März

Stellungnahme von Deloitte zu den IASB-Vorschlägen zu Leasingverbindlichkeiten in Sale-and-leaseback-Transaktionen

29.03.2021

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2020/4 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16) eingereicht, den dieser am 27. November 2020 veröffentlicht hat. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll klargestellt werden, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertungsvorschriften in IFRS 16 auf die Leasingverbindlichkeit anzuwenden hat, die bei der Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht.

Wir unterstützen die Vorschläge im Entwurf aus dem in der alternativen Sichtweise angeführten Grund nicht. Wir befürchten, dass die vorgeschlagene Methode zum Ansatz einer Leasingverbindlichkeit für die erwarteten variablen Zahlungen führt, die nicht auf einem Index oder Zinssatz basieren, was nicht mit den allgemeinen Vorschriften in IFRS 16 vereinbar ist, und dass der Entwurf schwierig umzusetzen sein wird. Darüber hinaus schlagen wir als praktische Alternative vor, zu verlangen, dass der "abgegrenzte Gewinn", der sich aus der mechanischen Anwendung der bestehenden Vorschriften in IFRS 16:100 ergibt, über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear (oder auf einer anderen systematischen Grundlage) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und als Minderung des Leasingaufwands dargestellt wird, und schlagen vor, zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderung vorzunehmen, um die Methode zu spezifizieren, die von einem Verkäufer-Leasingnehmer anzuwenden ist, um den Anteil des früheren Buchwerts des Leasinggegenstands zu bewerten, der auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht entfällt.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Weltwirtschaftsforum fordert globale Standardisierung und Koordination in der ESG-Berichterstattung

29.03.2021

Das Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum, WEF) hat einen Brief an CEOs weltweit veröffentlicht, in dem es zur Unterstützung globaler ESG-Berichterstattungsstandards aufruft, da der private Sektor nur durch globale Standards seinen vollen Beitrag zur Schaffung einer nachhaltigen Gesellschaft leisten könne.

Der Brief nennt die Entwicklungen der letzten Monate, beginnend mit der WEF-Publikation Measuring Stakeholder Capitalism: Towards Common Metrics and Consistent Reporting of Sustainable Value Creation, und dann auf die Konsultation der IFRS-Stiftung zur Einrichtung eines globalen Standardsetzers für Nachhaltigkeitsstandards sowie die Absichtserklärung von CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB, gemeinsam auf ein umfassendes Unternehmensberichtssystem hinzuarbeiten, verweisend.

n dem Brief heißt es, dass die gleiche globale Standardisierung und Koordination, wie sie bereits für die Finanzberichterstattung besteht, auch für die ESG-Berichterstattung erforderlich ist, damit Unternehmen jeder Branche und jedes Landes vergleichbar sind und von den Investoren zur Rechenschaft gezogen werden können. Der Brief skizziert drei Schritte, um dies zu erreichen:

  1. Ein unabhängiger globaler Standardsetzer sollte ESG-Standards entwickeln, die weltweit übernommen werden können. Der Brief stellt fest, dass die IFRS-Stiftung gut positioniert ist, um dies zu tun, und dass das WEF den Vorschlag unterstützt, einen Sustainability Standards Board (SSB) zu gründen, der neben dem International Accounting Standards Board (IASB) angesiedelt wäre.
  2. Damit die Standards in den einzelnen Kapitalmärkten durchgesetzt werden können, müssen die Aufsichtsbehörden ihre Anwendung vorschreiben. Der Brief verweist auf die Unterstützung der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) für die Initiative der IFRS-Stiftung und den vorgeschlagenen "Baustein"-Ansatz und begrüßt die Erklärungen.
  3. Damit der Standardsetzungsprozess der IFRS-Stiftung am besten gelingen kann, sollte er auf den wichtigsten, bereits bestehenden Berichtsinitiativen aufbauen. Der Brief verweist auf die Arbeit von CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB und stellt fest, dass das WEF unter anderem dazu beigetragen hat, die Zusammenarbeit zwischen den fünf Organisationen zu fördern, und dass das WEF sich darauf freut, noch enger mit ihnen zusammenzuarbeiten, um die Schaffung von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch den SSB zu unterstützen.

