März

DRSC reaktiviert Arbeitsgruppe zu preisregulierten Geschäftsvorfällen, bittet um Rückmeldungen von Interessengruppen

17.03.2021

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung des Entwurfs ED/2021/1 'Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden' durch den IASB im Januar 2021 und die Notwendigkeit der Erarbeitung einer umfassenden Stellungnahme hat der IFRS-Fachausschuss des DRSC die DRSC-Arbeitsgruppe „Preisregulierte Geschäftsvorfälle“ reaktiviert.

Die Arbeitsgruppe soll den Fachausschuss bei der Entwicklung der Stellungnahme zum Standardentwurf unterstützen.

Gleichzeitig bittet das DRSC auch um Mithilfe externer Interessengruppen und hat in die Presseerklärung zwei Fragen um Anwendungsbereich aufgenommen, deren Beantwortung bis zum 9. April 2021 erbeten wird:

  1. Können Sie preisregulierte Geschäftsvorfälle identifizieren, die innerhalb des Anwendungsbereichs des Entwurfs liegen, die Ihrer Meinung nach aber nicht in den Anwendungsbereich fallen sollten?
  2. Können Sie preisregulierte Geschäftsvorfälle identifizieren, die nicht vom Anwendungsbereich des Entwurfs betroffen sind, die aber Ihrer Meinung nach in den Anwendungsbereich fallen sollten?

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC. Dort finden Sie auch ein Arbeitspapier der gestrigen Sitzung des Fachausschusses, das einen deutschsprachigen Überblick über das vorgeschlagene neue Rechnungslegungsmodell bietet.

Zwei Wiederberufungen in das IFRS Interpretations Committee

16.03.2021

Die Treuhänder der IFRS Stiftung haben die Wiederernennung von Guy Jones und Goro Kumagai als Mitglieder des IFRS Interpretations Committee bekannt gegeben. Sie werden für eine zweite dreijährige Amtszeit ernannt, die am 1. Juli 2021 beginnt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB.

Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats im Februar

16.03.2021

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats zur Verfügung, die am 23. Februar 2021 per Videokonferenz stattfand.

The participants discussed:

  • Die Teilnehmer erörterten folgende Themen — Der Beirat wurde über die jüngsten Aktivitäten der Treuhänder informiert. Insbesondere wurde auf das Konsultationspapier zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Reorganisation der Arbeit der Treuhänder und die Arbeit an der Entwicklung von Arbeitspraktiken nach der Coronavirus-Pandemie eingegangen. Es gab auch einen Bericht zu den jüngsten Aktivitäten des Boards, der sich auf Konsultationen konzentrierte, die seit der letzten Sitzung des Beirats (November 2020) veröffentlicht worden waren, auf die Überprüfungen nach der Einführung von IFRS 9 und IFRS 10-12 sowie auf kürzlich veröffentlichte Lehrmaterialien.
  • Reaktionen auf die Konsultation der Treuhänder zur nachhaltigkeitsberichterstattungs — Die Mitglieder des Beirats äußerten sich zu folgenden Themen:
    • die Abgrenzung zwischen der Arbeit des Boards, insbesondere bei der Lageberichterstattung, und der Arbeit des potenziellen SSB,
    • die kontinuierliche Einbindung und Zusammenarbeit der IFRS-Stiftung mit anderen Gremien, um sicherzustellen, dass auf bestehenden Initiativen aufgebaut wird und die Arbeit der Stiftung den Fortschritt nicht verlangsamt oder bereits unternommene Schritte dupliziert,
    • die hohe Glaubwürdigkeit, die die Marke IFRS der Nachhaltigkeitsberichterstattung verleihen kann,
    • die Wichtigkeit eines kontinuierlichen Austausches mit den Marktteilnehmern,
    • der Wunsch, den Zeitpunkt der Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsstandards zu kennen,
    • Schritte, die unternommen werden müssen, um sicherzustellen, dass eine angemessene Finanzierung und technische Expertise vorhanden sind, um die Einrichtung eines SSB zu unterstützen, und
    • die Notwendigkeit, die Satzung der IFRS-Stiftung zu überarbeiten.
  • Arbeitspraktiken nach der Coronavirus-Pandemie — Zu den Rückmeldungen des Beirats gehörten die folgenden:
    • die Notwendigkeit einer soliden Struktur, die die unterschiedlichen persönlichen Präferenzen der Mitarbeiter verbindet,
    • der globale Wettbewerb um Talente,
    • eine schrittweise Annäherung an Fernarbeitsoptionen,
    • die Bedeutung von Gerechtigkeit für die Mitarbeiter,
    • die Herausforderungen eines hybriden Arbeitsmodells,
    • die Idee, Kerntage zu haben, an denen die meisten Mitarbeiter im Büro sind, und flexible Tage, an denen die Mitarbeiter zu Hause arbeiten können,
    • das Bewusstsein, dass eine Büroarbeitsumgebung dazu beitragen kann, eine internationale Kultur zu erhalten, und
    • Herausforderungen bei der zukünftigen Mitarbeiterfluktuation.

