevant sein wird.

Die IOSCO hebt hervor, dass es für Anleger wichtig ist, qualitativ hochwertige Informationen über das Vorhandensein wesentlicher Unsicherheiten zu erhalten, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit eines Unternehmens zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können. Die IOSCO weist auch darauf hin, dass es für Anleger wichtig ist, vollständige Informationen über wesentliche Ermessensentscheidungen zu erhalten, die die Unternehmensleitung bei der Beurteilung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens getroffen haben könnte.

Abschließend erinnert die IOSCO Emittenten, Prüfungsausschüsse und externe Abschlussprüfer an die wichtige Rolle, die jeder von ihnen bei der Versorgung der Anleger mit qualitativ hochwertigen, zuverlässigen, zeitnahen und transparenten Finanzinformationen spielt, insbesondere in Zeiten erhöhter Unsicherheit.

Die vollständige Erklärung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite der IOSCO zur Verfügung.

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