Das WEF, das auch Mitglied der kürzlich bekanntgegebenen Nachhaltigkeitsarbeitsgruppe der IFRS-Stiftung ist, schließt seinen Brief mit der Feststellung:

Dies sind also die Schritte, die wir vollziehen müssen, um einen Systemwechsel bei den ESG-Metriken zu erreichen. Wir unterstützen diesen Prozess und die Organisationen, die daran arbeiten, dies zu erreichen. Konkret freuen wir uns darauf, den Sustainability Standards Board der IFRS-Stiftung während seiner Gründung und bei der Erfüllung seines Mandats zu unterstützen, soweit dies angemessen ist. Wir werden Gelegenheiten für einen hochrangigen öffentlich-privaten Dialog fördern, um die strategische Ausrichtung auf diese Ziele zu stärken, und wir werden die Unterstützung von Unternehmen auf Vorstandsebene in der globalen Geschäftswelt mobilisieren. Wir ermutigen auch die Aufsichtsbehörden der Kapitalmärkte, mit der IFRS-Stiftung und der IOSCO zusammenzuarbeiten, um den Sustainability Standards Board zu unterstützen.

Das englischsprachige Schreiben ist auf der Internetseite des WEF verfügbar.

Indien kündigt neue Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an

26.03.2021

Die indischen Wertpapierbörse (Securities Exchange Board of India, SEBI) hat angekündigt, ab dem Geschäftsjahr 2022-23 neue Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen.

Der neue "Business Responsibility and Sustainability Report" (BRSR) wird für die 1.000 größten börsennotierten Unternehmen (nach Marktkapitalisierung) gelten, die im Geschäftsjahr 2021-2022 auf freiwilliger Basis und ab dem Geschäftsjahr 2022-2023 verpflichtend berichten müssen. Er ersetzt den bisherigen "Business Responsibility Report".

Der Pressemitteilung zufolge konzentriert sich der BRSR auf quantifizierbare Kennzahlen, die zwischen Unternehmen, Sektoren und Zeiträumen vergleichbar sind. Darüber hinaus wurden die Angaben zu klimatischen und sozialen Aspekten (Mitarbeiter, Verbraucher und Gemeinden) erheblich verbessert und detaillierter gestaltet.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Internetseite der SEBI.

Hinweis: Im Mai 2021 hat die SEBI eine Guidance Note for Business Responsibility & Sustainability Reporting Format' veröffentlicht, in der detaillierter beschrieben wird, wie die Vorschriften des BRSR zu erfüllen sind.

Stellungnahmefrist zum vorgeschlagenen neuen Standard für preisregulierte Geschäftsvorfälle verlängert

26.03.2021

Bei seiner Sitzung am 23. März 2021 hat der IASB entschieden, die Stellungnahmefrist zum Entwurf 'Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden' um 30 Tage zu verlängern. Stellungnahmen zum Entwurf werden jetzt bis zum 30. Juli 2021 erbeten.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (März 2021)

26.03.2021

Im Nachgang der Sondersitzung und der regulären Sitzung des IASB im März 2021 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus den Sitzungen und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 19. Februar 2021.

Stan­dardsetzung

  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind — ein Entwurf wird jetzt im dritten Quartal 2021 erwartet (zuvor: zweites Halbjahr 2021)
  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung auf Standardebene — nach Veröffentlichung des Entwurfs am 25. März 2021 ist der nächste Projektschritt jetzt die Erörterung der Rückmeldungen, die im ersten Halbjahr 2022 beginnen soll
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle — die Stellungnahmefrist zum Entwurf wurde bis zum 30 Juli 2021 verlängert

Standardpflege

  • Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen — endgültige Änderungen werden jetzt im Mai 2021 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2021)
  • IFRS 16 und die Coronavirus-Pandemie — Verlängerung der praktischen Erleichterung — endgültige Änderungen an IFRS 16 werden am 31. März 2021 erwartet
  • Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion — Rückmeldungen zum Entwurf sollen nun im Mai 2021 erörtert werden (zuvor: zweites Quartal 2021)