Der vollständige Bericht von der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Es gibt auch Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen.

IOSCO sieht Kohärenz zwischen den Ansätzen der IFRS-Stiftung und der EU zur nichtfinanziellen Berichterstattung

16.03.2021

In einer Grundsatzrede auf dem 7. EU-Asia Financial Services Dialogue erörterte Jean-Paul Servais, stellvertretender Vorsitzender der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO), wichtige aktuelle Entwicklungen im Bereich der nachhaltigen Finanzen aus internationaler Sicht.

Servais erörterte die Koordinierungsrolle der IOSCO auf internationaler Ebene, bevor er sich der Initiative der IFRS-Stiftung zuwendete. Er konzentrierte sich dabei auf Angaben auf Unternehmensebene und heilt fest, dass es in dem Bereich eine wachsende Dynamik gebe, wie verschiedene Presseerklärungen und Berichte der letzten Wochen von IOSCO, der IFRS-Stiftung, dem FSR und von EFRAG zeigen würden.

Servais merkte an, dass sich die umweltbezogenen Angaben in den letzten Jahren zwar verbessert haben, die Nachfrage der Anleger nach nachhaltigkeitsbezogenen Informationen aber immer noch nicht angemessen erfüllt wird. Daher unterstützt IOSCO verpflichtende Angaben, die über die freiwilligen Rahmenwerke hinausgeht, die in vielen Rechtskreisen immer noch die Norm sind. Erst kürzlich hat IOSCO in einer Pressemitteilung auf die dringende Notwendigkeit hingewiesen, die Konsistenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern. Als Prioritäten nannte IOSCO die Förderung weltweit einheitlicher Standards und die Förderung vergleichbarer Metriken und Darstellungen.

In der Pressemitteilung wurde auch darauf hingewiesen, dass IOSCO eine Schlüsselrolle bei der Zusammenarbeit mit den Treuhändern der IFRS-Stiftung im Hinblick auf die Einrichtung eines Sustainability Standards Board (SSB) spielen wird, der im Rahmen der bestehenden Governance-Struktur der IFRS-Stiftung neben dem International Accounting Standards Board (IASB) tätig sein soll. IOSCO kommt eine wesentliche Rolle bei der Evaluierung der vom SSB für grenzüberschreitende Zwecke herausgegebenen Standards zu, die die nachhaltigkeitsbezogenen Berichterstattungsanforderungen von Emittenten regeln, sowie bei der Ermutigung von IOSCO-Mitgliedern und relevanten Behörden, diese Standards bei der Setzung von nachhaltigkeitsbezogenen Angabevorschriften auf nationaler und regionaler Ebene zu berücksichtigen.

Letzte Woche hat die IFRS-Stiftung eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie bestätigt, dass sie weiterhin auf dem Weg ist, noch vor der COP26-Konferenz der Vereinten Nationen im November 2021 eine endgültige Entscheidung über einen neuen Board zu treffen. Aufbauend auf einer erfolgreichen öffentlichen Konsultation und in Anlehnung an die von der IOSCO in ihrer Pressemitteilung im Februar vorgegebene Richtung, skizzieren die Treuhänder wesentliche Merkmale des neuen SSB und seiner Arbeit, einschließlich der Absicht, auf bestehenden Standards und Rahmenkonzepten aufzubauen. Servais merkte an, dass IOSCO dies genauso siehr und den SSB ermutigt, den Inhalt bestehender nachhaltigkeitsbezogener Rahmenkonzepten für die Berichterstattung zu nutzen, da dies der IFRS-Stiftung einen Startvorteil bei der Entwicklung eines gemeinsamen Satzes von internationalen Standards verschaffen kann. IOSCO unterstützt auch den geplanten Baustein-Ansatz, bei dem die Standards des SSB eine weltweit konsistente und vergleichbare Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bilden und gleichzeitig Flexibilität für die Koordination von Berichtsanforderungen bieten, die weitergehende Nachhaltigkeitsauswirkungen erfassen. IOSCO prüft außerdem mit der IFRS-Stiftung und anderen multilateralen Organisationen die Möglichkeit, einen Beirat unter der IFRS-Stiftung einzurichten, der den SSB zu denjenigen Nachhaltigkeitsthemen beraten kann, die aus der Perspektive der Wertschöpfung von Unternehmen wesentlich sind, und der über die Konsistenz der Anforderungen zu den weiter gefassten Nachhaltigkeitsthemen berät.

Servais schloss seine Erörterung des Fahrplans der IFRS-Stiftung mit einem Verweis auf die letzte Woche veröffentlichten Abschlussberichte über mögliche EU-Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung. Er merkte an:

Ich glaube, dass es eine Kohärenz zwischen dem IFRS/IOSCO-Ansatz und den Überlegungen der EU zur internationalen Zusammenarbeit gibt. In seinem jüngsten Bericht vom 8. März an die Kommission schlug das European Reporting Lab von EFRAG vor, dass die EU die globalen Konvergenzbemühungen auf einer " Co-Konstruktions"-Basis fördert und sich daran beteiligt. Das ultimative Ziel ist es, die Kohärenz und Konsistenz zwischen der EU- und der globalen Nachhaltigkeitsberichterstattung zu fördern. Es kann festgehalten werden, dass die EU beabsichtigt, den von anerkannten globalen Standardsetzern zu treffenden Entscheidungen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, um die Konvergenz zu fördern.

Servais fügte noch die Bemerkung hinzu, dass es gut wäre, wenn grundsätzlich alle regionalen Initiativen zur Teilnahme an den globalen Konvergenzbemühungen zur Verfügung stünden, um die Konvergenz so schnell wie möglich zu verwirklichen.

Das vollständige Redemanuskript von Servais in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von IOSCO.

EFRAG veröffentlicht Entwürfe von Übernahmeempfehlungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

15.03.2021

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Entwürfe von Übernahmeempfehlungen im Hinblick auf 'Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2)' und 'Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Änderungen an IAS 8)' herausgegeben.

EFRAG ist sowohl in Bezug auf die Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2 als auch der Änderungen an IAS 8 zu dem Schluss gekommen, dass diese die Übernahmekriterien der EU erfüllen. Stellungnahmen zu den Entwürfen werden bis zum 7. Juni 2021 erbeten.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Keine ESEF-Verschiebung in Deutschland

15.03.2021

Deutschland wird die Option zur Verschiebung des neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformats (European Single Electronic Format, ESEF) nicht in Anspruch nehmen.

Damit bleibt es dabei, dass Inlandsemittenten in Deutschland die ESEF-Regelungen auf Geschäftsjahre anzuwenden haben, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen.

Eine Übersicht aller EU-Mitgliedstaaten, die die Option zur ESEF-Verschiebung in Anspruch genommen haben, ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im März 2021

12.03.2021

Der IASB wird am 23. und 24. März 2021 per Videokonferenz tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Aktueller Stand des Arbeitsprogramms
  • Lageberichterstattung
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Bilanzierung nach der Equity-Methode
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Primäre Abschlussbestandteile

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

IDW-Faktenblatt zur öffentlichen Rechnungslegung

12.03.2021

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein Faktenblatt erarbeitet, in dem der aktuelle Stand der Harmonisierung der europäischen Rechnungslegung vorgestellt wird.

Das Papier IPSAS als Bezugsrahmen für EPSAS? schildert den Weg hin zu gemeinsamen Rechnungslegungsgrundsätzen und diskutiert Pro und Contra der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) als Grundlage für europäische Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS). Das Papier fasst den aktuellen Stand der Diskussion zusammen, zeigt den Entwicklungsstand in den einzelnen Ländern und gibt eine Prognose für 2025 wieder.

Zugang zu der Publikation haben Sie auf der Internetseite des IDW. Das Faktenblatt ist auch in englischer Sprache verfügbar.

Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen neue ASAF-Mitglieder

11.03.2021

Die IFRS-Stiftung ruft die nationalen Standardsetzer und regionalen Standardsetzervereinigungen dazu auf, Mitglieder des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) zu werden.

ASAF wurde 2013 gegründet, um die Beziehungen des IASB mit der globalen Gemeinde der nationalen Standardsetzer und ihrer regionalen Gruppierungen zu formalisieren und zu vereinfachen und zu helfen, wichtige regionale Perspektiven in die fachliche Arbeit des IASB einfließen zu lassen. Allgemein bietet das ASAF fachliche Beratung zu aktuellen Themen der Standardsetzung.

ASAF setzt sich aus 12 Mitgliedern und einem nicht stimmberechtigten Vorsitzenden (der Vorsitzende des IASB oder der stellvertretende Vorsitzende des IASB) zusammen. Die geografische Verteilung der Mitglieder ist wie folgt vorgeschrieben:

  • Afrika: 1 Mitglied
  • Nord-, Mittel- und Südamerika: 3 Mitglieder
  • Asiatisch-pazifischer Raum: 3 Mitglieder
  • Europa (einschließlich Nicht-EU-Mitgliedern): 3 Mitglieder
  • frei zu vergebende Sitze*: 2 Mitglieder

* unter Wahrung der geografischen Balance.

Bewerbungsschluss ist der 30. April 2021. Die ASAF-Sitzung am 9. und 10. Dezember 2021 wird die erste Sitzung in der neuen Mitgliederzusammensetzung sein.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

EFRAG-Boardsitzung am kommenden Montag

11.03.2021

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 15. März 2021 per Videokonferenz tagen.

Einziger Tagesordnungspunkt wird die Übernahme von IFRS 17 Versicherungsverträge für die Anwendung in Europa sein. Die Sitzung wird die erste Entscheidungsfindungssitzung in Bezug auf eine endgültige EFRAG-Übernahmeempfehlung sein.

Die Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

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