Forschungsprojekte

  • Rohstoffindustrien — die Entscheidung über die künftige Ausrichtung des Projekts soll jetzt im Mai 2021 erfolgen (zuvor: zweites Quartal 2021)
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — die Erörterung der Rückmeldungen zum Diskussionspapier soll im April 2021 fortgesetzt werden (begann im März 2021)
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU — als nächster Schritt im Projekt soll ein Entwurf veröffentlicht werden (kein Zeitpunkt angegeben)

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Allgemeine Verbesserungen 2020 und allgemeine Praxis — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, weil die endgültigen Änderungen in die IFRS-Taxonomie 2021 aufgenommen wurden
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie — Änderungen an IFRS 17, IFRS 4 und IAS 16 — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, weil die endgültigen Änderungen in die IFRS-Taxonomie 2021 aufgenommen wurden
  • IAktualisierung der IFRS-Taxonomie — Allgemeine Praxis in Bezug auf IAS 19 — dieses Projekt wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen, weil die endgültigen Änderungen in die IFRS-Taxonomie 2021 aufgenommen wurden

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 19. Februar 2021 und 26. März 2021 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Anwenderforum des DRSC zur Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung

26.03.2021

Im Hinblick auf die Umsetzungsherausforderungen, die mit den neuen Berichtspflichten gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung (2020/852/EU) einhergehen hat das DRSC beschlossen, auch zu diesem Thema ein Anwenderforum einzurichten.

Die erste (virtuelle) Sitzung des Anwenderforums findet am 15. April 2021 statt. Zwei DRSC-Mitgliedsunternehmen berichten über ihre Umsetzungsprojekte, und das DRSC wird die Ergebnisse einer Kurzbefragung zum Umsetzungstand in den DAX 30 Unternehmen vorstellen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Ergebnisse der 99. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

26.03.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 15. und 16. März 2021 per Videokonferenz getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

Während seiner 99. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

EFRAG und Europäische Kommission treffen sich mit führenden internationalen Standardsetzern für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

26.03.2021

Am 22. März 2021 trafen sich Vertreter von EFRAG und der Europäischen Kommission mit der IFRS-Stiftung und CDP/CDSB, GRI, SASB/IIRC, TCFD, UN Global Compact, UN Guiding Principles Reporting Framework und WICI.

Vor dem Hintergrund der abschließenden Berichte über mögliche EU-Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung diskutierten die Teilnehmer ihre Erwartungen an die künftige Zusammenarbeit und die Notwendigkeit und Bedeutung, dass EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf internationalen Standardsetzungsinitiativen aufbauen und zu diesen beitragen.

Eine entsprechende Presseerklärung wurde auf der Internetseite von EFRAG veröffentlicht.

Rotes Buch 2021 jetzt verfügbar

26.03.2021

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass die jährliche Publikation, die auch als 'Rotes Buch' bekannt ist, jetzt verfügbar ist.

Die Publikation enthält alle offiziellen Verlautbarungen, die bis 1. Januar 2021 vom IASB herausgegeben wurden. Dies umfasst auch Verlautbarungen, deren Zeitpunkt des Inkrafttretens nach dem 1. Januar 2021 liegt. Dies wird auch im offiziellen Titel der Publikation Issued IFRS Standards 2021 ausgedrückt.

Das Rote Buch wird in zwei Versionen angeboten:

  • Issued IFRS Standards 2021
  • Annotated Issued IFRS Standards 2021

Die zweite Fassung bietet denselben Inhalt wie die erste, wird aber durch zusätzliche Annotationen, Querverweise, erläuternde Beispiele und Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee ergänzt.

Die Bücher stehen eIFRS-Professional-Abonnenten in elektronischer Form zur Verfügung. Gedruckte Fassungen werden über den IASB web shop vertrieben.

TEG-Sitzung am kommenden Dienstag

25.03.2021

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 30. März 2021 per Videokonferenz tagen. Eine Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

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